Tide Logo

Geschäftskonten

Finanzmanagement

Finanzierung

Support

Über Tide

Tide Logo
Tide Logo
Tide Logo


Blog Versicherung & Schutz Krankenversicherung für Freiberufler*innen: Lieber gesetzlich oder privat versichern?

Krankenversicherung für Freiberufler*innen: Lieber gesetzlich oder privat versichern?

6 min. Lesezeit
24 Apr 2025
06 Nov 2025
24 Apr 2025
6 min. Lesezeit
06 Nov 2025

Als Freiberufler*in tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihre berufliche Tätigkeit, sondern auch für Ihre soziale Absicherung. Eine der wichtigsten Entscheidungen dabei betrifft die Krankenversicherung: gesetzlich oder privat? Anders als Angestellte haben Freiberufler*innen die Wahlfreiheit – und damit auch die Pflicht, sich selbstständig zu versichern.

Doch was bedeutet das konkret? Müssen Sie sich überhaupt versichern? Welche Unterschiede bestehen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung? Wie wirken sich Einkommen und Alter auf die Beiträge aus? Und: Können Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen?

In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und einen umfassenden Überblick über die Krankenversicherungspflicht für Freiberufler*innen.

Müssen Freiberufler*innen eine Krankenversicherung abschließen?

Wenn Sie als Freiberufler*in in Deutschland tätig sind, stellt sich früher oder später die Frage nach der Krankenversicherung. Dabei ist die erste und wichtigste Antwort eindeutig: Ja, Sie müssen sich versichern. 

Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland und ist Teil der sozialen Sicherungssysteme. Doch anders als Angestellte haben Freiberufler*innen bei der Wahl der Krankenversicherung mehr Freiheiten – und damit auch mehr Verantwortung.

➡️ Gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt für alle Bürger*innen – unabhängig davon, ob sie angestellt, arbeitslos, selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Das bedeutet: Auch Freiberufler*innen müssen eine Krankenversicherung abschließen, sobald sie ihre Tätigkeit aufnehmen.

Dabei haben Sie als Freiberufler*in die Wahl zwischen:

  • Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

  • Privater Krankenversicherung (PKV)

  • Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) – sofern Sie künstlerisch oder publizistisch tätig sind

Diese Wahlfreiheit unterscheidet Sie von Angestellten, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in die PKV wechseln dürfen.

➡️ Was passiert, wenn Sie keine Krankenversicherung abschließen?

Wer sich nicht versichert, verstößt gegen die Versicherungspflicht und muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:

  • Nachzahlungen: Die Krankenkassen können rückwirkend Beiträge einfordern – auch für Zeiträume ohne Versicherungsschutz.

  • Eingeschränkter Leistungsanspruch: Bei verspäteter Anmeldung kann es zu Wartezeiten oder Leistungsausschlüssen kommen.

  • Bußgelder: In bestimmten Fällen drohen auch rechtliche Konsequenzen.

Es ist daher dringend zu empfehlen, sich unmittelbar nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit um eine Krankenversicherung zu kümmern.

➡️ Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen

Einige Freiberufler*innen – etwa Ärzt*innen, Architekt*innen oder Rechtsanwält*innen – können sich zusätzlich über ein berufsständisches Versorgungswerk absichern. Dieses deckt jedoch in der Regel nicht die Krankenversicherung, sondern bietet Leistungen zur Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.

➡️ Künstlersozialkasse: Ein Sonderfall der Krankenversicherung

Die Künstlersozialkasse bietet Künstler*innen und Publizist*innen die Möglichkeit, Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erhalten – und das zu ähnlichen Konditionen wie Angestellte. Hierbei übernimmt die Künstlersozialkasse den Arbeitgeberanteil der Beiträge. Damit ist sie eine attraktive Option für kreative Berufe, da die finanzielle Belastung spürbar reduziert wird.

Gesetzlich vs. private Krankenversicherung für Freiberufler*innen: Was sind die Unterschiede?

Wenn Sie als Freiberufler*in tätig sind, stehen Sie vor einer der wichtigsten Entscheidungen Ihrer beruflichen Laufbahn: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV)? Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile – je nach Lebenssituation, Einkommen und persönlichen Prioritäten. 

