Tide Logo

Geschäftskonten

Finanzmanagement

Finanzierung

Support

Über Tide

Tide Logo


Blog Unternehmensgründung Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer UG-Gründung rechnen

Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer UG-Gründung rechnen

9 min. Lesezeit
13 Feb 2026
13 Feb 2026
9 min. Lesezeit

Die UG (haftungsbeschränkt) gilt als besonders günstiger Einstieg in die Unternehmensgründung. Doch auch bei dieser Rechtsform entstehen konkrete Kosten, die über das niedrige Stammkapital hinausgehen.

Dieser Artikel zeigt, welche Kosten bei einer UG-Gründung tatsächlich anfallen und wie Sie diese praxisnah einplanen können – von verpflichtenden Gründungskosten bis zu laufenden Ausgaben im Geschäftsalltag.

Die Kosten einer UG-Gründung im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, welche Kosten bei der Gründung einer UG typischerweise anfallen und wie sie einzuordnen sind. Sie dient als Orientierung für die Budgetplanung, bevor wir die einzelnen Kostenpunkte im Detail betrachten.

Kostenpunkt

Pflicht oder optional

Einmalig oder laufend

Typische Kosten

Notarkosten

Pflicht

Einmalig

ca. 300-800 €

Eintrag ins Handelsregister

Pflicht

Einmalig

ca. 150-200 €

Gewerbeanmeldung

Pflicht

Einmalig

ca. 20-60 €

Stammkapital der UG

Pflicht (Einlage)

Gebundenes Kapital

ab 1 € (praktisch meist höher)

Kosten vor der Gründung (z. B. Beratung)

Optional

Einmalig

individuell

Geschäftskonto

Faktisch erforderlich

Laufend

abhängig von Anbieter*innen

Buchhaltung und Jahresabschluss

Faktisch erforderlich

Laufend

abhängig vom Umfang

Weitere laufende Kosten (z. B. IHK, Versicherungen)

Teilweise verpflichtend

Laufend

individuell

Hinweis: Die Beträge sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Ausgestaltung der UG-Gründung variieren.

Pflichtkosten bei der UG-Gründung

Bei der UG-Gründung fallen bestimmte Kosten zwingend an, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Unabhängig davon, wie Sie Ihre Gründung organisieren oder strukturieren, entstehen feste Gebühren, die den formalen Rahmen der Eintragung bilden.

➡️ Notarkosten bei der UG-Gründung

Für die Gründung einer UG ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dabei werden insbesondere der Gesellschaftsvertrag sowie die Bestellung der Geschäftsführung rechtlich verbindlich festgehalten.

Die Höhe der Gebühren richtet sich vor allem nach dem Stammkapital und der konkreten Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. In einfachen Gründungsfällen, etwa bei Verwendung des Musterprotokolls, bewegen sich die Kosten häufig im Bereich von etwa 300 bis 800 Euro.

➡️ Eintrag ins Handelsregister

Im Anschluss an die Beurkundung erfolgt die Anmeldung der UG zum Handelsregister durch die zuständige Notarstelle. Erst mit der Eintragung wird die Gesellschaft rechtlich wirksam gegründet.

Für die Eintragung fallen Gerichtskosten an, die in der Regel rund 150 bis 200 Euro betragen und zu den festen Bestandteilen der formalen Gründung zählen.

➡️ Gewerbeanmeldung

Nach der Eintragung ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Die Gebühren sind kommunal geregelt und bewegen sich meist zwischen 20 und 60 Euro.

Auch wenn dieser Betrag vergleichsweise gering ist, sollte er in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.

Gut zu wissen: Warum sich die Pflichtkosten einer UG kaum von denen einer GmbH unterscheiden Das niedrige Stammkapital der UG wirkt sich in vielen Gründungsfällen nur begrenzt auf die Pflichtkosten aus. Notar- und Registergebühren liegen bei UG und GmbH häufig in ähnlicher Größenordnung, weil sie sich vor allem an den formalen Gründungsschritten und gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Weitere Kosten rund um die UG-Gründung

Die UG gilt als kostengünstiger Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften. Dennoch entstehen neben den Pflichtkosten weitere Ausgaben, die realistisch eingeplant werden sollten. Gerade bei knappen Budgets können vorbereitende und organisatorische Kosten spürbar ins Gewicht fallen.

