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Berufsgenossenschaft vs. Unfallversicherung: Was lohnt sich für Selbstständige?

10 min. Lesezeit
24 Apr 2025
06 Nov 2025
24 Apr 2025
10 min. Lesezeit
06 Nov 2025

Als Selbstständige*r tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihr Unternehmen, sondern auch für Ihre persönliche Absicherung. Ein Unfall – ob im Beruf oder in der Freizeit – kann schnell existenzbedrohend werden, insbesondere wenn keine gesetzliche Absicherung besteht. Während Angestellte automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, müssen Selbstständige selbst entscheiden, wie sie sich absichern möchten. 

Dabei stehen zwei Optionen zur Verfügung: die freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. 

Doch welche Variante bietet den besseren Schutz? Und lohnt sich vielleicht sogar eine Kombination beider Modelle? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterschiede es gibt, welche Leistungen Sie erwarten können und worauf Sie bei Ihrer Entscheidung achten sollten.

Was ist die Berufsgenossenschaft und welche Aufgaben hat sie?

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und übernimmt als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vielfältige Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallprävention.

➡️ Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Eine Berufsgenossenschaft ist ein Sozialversicherungsträger in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung von Unternehmen und deren Beschäftigten in Deutschland. Es gibt gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die jeweils nach Branchen oder Regionen organisiert sind.

➡️ Aufgaben der Berufsgenossenschaft

Die Aufgaben lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:

1. Prävention

  • Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 14 SGB VII)

  • Beratung und Überwachung der Unternehmen in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

  • Erlass und Kontrolle von Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

  • Schulungen für Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

2. Leistungen im Schadensfall

  • Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

  • Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit

  • Rentenleistungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten im Todesfall

3. Organisation und Verwaltung

  • Selbstverwaltungsstruktur mit Vertreterversammlung und Vorstand

  • Finanzierung über Beiträge der Mitgliedsunternehmen

  • Staatliche Aufsicht durch das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wann müssen sich Selbstständige in einer Berufsgenossenschaft versichern?

Die Pflichtversicherung für Selbstständige bei der Berufsgenossenschaft hängt in Deutschland von der Branche und Art der Tätigkeit ab. Hier sind die wichtigsten Regelungen:

➡️ Wann besteht eine Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft?

1. Grundsatz: Anmeldungspflicht für alle Unternehmen

Jedes Unternehmen, auch Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen, muss sich innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – auch ohne Mitarbeitende.

Die Anmeldung bedeutet jedoch nicht automatisch eine Pflichtversicherung für die Unternehmerperson selbst.

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2. Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen

Selbstständige sind kraft Gesetzes pflichtversichert, wenn sie in bestimmten, besonders risikobehafteten oder gemeinwohlorientierten Bereichen tätig sind. Dazu gehören u. a.:

  • Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege:

    • Pflegekräfte

    • Hebammen

    • Physiotherapeut*innen

    • Logopäd*innen

    • Heilpraktiker*innen

    • Betreiber*innen von Pflegediensten oder Kindertagesstätten

  • Friseurhandwerk und Haarbearbeitung

  • Schädlingsbekämpfung

  • Kindertagespflegepersonen

  • Dozent*innen im Gesundheitswesen

Diese Pflichtversicherung ist in § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII geregelt und wird von der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) durchgeführt.

➡️ Wann besteht keine Pflichtversicherung?

In vielen anderen Branchen (z. B. IT, Medien, Beratung, Design, Handwerk außerhalb der BGW-Zuständigkeit) besteht keine gesetzliche Pflichtversicherung für die Unternehmerperson selbst.

Dennoch muss das Unternehmen bei der zuständigen BG angemeldet werden – z. B. bei der VBG, BGHM, BG Bau etc.

Tätigkeit

Pflichtversicherung?

BG-Zuständigkeit

Friseur*in

Ja

BGW

Physiotherapeut*in

Ja

BGW

IT-Berater*in

Nein

VBG (Anmeldung trotzdem nötig)

Grafikdesigner*in

Nein

VBG 

Hebamme

Ja

BGW

Architekt*in

Nein (aber Berufshaftpflichtvers. ist Pflicht)

ggf. VBG

Kindertagespflege

Ja

BGW

Lohnt sich die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft für Selbstständige?