Im Folgenden erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die Unterschiede, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können:

Kriterium

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Private Krankenversicherung (PKV)

Höhe der Beiträge

Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen.

Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, der ermäßigte bei 14 %, plus durchschnittlich 2,5 % Zusatzbeitrag (Stand 2025).

Es gelten Mindest- und Höchstbeiträge: Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 213,46 €, der Höchstbeitrag bei 942,64 € pro Monat.

Auch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge werden berücksichtigt.

Beiträge hängen nicht vom Einkommen, sondern von:

- Eintrittsalter - Gesundheitszustand - gewähltem Leistungsumfang

Für junge, gesunde Freiberufler*innen können die Beiträge zunächst günstiger sein, steigen aber oft im Alter.

Beispiel: Ein leistungsstarker Tarif für eine 35-jährige Person kann 450–700 € monatlich kosten.

Leistungsumfang

Einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten.

Leistungen orientieren sich am Solidarprinzip: medizinisch notwendig, aber nicht immer komfortabel.

Zusatzleistungen (z. B. alternative Heilmethoden, Zahnvorsorge) sind oft nur über Zusatzversicherungen erhältlich.

Individuelle Tarifwahl mit oft deutlich besseren Leistungen:

- Chefarztbehandlung - Einzelzimmer im Krankenhaus - Heilpraktikerleistungen - Kürzere Wartezeiten und größere Arztwahl.

Familienversicherung

Kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen und Kindern möglich, sofern diese kein eigenes Einkommen haben.

Keine Familienversicherung: Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden – mit eigenen Beiträgen.

Krankengeld und Absicherung bei längerer Krankheit

Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn der allgemeine Beitragssatz gewählt wurde.

Möglichkeit zur Aufstockung durch Wahltarife

Kein automatischer Anspruch auf Krankengeld.

Absicherung über private Krankentagegeldversicherung notwendig.

Wechselmöglichkeiten

GKV → PKV:

Wechsel ist möglich, wenn keine Versicherungspflicht besteht.

PKV → GKV:

Rückkehr in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung). Ein Wechsel zurück ist oft schwierig und mit Einschränkungen verbunden.

Für wen eignet sich welche Versicherung?

Freiberufler*innen mit geringem oder schwankendem Einkommen, mit Kindern, mit Vorerkrankungen, ältere Personen

Jüngere, gesunde Freiberufler*innen mit hohem Einkommen und Wunsch nach besseren Leistungen

Mit welchen Kosten müssen Freiberufler*innen bei Ihrer Krankenversicherung rechnen?

Hier sind drei Beispielrechnungen, die die Unterschiede in der Beitragsberechnung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Freiberufler*innen verdeutlichen:

Alter

Einkommen 

GKV Beitrag 

Pflegeversicherung mit Kind

Pflegeversicherung ohne Kind

PKV Beitrag 

30

2.000 €

330 €

68 €

80 €

350 €

45

4.000 €

660 €

136 €

160 €

500 €

55

6.000 €

990 €

204 €

240 €

650 €

Erläuterungen:

  • GKV Beitrag: Berechnet aus dem ermäßigten Beitragssatz (14 %) plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,5 %) auf das Einkommen.

  • Pflegeversicherung

    • Verpflichtend für Freiberufler*innen, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

    • Der Beitrag unterscheidet sich je nach Familienstand:

      • Mit Kind: ca. 3,4 %

      • Ohne Kind: ca. 4,0 %

  • PKV Beitrag: Pauschal angenommene monatliche Beiträge je nach Alter, unabhängig vom Einkommen.

➡️ Was bedeutet das?

  • Bei geringerem Einkommen ist die GKV oft günstiger – insbesondere für Familien mit Kindern.

  • Die PKV kann für junge, gesunde Freiberufler*innen attraktiv sein, da die Beiträge zunächst niedriger sind.

  • Mit steigendem Einkommen und Alter steigen die GKV-Beiträge, während die PKV-Beiträge altersbedingt ebenfalls höher werden – unabhängig vom Einkommen.

Können Freiberufler*innen ihre Krankenversicherung steuerlich absetzen?

Ja, Freiberufler*innen können ihre Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen – allerdings nicht als Betriebsausgaben, sondern als Sonderausgaben im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

➡️ Was genau ist absetzbar?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Private Krankenversicherung (PKV)

Beiträge zur Basisabsicherung sind vollständig absetzbar.