➡️ Kosten vor der eigentlichen Gründung

Auch vor der formalen Gründung der UG können bereits Kosten entstehen. Diese fallen häufig dann an, wenn Gründer*innen sich vorab absichern oder die Gründung bewusst vorbereiten möchten.

Dazu zählen beispielsweise:

  • eine erste Einschätzung zur passenden Ausgestaltung der UG

  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Gründungsunterlagen

  • die Klärung formaler Fragen vor dem Notartermin

Gerade bei der UG kann eine gute Vorbereitung helfen, spätere Korrekturen zu vermeiden – auch wenn damit zunächst zusätzliche Kosten verbunden sind.

➡️ Beratung, Geschäftskonto und Buchhaltung

Auch bei einer UG sind funktionierende organisatorische Grundlagen von Beginn an entscheidend. Dazu gehört insbesondere ein Geschäftskonto, über das das Stammkapital eingezahlt und der laufende Zahlungsverkehr abgewickelt wird.

Tide bietet ein kostenloses Geschäftskonto für GmbHs und UGs, das speziell auf die Anforderungen von Kapitalgesellschaften zugeschnitten ist und dabei hilft, Zahlungen, Ausgaben und finanzielle Abläufe von Anfang an übersichtlich zu organisieren.

Hinzu kommen Kosten für Buchhaltung und Verwaltung. Da die UG wie eine GmbH buchführungspflichtig ist, entstehen hierfür in der Regel laufende Ausgaben – etwa für Software oder externe Unterstützung. Auch bei geringem Umsatz sollten diese Kosten eingeplant werden.

➡️ Sonstige vorbereitende Ausgaben

Abhängig vom Geschäftsmodell können weitere Ausgaben anfallen, die zwar nicht zwingend sind, den Start jedoch erleichtern oder absichern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • erste Versicherungen

  • einfache Marketing- oder Kommunikationsmaßnahmen

  • zusätzliche Anmeldungen oder Genehmigungen

Gerade bei der UG lohnt es sich, diese Kosten bewusst zu priorisieren und an die eigene finanzielle Situation anzupassen.

Stammkapital bei der UG: niedrig angesetzt, aber nicht folgenlos

Das Stammkapital ist einer der Hauptgründe, warum sich viele Gründer*innen für eine UG entscheiden. Gleichzeitig wird dieser Punkt häufig missverstanden. Zwar ist der formale Einstieg günstig, doch das Stammkapital beeinflusst Liquidität, Planungsspielraum und Entwicklungsmöglichkeiten der UG von Anfang an.

➡️ Mindeststammkapital der UG

Für die Gründung einer UG ist kein festes Mindeststammkapital vorgeschrieben. Rein rechtlich kann die UG bereits mit einem Euro gegründet werden. In der Praxis entscheiden sich viele Gründer*innen jedoch für ein höheres Startkapital, um laufende Kosten decken und erste Ausgaben flexibel finanzieren zu können.

Denn wichtig ist: Das Stammkapital steht der UG für betriebliche Zwecke zur Verfügung. Es handelt sich nicht um eine Gebühr, sondern um Kapital, mit dem das Unternehmen wirtschaften kann – und im Alltag auch eingesetzt wird.

➡️ Rücklagenpflicht und Auswirkungen auf die Liquidität

Eine Besonderheit der UG ist die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung. Ein Viertel des Jahresüberschusses muss so lange einbehalten werden, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.

Diese Regelung hat direkte Auswirkungen auf die Liquidität:

  • Gewinne stehen nicht vollständig zur freien Verfügung

  • der finanzielle Spielraum bleibt insbesondere in der Anfangsphase begrenzt

  • Investitionen müssen oft sorgfältiger geplant werden

Gerade deshalb ist es wichtig, nicht nur die Gründungskosten isoliert zu betrachten, sondern auch den laufenden Finanzbedarf sachgerecht einzuschätzen.