Die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft für Selbstständige ist ein Angebot, das oft unterschätzt wird, aber in bestimmten Lebens- und Berufssituationen sehr sinnvoll sein kann. Ob sie sich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer Tätigkeit, Ihrem Risikoprofil, Ihrer finanziellen Absicherung und Ihren persönlichen Prioritäten.

➡️ Was bietet die freiwillige Versicherung?

Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie sich freiwillig versichern, erhalten Sie im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Leistungen, die weit über das hinausgehen, was eine normale Krankenversicherung abdeckt. 

Dazu gehören:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation: Sie bekommen Zugang zu spezialisierten Reha-Einrichtungen und Therapien, die auf berufsbedingte Verletzungen und Erkrankungen ausgerichtet sind.

  • Berufliche Wiedereingliederung: Die BG unterstützt Sie aktiv dabei, wieder in den Beruf zurückzukehren – z. B. durch Umschulungen oder technische Hilfsmittel.

  • Verletztengeld: Während der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie eine finanzielle Leistung, die Ihr Einkommen teilweise ersetzt.

  • Rente bei Erwerbsminderung: Wenn Sie dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die BG eine Rente.

  • Hinterbliebenenversorgung: Im Todesfall sind Ihre Angehörigen abgesichert – z. B. durch Witwen- oder Waisenrenten.

Diese Leistungen gelten ausschließlich für Unfälle und Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

➡️ Wann lohnt sich die freiwillige Versicherung?

Die freiwillige Versicherung lohnt sich besonders dann, wenn:

  1. Ihre Tätigkeit mit körperlichen Risiken verbunden ist: Wenn Sie z. B. als Handwerker*in, Künstler*in, Therapeut*in oder in einem anderen Beruf arbeiten, bei dem Sie sich verletzen könnten, ist die Absicherung durch die BG sehr sinnvoll. Ein Sturz, eine Schnittverletzung oder eine berufsbedingte Erkrankung kann schnell existenzbedrohend werden.

  2. Sie keine oder nur geringe Rücklagen haben: Gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit fehlt oft die finanzielle Sicherheit, um längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Die BG bietet hier eine verlässliche Absicherung.

  3. Sie keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben: Die Leistungen der BG sind oft umfangreicher und besser auf berufliche Risiken zugeschnitten als die einer privaten Unfallversicherung. Zudem sind die Beiträge meist günstiger.

  4. Sie Ihre Familie absichern möchten: Die Hinterbliebenenversorgung der BG kann ein wichtiger Baustein Ihrer Vorsorge sein – besonders wenn Sie Alleinverdiener*in sind.

➡️ Wann lohnt sie sich eher nicht?

Es gibt auch Situationen, in denen die freiwillige Versicherung weniger sinnvoll erscheint:

  • Wenn Ihre Tätigkeit ausschließlich am Schreibtisch stattfindet und kaum Risiken birgt (z. B. als Texter*in, Programmierer*in oder Berater*in).

  • Wenn Sie bereits eine umfangreiche private Unfallversicherung abgeschlossen haben, die ähnliche Leistungen bietet.

  • Wenn Sie über ausreichende finanzielle Rücklagen verfügen, um längere Ausfallzeiten selbst zu überbrücken.

Was ist eine Unfallversicherung für Selbstständige?

Eine Unfallversicherung für Selbstständige ist eine freiwillige Absicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt – sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Anders als Angestellte sind Selbstständige in der Regel nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, es sei denn, sie gehören zu bestimmten Berufsgruppen mit Versicherungspflicht. Deshalb ist es besonders wichtig, sich eigenverantwortlich um einen passenden Unfallschutz zu kümmern.

➡️ Was leistet eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung zahlt, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt werden. Dabei gilt als Unfall ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine Gesundheitsschädigung verursacht – zum Beispiel ein Sturz, ein Verkehrsunfall oder eine Sportverletzung.

Die wichtigsten Leistungen sind:

  • Invaliditätsleistung: Eine einmalige Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der dauerhaften Beeinträchtigung.

  • Unfallrente: Monatliche Zahlungen bei schwerer Invalidität (meist ab 50 %).

  • Todesfallleistung: Auszahlung an Hinterbliebene im Todesfall durch Unfall.

  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Unterstützung bei längerer stationärer Behandlung.

