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Wie bekommen Selbstständige Elterngeld?

8 min. Lesezeit
29 May 2026
29 May 2026
8 min. Lesezeit

Wer selbstständig ist und ein Kind bekommt, steht oft vor besonderen Fragen:

  • Gibt es für Selbstständige überhaupt Elternzeit?

  • Können Sie weiterhin arbeiten?

  • Und wie funktioniert das mit dem Elterngeld?

Anders als Angestellte haben Selbstständige keinen klassischen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Trotzdem können viele Selbstständige ihre Arbeitszeit reduzieren, eine berufliche Auszeit planen und Elterngeld beantragen. Entscheidend ist vor allem, die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen möglichst gut zu verstehen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Elternzeit für Selbstständige funktioniert, welche Voraussetzungen für Elterngeld gelten und worauf Sie bei Einkommen, Arbeitszeit sowie Versicherungen achten sollten.

Was bedeutet Elternzeit für Selbstständige?

Für viele Selbstständige bedeutet Elternzeit vor allem eines: beruflich kürzerzutreten oder die eigene Tätigkeit vorübergehend zu pausieren, um mehr Zeit mit dem eigenen Kind verbringen zu können. Anders als Angestellte haben Selbstständige jedoch keinen klassischen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit im arbeitsrechtlichen Sinn.

Das bedeutet: Selbstständige müssen selbst organisieren, wie sie diese Zeit gestalten möchten. Manche pausieren ihre Tätigkeit vollständig, andere reduzieren ihre Arbeitszeit oder betreuen weiterhin einzelne Kund*innen und Projekte.

Je nach persönlicher und finanzieller Situation kann das ganz unterschiedlich aussehen. Wichtig ist dabei: Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen. Während Elternzeit die berufliche Auszeit rund um die Geburt beschreibt, ist Elterngeld die staatliche finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt.

Welche Voraussetzungen gelten für Elterngeld bei Selbstständigen?

Um Elterngeld zu erhalten, müssen Selbstständige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist dabei unter anderem, wie viel während des Bezugszeitraums gearbeitet wird und ob die allgemeinen Voraussetzungen für den Elterngeldbezug erfüllt sind.

Grundsätzlich gilt: Wer Elterngeld beziehen möchte, muss

  • das eigene Kind selbst betreuen und erziehen,

  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,

  • während des Bezugszeitraums maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten und

  • in Deutschland wohnen oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Für Selbstständige kommt außerdem hinzu, dass Einkünfte und Gewinne nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Dafür verlangt die Elterngeldstelle häufig steuerliche Nachweise, zum Beispiel den letzten abgeschlossenen Steuerbescheid sowie Angaben zu aktuellen Einkünften.

Bei schwankenden oder mehreren Einkommensarten kann der Antrag umfangreicher ausfallen. Umso wichtiger ist es, Einnahmen, Ausgaben und steuerliche Unterlagen möglichst übersichtlich zu organisieren.

Außerdem hilft eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen dabei, wichtige Unterlagen einfacher nachzuvollziehen und zu verwalten. Mit dem kostenlosen Geschäftskonto für Selbstständige von Tide können Sie Ihre geschäftlichen Finanzen zentral in der App verwalten und jederzeit den Überblick behalten.

So wird das Elterngeld für Selbstständige berechnet

Die Höhe des Elterngelds richtet sich bei Selbstständigen in der Regel nach dem Gewinn vor der Geburt des Kindes. Grundlage dafür ist meist der letzte abgeschlossene Steuerbescheid.

Entscheidend ist dabei nicht der Umsatz, sondern der tatsächliche Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben.

Grundsätzlich gilt:

  • Liegt der durchschnittliche monatliche Gewinn bei mindestens 1.240 Euro, beträgt das Elterngeld in vielen Fällen rund 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.

  • Liegt der monatliche Gewinn unter 1.240 Euro, steigt die Ersatzrate auf bis zu 66 Prozent.

  • Bei einem durchschnittlichen monatlichen Gewinn von 1.000 Euro beträgt das Elterngeld häufig rund 67 Prozent.

Wer weniger als 1.000 Euro Gewinn pro Monat erzielt, kann vom sogenannten Geringverdienerbonus profitieren. Dabei erhöht sich das Elterngeld für jeweils 20 Euro unterhalb der 1.000-Euro-Grenze um ein weiteres Prozent.

Das Elterngeld kann grundsätzlich für bis zu 14 Monate bezogen werden. Außerdem gilt aktuell:

  • mindestens 300 Euro Elterngeld pro Monat

  • maximal 1.800 Euro Elterngeld pro Monat

Auch Einkünfte während des Bezugszeitraums können die Höhe des Elterngelds beeinflussen. Wer während der Elternzeit weiterhin teilweise selbstständig arbeitet oder weitere Einnahmen erzielt, sollte Arbeitszeit und Einkünfte deshalb möglichst genau dokumentieren.

