Meldung des Todes eines Tide Kontoinhabers
Im Todesfall eines Tide Mitglieds senden Sie uns bitte umgehend eine E-Mail mit den unten genannten Informationen an support.de@tide.co. Unser spezialisiertes Team wird Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleiten und das Konto zum Schutz der Gelder sichern.
Für ein Einzelunternehmer-Geschäftskonto
Da Einzelunternehmer persönlich und individuell für ihre geschäftlichen Aktivitäten verantwortlich sind, gelten hier besondere gesetzliche Nachweisregeln.
Bitte lassen Sie uns bei der Erstkontaktaufnahme folgende Informationen zukommen, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können:
Ihre persönlichen Daten: Ihr vollständiger Name und Ihre Beziehung zum verstorbenen Kontoinhaber (z. B. nächster Angehöriger, gesetzlicher Erbe, benannter Testamentsvollstrecker oder gerichtlich bestellter Nachlassverwalter).
Die Daten des verstorbenen Kontoinhabers: Vollständiger Name, Sterbedatum, der Firmenname (Handelsname) sowie die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, die mit dem Tide Gesch��ftskonto verknüpft sind.
Status des Nachlassverfahrens: Bitte teilen Sie uns mit, ob die Dokumente zum Nachlass bereits beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht und registriert wurden.
Wichtig zu wissen (Vollmachten): Bitte beachten Sie, dass Tide keine Vollmachten (auch keine transmortalen oder postmortalen Vollmachten) als Nachweis akzeptiert. Um Verfügungsgewalt über das Konto eines verstorbenen Einzelunternehmers zu erhalten, ist zwingend ein offizieller Erbnachweis erforderlich.
Für ein registriertes Geschäftskonto (z. B. GmbH, UG)
Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen existiert die Firma als eigene juristische Person weiter. Hier gilt für den reibungslosen Übergang folgendes Verfahren:
Aktualisierung im Handelsregister: Ein Wechsel in der Geschäftsführung muss zunächst offiziell beim zuständigen Handelsregister angemeldet und dort eingetragen werden. Tide kann erst aktiv werden, wenn die Änderung im Handelsregister rechtlich wirksam und abrufbar ist.
Eröffnung eines neuen Kontos: Da ein bestehendes Tide Geschäftskonto direkt mit der Person des bisherigen Administrators/Geschäftsführers verknüpft ist, kann dieses nicht einfach überschrieben werden. Der neu ernannte Geschäftsführer muss ein neues Tide Geschäftskonto für das Unternehmen beantragen.
Übertragung von Guthaben & Kontoschließung: Sobald das neue Konto des neuen Geschäftsführers erfolgreich eröffnet und aktiv ist, wird das alte Konto geschlossen. Das vorhandene Guthaben wird dabei automatisch auf das neue Konto übertragen.
Einschränkung während des Wechsels: Zum Schutz des Firmenvermögens werden ausgehende Zahlungen auf dem bestehenden Konto vorübergehend eingeschränkt, sobald uns der Tod des Geschäftsführers gemeldet wird.
Sonderfall – Keine weiteren Geschäftsführer: Sollte kein weiterer Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sein, wird das Guthaben nach erfolgreicher Prüfung an den neu bestellten Geschäftsführer oder (im Falle einer Liquidation des Unternehmens) an den gerichtlich bestellten Insolvenz- bzw. Liquidationsverwalter ausgezahlt.