➡️ Abgrenzung zu den tatsächlichen Gründungskosten

Für die Finanzplanung einer UG ist es wichtig, zwischen eingebrachtem Kapital und tatsächlichen Ausgaben zu unterscheiden. Gebühren für Notar und Handelsregister stellen endgültige Ausgaben dar. Das Stammkapital hingegen verbleibt im Unternehmen und bildet die finanzielle Grundlage für den operativen Start.

Gerade bei sehr niedrigem Stammkapital zeigt sich in der Praxis schnell, dass zusätzliche Mittel erforderlich sein können – etwa für laufende Verpflichtungen oder erste Investitionen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Tide bietet beispielsweise Geschäftskredite für Kapitalgesellschaften an, die dabei helfen können, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder geplante Ausgaben planbar umzusetzen – unabhängig vom eingebrachten Stammkapital.

Laufende Kosten, die bei der UG oft unterschätzt werden

Bei der UG werden die laufenden Kosten häufig weniger stark beachtet als die einmaligen Gründungsausgaben. Gerade weil das Stammkapital niedrig angesetzt sein kann, haben regelmäßige Fixkosten einen direkten Einfluss auf die finanzielle Stabilität – insbesondere in der Anfangsphase.

➡️ Buchhaltung und Jahresabschluss

Wie jede Kapitalgesellschaft ist auch die UG zur ordnungsgemäßen Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Anforderungen bestehen unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab,

  • wie umfangreich die Geschäftstätigkeit ist.

  • ob Aufgaben intern übernommen oder ausgelagert werden und

  • welche digitalen Lösungen eingesetzt werden.

Selbst bei überschaubaren Umsätzen entstehen hierfür regelmäßig Ausgaben, die häufig im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr liegen.

➡️ Weitere laufende Verpflichtungen

Neben der Buchhaltung fallen bei einer UG weitere regelmäßige Fixkosten an, die bei der Planung nicht unterschätzt werden sollten. Dazu zählen unter anderem:

  • Pflichtbeiträge, etwa zur Industrie- und Handelskammer (IHK)

  • Versicherungen

  • Software, Lizenzen oder digitale Tools

Da diese Ausgaben unabhängig von der Ertragslage anfallen, sollten sie besonders bei geringem Startkapital realistisch kalkuliert werden.

FAQ: Ist es günstiger, eine UG online zu gründen? Wer eine UG online gründen möchte, fragt sich häufig, ob sich dadurch Kosten sparen lassen. In der Praxis bleiben die Kosten der UG-Gründung jedoch auch bei einer digitalen Abwicklung weitgehend gleich. Notarkosten, Gebühren für den Handelsregistereintrag und die Gewerbeanmeldung fallen unabhängig vom gewählten Gründungsweg an. Je nach Anbieter*in können bei der Online-Gründung einer UG zusätzliche Kosten entstehen, etwa für Servicepakete oder die Koordination des digitalen Gründungsprozesses. Der Vorteil liegt daher meist nicht in niedrigeren Gebühren, sondern in einem effizienteren Ablauf und möglicher Zeitersparnis.

Sonderfall: Welche Kosten entstehen bei einer gemeinnützigen UG (gUG)?

Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) folgt in ihrer Grundstruktur der klassischen UG, bringt jedoch zusätzliche Anforderungen mit sich. Sie kann den finanziellen und organisatorischen Aufwand erhöhen – auch wenn nicht alle Kostenpunkte betroffen sind.

Die Pflichtkosten der Gründung – etwa für Notar, Handelsregister und ggf. Gewerbeanmeldung – unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen einer regulären UG. Auch das Stammkapital kann bei einer gUG niedrig angesetzt werden.

