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Tide Geschäftskonto schließen

Wir bedauern, dass Sie gehen möchten.

In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie:

🔗 Ihr Hauptkonto bei Tide schließen

🔗 Alle zusätzlichen Konten schließen

🔗 Ihren vollständigen Transaktionsverlauf abrufen

🔗 Den Tod eines Tide Kontoinhabers melden

Anleitung zur Schließung Ihres Tide Hauptkontos

Schritt 1: Reduzieren Sie Ihren Kontostand auf 0 €

Transferieren Sie Ihr gesamtes Guthaben von Ihrem Tide Geschäftskonto auf ein Konto Ihrer Wahl.

Anleitung zur Schließung Ihres Tide Hauptkontos

Schritt 1: Reduzieren Sie Ihren Kontostand auf 0 €

Transferieren Sie Ihr gesamtes Guthaben von Ihrem Tide Geschäftskonto auf ein Konto Ihrer Wahl.

Schritt 2: Laden Sie alle benötigten Kontoauszüge herunter.

  1. Tippen Sie auf Ihre „Initialen” > „Geschäftskonto” > „Auszüge” > „Kontoauszüge

  2. Wählen Sie den/die Monat(e) aus, den/die Sie herunterladen möchten

  3. Tippen Sie auf „Teilen”, um Ihr Dokument als PDF zu speichern

Wir senden Ihnen per E-Mail eine Kopie Ihrer vollständigen Transaktionshistorie für alle Ihre Tide Geschäftskonten, mit Ausnahme Ihrer Tide Bargeldübersicht. Sie sollten diese innerhalb von 10 Tagen erhalten.

Sie können Ihren vollständigen Transaktionsverlauf auch noch bis zu 5 Jahre nach Schließung Ihres Kontos anfordern. Wir senden Ihnen diesen dann innerhalb von 7 Tagen per E-Mail zu.

Schritt 3: Laufende Zahlungen stornieren

Ihre geplanten Zahlungen, wie z. B. Lastschriften, müssen storniert und in Ihrem neuen Konto neu eingerichtet werden.

Um diese zu stornieren, tippen Sie auf das Menü „Zahlungen" > „Geld senden" > „Bevorstehende Zahlungen" und wählen dort alle geplanten Zahlungen oder Lastschriften aus und tippen auf „Geplante Zahlung stornieren".

Schritt 4: Schließen Sie alle zusätzlichen Konten.

Die Schließung der zusätzlichen Konten erfolgt über uns. Bitte kontaktieren Sie hierfür den Support.

Fehlerbehebung bei der Kontoschlie��ung

Fehlerbehebung bei der Kontoschließung

Was passiert, wenn Sie eine Rückerstattung auf Ihr geschlossenes Tide Geschäftskonto erhalten haben?

Senden Sie eine E-Mail an support.de@tide.co und teilen Sie uns mit, auf welches Konto Sie die Rückerstattung überweisen möchten.

Wir benötigen einen Kontoauszug aus den letzten 3 Monaten, um zu überprüfen, ob Sie der Kontoinhaber sind. Dieser sollte Ihre Kontonummer, Bankleitzahl, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse enthalten.

Wir überweisen dann den Betrag und bestätigen dies per E-Mail.

Meldung des Todes eines Tide Kontoinhabers

Im Todesfall eines Tide Mitglieds senden Sie uns bitte umgehend eine E-Mail mit den unten genannten Informationen an support.de@tide.co. Unser spezialisiertes Team wird Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleiten und das Konto zum Schutz der Gelder sichern.

Für ein Einzelunternehmer-Geschäftskonto

Da Einzelunternehmer persönlich und individuell für ihre geschäftlichen Aktivitäten verantwortlich sind, gelten hier besondere gesetzliche Nachweisregeln.

Bitte lassen Sie uns bei der Erstkontaktaufnahme folgende Informationen zukommen, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können:

  • Ihre persönlichen Daten: Ihr vollständiger Name und Ihre Beziehung zum verstorbenen Kontoinhaber (z. B. nächster Angehöriger, gesetzlicher Erbe, benannter Testamentsvollstrecker oder gerichtlich bestellter Nachlassverwalter).