Mehrere Einkommensarten, zum Beispiel Selbstständigkeit, Minijob oder Angestelltenverhältnis, können sich ebenfalls auf die Berechnung auswirken. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit einen Minijob ausüben oder planen, erfahren Sie hier mehr darüber, worauf Selbstständige beim Minijob achten sollten.

Welche Arten von Elterngeld gibt es?

Für Selbstständige ist nicht nur die Höhe des Elterngelds wichtig, sondern auch das passende Modell. Je nachdem, ob Sie Ihre Tätigkeit pausieren oder teilweise fortführen möchten, kommen unterschiedliche Varianten infrage.

  • Basiselterngeld: Das klassische Elterngeld-Modell. Es eignet sich häufig für Eltern, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend vollständig oder größtenteils pausieren möchten.

  • ElterngeldPlus: Dieses Modell kann besonders interessant für Selbstständige sein, die während der Elternzeit teilweise weiterarbeiten möchten. Dafür fällt die monatliche Auszahlung meist geringer aus, dafür kann sie über einen längeren Zeitraum bezogen werden.

  • Partnerschaftsbonus: Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie sind selbstständige*r Grafikdesigner*in und erzielen vor der Geburt durchschnittlich 2.000 Euro Gewinn pro Monat. Während der Elternzeit pausieren Sie Ihre Tätigkeit größtenteils und entscheiden sich für das Basiselterngeld. In diesem Fall könnte das Elterngeld, abhängig von der individuellen Situation, bei rund 1.300 Euro monatlich liegen.

Oder: Angenommen, Sie arbeiten als selbstständige*r Webdesigner*in und möchten während der Elternzeit weiterhin einzelne Kund*innen betreuen. Statt Ihre Tätigkeit vollständig zu pausieren, reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit deutlich und entscheiden sich für ElterngeldPlus. Dadurch fällt die monatliche Auszahlung meist geringer aus, dafür kann sie über einen längeren Zeitraum bezogen werden.

Wie beantragen Selbstständige Elterngeld?

Selbstständige beantragen Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle. Der Antrag kann in vielen Bundesländern mittlerweile auch online gestellt werden.

Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, lohnt es sich häufig, wichtige Unterlagen möglichst frühzeitig vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem:

  • der letzte abgeschlossene Steuerbescheid

  • Nachweise über aktuelle Einkünfte

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Ausweisdokumente

  • Angaben zur geplanten Arbeitszeit während des Bezugszeitraums

Gerade für Selbstständige kann der Antrag etwas umfangreicher ausfallen als für Angestellte, da Einkünfte häufig detaillierter nachgewiesen werden müssen.

Wichtig ist außerdem, den geplanten Bezugszeitraum möglichst früh zu durchdenken. Denn je nachdem, ob Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus nutzen möchten, können unterschiedliche Angaben und Nachweise relevant werden.

Auch eine möglichst übersichtliche Buchhaltung kann die Antragstellung erleichtern. Wer Einnahmen, Ausgaben und steuerliche Unterlagen frühzeitig organisiert, kann viele Nachweise später schneller zusammenstellen.

Gut zu wissen: Das Elterngeld wird rückwirkend in der Regel nur für maximal drei Lebensmonate des Kindes ausgezahlt. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Antrag möglichst zeitnah nach der Geburt einzureichen.

Dürfen Selbstständige während der Elternzeit weiterarbeiten?

Viele Selbstständige möchten ihre berufliche Tätigkeit während der Elternzeit nicht vollständig pausieren, sondern ihr Unternehmen zumindest teilweise weiterführen. Häufig geht es dabei darum, bestehende Kund*innen weiter zu betreuen, laufende Projekte abzuschließen oder organisatorische Aufgaben im Blick zu behalten.

Grundsätzlich ist das auch während des Elterngeldbezugs möglich – allerdings nur eingeschränkt. Aktuell gilt: Während des Bezugszeitraums darf durchschnittlich maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Außerdem wirken sich Einkünfte während der Elternzeit häufig direkt auf die Höhe des Elterngelds aus. Wer weiterhin selbstständig arbeitet, sollte Arbeitszeit und Einnahmen deshalb möglichst genau im Blick behalten.

Gerade für Selbstständige kann es außerdem hilfreich sein, Aufgaben frühzeitig zu priorisieren oder teilweise zu delegieren, damit sich Arbeitsaufwand und Familienzeit besser miteinander vereinbaren lassen.

Gut zu wissen: Wenn Sie während des Elterngeldbezugs weiterhin selbstständig arbeiten, wird das Elterngeld häufig zunächst auf Grundlage einer Einkommensprognose berechnet. Nach dem Bezugszeitraum kann die tatsächliche Höhe anhand der endgültigen Einkünfte überprüft werden.