Zusätzliche Kosten entstehen vor allem durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Damit das Finanzamt die gUG als gemeinnützig einstuft, müssen Satzung und tatsächliche Geschäftsführung strengen Vorgaben entsprechen. In der Praxis bedeutet das häufig:

  • höheren Abstimmungsaufwand bei der Gestaltung der Satzung

  • zusätzlichen Beratungsbedarf, etwa durch steuerliche oder rechtliche Fachstellen

  • mögliche Kosten für Anpassungen, falls das Finanzamt Nachbesserungen verlangt

Auch nach der Gründung ist der laufende Verwaltungsaufwand oft höher, da die Einhaltung der gemeinnützigen Zwecke regelmäßig nachgewiesen werden muss. Diese Aspekte sollten bei der Kostenplanung berücksichtigt werden, insbesondere wenn das Budget von Beginn an begrenzt ist.

Sind die Kosten einer UG-Gründung steuerlich absetzbar?

Ob und in welchem Umfang Gründungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, ist auch bei der UG ein wichtiger Planungsfaktor. Dabei gilt: Nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit der Gründung wirkt sich automatisch steuermindernd aus.

➡️ Welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können

Grundsätzlich können Aufwendungen abziehbar sein, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit stehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Notarkosten und Gebühren für den Handelsregistereintrag

  • Kosten für die Gewerbeanmeldung

  • Ausgaben für steuerliche oder rechtliche Beratung

  • Aufwendungen für Buchhaltungssoftware oder organisatorische Vorbereitung

Solche Kosten mindern in der Regel den steuerlichen Gewinn der UG und damit die zu zahlende Steuer.

➡️ Welche Kosten nicht abziehbar sind

Nicht als Betriebsausgaben gelten Einlagen der Gesellschafter*innen. Dazu zählt insbesondere das Stammkapital der UG. Es stellt kein Aufwand dar, sondern gehört zum Eigenkapital der Gesellschaft.

Darüber hinaus können Aufwendungen ohne klaren betrieblichen Bezug steuerlich unberücksichtigt bleiben oder nur eingeschränkt geltend gemacht werden.

Tipp: Da die steuerliche Behandlung von Gründungskosten im Detail von der individuellen Situation abhängt, empfiehlt es sich, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen. So lassen sich Unsicherheiten vermeiden und steuerliche Gestaltungsspielräume sinnvoll nutzen.

Checkliste: Mit diesen Gesamtkosten sollten Sie bei einer UG rechnen

Um die Kosten einer UG-Gründung belastbar einschätzen zu können, ist es hilfreich, alle Ausgaben strukturiert zu erfassen. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Kostenpunkte zusammen, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten.

Vor der Gründung:

  • Kosten für vorbereitende Beratung (z. B. steuerliche oder rechtliche Einschätzung)

  • Vorbereitung und Prüfung von Unterlagen (je nach Aufwand intern oder extern)

  • Ggf. weitere Vorabkosten, etwa für organisatorische Klärungen

Zur Eintragung der UG:

  • Notarkosten für die Beurkundung der Gründung

  • Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister

  • Kosten für die Gewerbeanmeldung

  • Einzahlung des Stammkapitals (in der Höhe, die Sie für den Start realistisch ansetzen)

Nach der Gründung:

  • Laufende Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss

  • Kosten für Buchhaltungssoftware oder externe Dienstleister*innen

  • Pflichtbeiträge (z. B. IHK)

  • Versicherungen sowie weitere regelmäßige betriebliche Ausgaben

Stammkapital und Rücklagenpflicht separat berücksichtigen:

  • Stammkapital der UG: rechtlich ab 1 Euro möglich, praktisch häufig höher angesetzt

  • Rücklagenpflicht: ein Teil des Jahresüberschusses bleibt gebunden und reduziert den kurzfristigen finanziellen Spielraum

Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, einmalige und laufende Kosten sauber zu trennen und Ihre Budgetplanung realistisch aufzusetzen. Wenn Sie die Kosten im Blick haben, können Sie als nächsten Schritt die praktische Umsetzung angehen – unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur UG-Gründung zeigt Ihnen den gesamten Gründungsprozess im Detail.