Auch der Zusatzbeitrag zur GKV kann steuerlich berücksichtigt werden.

Die Pflegeversicherung ist ebenfalls absetzbar.

Beiträge zum Basistarif sind ebenfalls voll absetzbar.

Zusatzleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer) sind nicht absetzbar.

Private Versicherer stellen eine Bescheinigung aus, die den steuerlich relevanten Anteil ausweist.

➡️ Wie erfolgt die steuerliche Absetzung?

  • Die Beiträge werden in der Steuererklärung unter der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen.

  • Sie zählen zu den Sonderausgaben und mindern das zu versteuernde Einkommen.

  • Es gibt keine Obergrenze für die Absetzbarkeit der Basisabsicherung – erst bei weiteren Vorsorgeaufwendungen (z. B. Unfallversicherung) greift ein Höchstbetrag von 2.800 € pro Jahr für Selbstständige.

Freiberufler*innen zahlen ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst, da kein Arbeitgeberanteil existiert. Umso wichtiger ist es, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, um die persönliche Steuerlast zu senken.

Mehr zum Thema: Diese Steuern müssen Sie als Freiberufler*in zahlen

Fazit

Die Krankenversicherung ist für Freiberufler*innen in Deutschland verpflichtend – unabhängig davon, ob Sie sich für die gesetzliche oder die private Variante entscheiden. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einkommensabhängige Beiträge und eine solidarische Absicherung bietet, punktet die private Krankenversicherung (PKV) mit individuell wählbaren Leistungen und oft günstigeren Einstiegstarifen für junge, gesunde Personen.

Ein großer Vorteil für Freiberufler*innen: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich absetzbar – als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung. Das kann Ihre Steuerlast spürbar senken.

Ob GKV oder PKV – Ihre Entscheidung sollte gut durchdacht sein und Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre Einkommensentwicklung und Ihre Zukunftsplanung berücksichtigen. Denn ein späterer Wechsel ist oft schwierig und mit Einschränkungen verbunden.

Über den Autor

Verwandte Artikel

Das Geschäftskonto, das Ihnen Zeit und Geld spart – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Kostenloses Geschäftskonto eröffnen

Tide | Do what you love.

Scannen Sie den QR-Code, um sofortigen Zugang zu unserer vollständigen Geschäftslizenz zu erhalten

Tide Platform S.A. (Tide) entwirft und betreibt die Tide-Website und App. Tide ist keine Bank. Tide Platform S.A. wurde als Agent von PPS EU SA unter der Agent-ID - PPSELUA000001 registriert. PPS EU ist ein Hauptmitglied von Mastercard und von der belgischen Zentralbank (Nationale Bank Van Belgie NV; NBB) unter der Nummer 0712775202 als E-Geld-Institut zugelassen. Im Rahmen dieser Lizenz kann PPE ES die lizenzierten Dienste über seine Passporting-Rechte in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Mastercard ist eine eingetragene Marke, und das Kreisdesign ist eine Marke von Mastercard International Incorporated. Tide Platform S.A. bietet Geschäftskonten an, die von Adyen N.V. bereitgestellt werden. Adyen N.V ist eine niederländische Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap) gemäß den Gesetzen der Niederlande. Die Unternehmensnummer lautet 34259528, und der Geschäftssitz befindet sich in Simon Carmiggeltstraat 6, 1011DJ Amsterdam. Adyen N.V ist von De Nederlandsche Bank als Kreditinstitut lizenziert und kann somit grenzüberschreitende Dienstleistungen im EWR erbringen. In der EU ist Adyen N.V. im niederländischen Einlagensicherungsregister eingetragen. Das bedeutet, dass berechtigte Gelder bis zu 100.000 EUR rechtlich durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt sind. Weitere Informationen finden Sie hier. Das Tide Partner-Kreditportal wird von der Tide Platform GmbH über die Tide-Website (betrieben von Tide Platform S.A.) bereitgestellt. Die Tide Plattform GmbH ist Inhaberin einer Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO. Sie ist damit berechtigt, gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen. Die Tide Plattform GmbH ist kein Kreditgeber, sondern handelt als Kreditvermittler. © Tide Platform S.A 2025