  • Die Daten des verstorbenen Kontoinhabers: Vollständiger Name, Sterbedatum, der Firmenname (Handelsname) sowie die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, die mit dem Tide Gesch��ftskonto verknüpft sind.

  • Status des Nachlassverfahrens: Bitte teilen Sie uns mit, ob die Dokumente zum Nachlass bereits beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht und registriert wurden.

Wichtig zu wissen (Vollmachten): Bitte beachten Sie, dass Tide keine Vollmachten (auch keine transmortalen oder postmortalen Vollmachten) als Nachweis akzeptiert. Um Verfügungsgewalt über das Konto eines verstorbenen Einzelunternehmers zu erhalten, ist zwingend ein offizieller Erbnachweis erforderlich.

Für ein registriertes Geschäftskonto (z. B. GmbH, UG)

Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen existiert die Firma als eigene juristische Person weiter. Hier gilt für den reibungslosen Übergang folgendes Verfahren:

  • Aktualisierung im Handelsregister: Ein Wechsel in der Geschäftsführung muss zunächst offiziell beim zuständigen Handelsregister angemeldet und dort eingetragen werden. Tide kann erst aktiv werden, wenn die Änderung im Handelsregister rechtlich wirksam und abrufbar ist.

  • Eröffnung eines neuen Kontos: Da ein bestehendes Tide Geschäftskonto direkt mit der Person des bisherigen Administrators/Geschäftsführers verknüpft ist, kann dieses nicht einfach überschrieben werden. Der neu ernannte Geschäftsführer muss ein neues Tide Geschäftskonto für das Unternehmen beantragen.

  • Übertragung von Guthaben & Kontoschließung: Sobald das neue Konto des neuen Geschäftsführers erfolgreich eröffnet und aktiv ist, wird das alte Konto geschlossen. Das vorhandene Guthaben wird dabei automatisch auf das neue Konto übertragen.

  • Einschränkung während des Wechsels: Zum Schutz des Firmenvermögens werden ausgehende Zahlungen auf dem bestehenden Konto vorübergehend eingeschränkt, sobald uns der Tod des Geschäftsführers gemeldet wird.

  • Sonderfall – Keine weiteren Geschäftsführer: Sollte kein weiterer Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sein, wird das Guthaben nach erfolgreicher Prüfung an den neu bestellten Geschäftsführer oder (im Falle einer Liquidation des Unternehmens) an den gerichtlich bestellten Insolvenz- bzw. Liquidationsverwalter ausgezahlt.

Beantragung eines Erbscheins oder einer Nachlassverwaltung

Je nachdem, ob der Verstorbene seinen Nachlass geregelt hat, müssen unterschiedliche Dokumente beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) beantragt werden:

  • Erbschein (bei Vorliegen eines Testaments oder gesetzlicher Erbfolge): Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, beantragt der darin benannte Erbe oder Testamentsvollstrecker den Erbschein. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge – in diesem Fall müssen die gesetzlichen Erben den Erbschein beantragen.

  • Nachlassverwaltung (wenn kein Testament vorliegt oder Schulden drohen): Eine Nachlassverwaltung dient der Sicherung und Abwicklung des Nachlasses. Gibt es keine direkten Erben, keine letztwillige Verfügung oder soll die Haftung für eventuelle Firmenschulden begrenzt werden, wird vom Gericht ein Nachlassverwalter eingesetzt. Antragsberechtigt für das Verfahren sind in der Regel die nächsten Angehörigen in folgender Reihenfolge:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner

  2. Kinder des Verstorbenen (falls kein Ehe-/Lebenspartner vorhanden ist)

  3. Eltern (falls keine Kinder vorhanden sind)

  4. Geschwister (falls die Eltern bereits verstorben sind)

  5. Weitere Verwandte (falls keine der oben genannten Personen existieren)