Fazit: Die UG als kostengünstiger Einstieg – mit laufenden Verpflichtungen

Die UG ermöglicht einen vergleichsweise günstigen Einstieg in die Unternehmensgründung, da das erforderliche Stammkapital niedrig angesetzt ist. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis, dass die Kosten einer UG-Gründung nicht allein vom Startkapital abhängen. Pflichtkosten, laufende Ausgaben sowie die Rücklagenpflicht beeinflussen die finanzielle Planung von Beginn an.

Wer diese Kosten realistisch einordnet und nicht nur den Gründungsaufwand, sondern auch die laufenden Verpflichtungen berücksichtigt, kann fundiert entscheiden, ob die UG zur eigenen Situation passt – und ob sie als Übergangslösung oder langfristige Rechtsform geeignet ist.

Wie geht es weiter?

Mit diesem Überblick über die Kosten der UG-Gründung können Sie Ihre nächsten Schritte nun gezielt vorbereiten:

  • Verwenden Sie die Checkliste als Leitfaden und prüfen Sie Punkt für Punkt, welche Kosten in Ihrer individuellen Situation anfallen können.

  • Kalkulieren Sie konkrete Beträge, etwa für Buchhaltung, Versicherungen oder laufende Verwaltung, um Ihre Budgetplanung zu verfeinern.

  • Beziehen Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur die Kosten ein, sondern prüfen Sie die UG ganzheitlich – einschließlich ihrer strukturellen Besonderheiten sowie ihrer Vor- und Nachteile

Mit dieser Grundlage können Sie strukturiert weiter vorgehen und Ihre Gründung gut vorbereitet angehen.

Über den Autor

Verwandte Artikel

Das Geschäftskonto, das Ihnen Zeit und Geld spart – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Kostenloses Geschäftskonto eröffnen

Tide | Do what you love.

Scannen Sie den QR-Code, um sofortigen Zugang zu unserer vollständigen Geschäftslizenz zu erhalten

Die Tide Platform GmbH ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 267788 B eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Schlüterstraße 39, 10629 Berlin. Das Tide Partner-Kreditportal wird von der Tide Platform GmbH über die Tide-Website (betrieben von Tide Platform S.A.) bereitgestellt. Tide Platform GmbH ist Inhaberin einer Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 GewO (Kreditvermittlung) und handelt als Kreditvermittler, nicht als Kreditgeber. Tide Platform S.A. bietet Geschäftskonten an, die von Adyen N.V. bereitgestellt werden. Adyen N.V. ist eine niederländische Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap), registriert unter der Nummer 34259528 mit Sitz in Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam. Adyen N.V. ist von der De Nederlandsche Bank als Kreditinstitut lizenziert und erbringt Dienstleistungen im EWR. Einlagen sind durch das niederländische Einlagensicherungssystem bis zu 100.000 EUR gesetzlich geschützt. Weitere Informationen finden Sie im Impressum. Die Tide Card wird in der EU von PPS EU SA unter der Lizenz von Mastercard® International ausgegeben, ist ein Zahlungsdienstleistungsprodukt und unterliegt den Nutzungsbedingungen der Tide Card von PPS EU SA. Die Tide Card wird von Tide Platform S.A. vertrieben. Tide Platform S.A. ist als Agent von PPS EU SA unter der Agent-ID PPSELUA000001 registriert. PPS EU SA ist assoziiertes Mitglied von Mastercard und ist als E-Geld-Institut von der Belgischen Nationalbank unter der Nummer 0712775202 zugelassen. Gemäß dieser Zulassung kann PPS EU SA die zugelassenen Dienste aufgrund ihrer Passporting-Rechte in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Mastercard ist eine eingetragene Marke und das Kreisdesign ist eine Marke von Mastercard International Incorporated. Tide Platform S.A. entwirft und betreibt die Tide-Website und -App. Der Begriff „Tide“ bezeichnet gemeinsam die Tide Platform S.A. und die Tide Platform GmbH. Tide ist keine Bank. © Tide 2026