Was passiert mit Krankenversicherung und Rentenversicherung?

Auch Krankenversicherung und Rentenversicherung sollten Selbstständige bei der Planung der Elternzeit frühzeitig berücksichtigen. Anders als Angestellte bleiben viele Beiträge während des Elterngeldbezugs weiterhin bestehen.

Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt in der Regel auch während der Elternzeit weiterhin Beiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt unter anderem vom Einkommen und der individuellen Versicherungssituation ab.

Auch privat Versicherte tragen ihre Beiträge in der Regel weiterhin selbst.

Deshalb sollten laufende Versicherungs- und Fixkosten früh in die finanzielle Planung der Elternzeit einfließen.

Bei der Rentenversicherung kommt es darauf an, ob eine Versicherungspflicht besteht oder freiwillige Beiträge gezahlt werden. Reduzierte Arbeitszeit oder geringere Einkünfte können sich dabei auf die Beitragshöhe auswirken.

Gerade für Selbstständige kann es sinnvoll sein, bestehende Absicherungen insgesamt zu überprüfen, zum Beispiel Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder betriebliche Absicherung. In unserem Ratgeber zum Thema Versicherungen für Selbstständige erfahren Sie, welche Versicherungen für Selbstständige besonders relevant sein können.

So können Sie sich als Selbstständige*r auf die Elternzeit vorbereiten

Damit Elternzeit und Elterngeld möglichst reibungslos mit Ihrer Selbstständigkeit vereinbar bleiben, lohnt es sich, wichtige organisatorische und finanzielle Themen frühzeitig zu planen.

Diese Schritte können dabei helfen:

  1. Prüfen Sie, welche Elterngeldstelle für Ihren Wohnort zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden.

  2. Entscheiden Sie rechtzeitig, ob Sie Ihre Tätigkeit vollständig pausieren oder teilweise weiterführen möchten.

  3. Planen Sie laufende Projekte, Deadlines und Kundenkommunikation möglichst vorausschauend.

  4. Prüfen Sie, welche Aufgaben Sie delegieren, automatisieren oder vorübergehend reduzieren können.

  5. Kalkulieren Sie laufende Fixkosten wie Miete, Software, Versicherungen oder betriebliche Ausgaben realistisch ein.

  6. Bauen Sie, wenn möglich, finanzielle Rücklagen für die Elternzeit auf.

  7. Organisieren Sie steuerliche Unterlagen, Buchhaltung und laufende Einnahmen möglichst übersichtlich.

Gerade bei schwankenden Einkünften kann außerdem eine realistische Finanzplanung besonders wichtig sein. So lassen sich mögliche finanzielle Engpässe häufig früher erkennen und besser abfedern.

Auch eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit Kund*innen kann helfen, Erwartungen klar abzustimmen und laufende Projekte besser zu organisieren.

Pro-Tipp: Wenn Sie während der Elternzeit zusätzliche finanzielle Flexibilität benötigen, kann ein Kredit unter Umständen helfen, laufende Kosten oder kurzfristige Engpässe besser zu überbrücken. Wenn das für Sie infrage kommt, erfahren Sie hier, wie Sie als Selbstständige*r Ihre Chancen auf einen Kredit erhöhen können.

Fazit: Elterngeld gibt es auch für Selbstständige

Auch ohne klassischen arbeitsrechtlichen Anspruch können Selbstständige ihre berufliche Auszeit rund um die Geburt flexibel gestalten und Elterngeld beantragen. Entscheidend ist, das passende Elterngeld-Modell zu wählen, mögliche Einkünfte realistisch einzuschätzen und laufende Kosten im Blick zu behalten.

Wer Kundenkommunikation, Buchhaltung, Versicherungen und Nachweise gut vorbereitet, kann Familie und Selbstständigkeit deutlich besser miteinander vereinbaren.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie Elternzeit als Selbstständige*r planen, helfen vor allem drei nächste Schritte:

  • Prüfen Sie, welches Elterngeld-Modell am besten zu Ihrer Situation passt, zum Beispiel Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus.

  • Planen Sie realistisch, ob und in welchem Umfang Sie während der Elternzeit weiterarbeiten möchten und welche Auswirkungen das auf Einkommen und Elterngeld haben kann.

  • Organisieren Sie steuerliche Unterlagen, laufende Einnahmen, Versicherungen und wichtige Nachweise möglichst übersichtlich, damit sich Antragstellung und Finanzplanung einfacher gestalten lassen.

Je früher Sie sich mit Themen wie Elterngeld, Arbeitszeit und finanzieller Planung beschäftigen, desto besser lassen sich finanzielle und organisatorische Herausforderungen einplanen.

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