  • Kosmetische Operationen und Bergungskosten: Übernahme spezieller Kosten nach schweren Unfällen.

  • Reha- und Assistance-Leistungen: Hilfe bei der Rückkehr in den Alltag oder Beruf.

➡️ Warum ist sie für Selbstständige besonders wichtig?

Als Selbstständige*r tragen Sie das volle unternehmerische Risiko. Ein Unfall kann nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Ihre Existenz gefährden – etwa wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können oder dauerhaft eingeschränkt sind. Anders als Angestellte erhalten Sie kein Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie nicht freiwillig versichert sind.

Eine private Unfallversicherung bietet Ihnen:

  • Schutz rund um die Uhr, auch in der Freizeit und im Ausland

  • Flexibel wählbare Versicherungssummen

  • Individuell anpassbare Leistungen, je nach Bedarf und Budget

➡️ Was sollten Sie bei der Auswahl beachten?

Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, achten Sie auf folgende Punkte:

  1. Versicherungssumme: Sie sollte so gewählt sein, dass Sie im Ernstfall Ihre laufenden Kosten decken können.

  2. Progression: Eine höhere Progression (z. B. 500 %) bedeutet, dass Sie bei schweren Invaliditäten deutlich mehr Geld erhalten.

  3. Unfallrente: Sinnvoll bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit.

  4. Berufliche Risiken: Manche Berufe gelten als risikoreicher und führen zu höheren Beiträgen.

  5. Leistung bei bestimmten Unfallarten: Prüfen Sie, ob z. B. Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall mitversichert sind.

➡️ Was ist der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen, während die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn gesundheitliche Probleme langfristig die Arbeitsfähigkeit einschränken. Beide Versicherungen ergänzen sich sinnvoll.

  • Unfallversicherung: Deckt Kosten, die durch Unfälle entstehen.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Zahlt eine monatliche Rente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.

Was passiert, wenn Selbstständige einen Arbeitsunfall haben, ohne versichert zu sein?

Wenn Selbstständige einen Arbeitsunfall erleiden, ohne bei der Berufsgenossenschaft oder einer privaten Unfallversicherung versichert zu sein, kann das ernste finanzielle und existenzielle Folgen haben. Im Gegensatz zu Angestellten, die automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, müssen Selbstständige selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen.

Was passiert konkret im Schadensfall? Diese beiden Punkte würden auf Sie zukommen*

1️⃣ Keine Versicherungsleistungen 

Ohne freiwillige Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung haben Selbstständige keinen Anspruch auf Leistungen wie:

  • Verletztengeld

  • Rehabilitationsmaßnahmen

  • Rentenzahlungen bei Erwerbsminderung

  • Hinterbliebenenrente im Todesfall

Das bedeutet: Kein Einkommen, wenn Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten können – und keine Unterstützung bei der Genesung.

2️⃣ Volles finanzielles Risiko

Ein Arbeitsunfall kann nicht nur körperliche, sondern auch massive wirtschaftliche Folgen haben:

  • Verdienstausfall: Sie verdienen kein Geld, können laufende Kosten nicht decken und verlieren möglicherweise Kund*innen.

  • Medizinische Kosten: Behandlungen, Reha oder Hilfsmittel müssen Sie selbst zahlen – sofern nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt.

  • Betriebsrisiken: Wenn Sie ausfallen, kann Ihr Unternehmen ins Straucheln geraten. Besonders gefährlich ist das für Einzelunternehmer*innen ohne Vertretung.

Berufsgenossenschaft vs. Unfallversicherung: Was eignet sich besser für Selbstständige?

Wenn Sie als Selbstständige*r nicht gesetzlich oder pflichtversichert sind, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Sollten Sie sich freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft versichern oder lieber eine private Unfallversicherung abschließen? 

Beide Optionen bieten Schutz, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrem Umfang, ihrer Zielsetzung und ihren Leistungen. 

Im Folgenden erhalten Sie eine ausführliche Erläuterung, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen soll:

Kriterium

Berufsgenossenschaft

Unfallversicherung

Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt:

Arbeitsunfälle

Wegeunfälle (z. B. auf dem Weg zur Arbeit)

Berufskrankheiten

Im Schadensfall erhalten Sie:

medizinische Versorgung und Rehabilitation

Verletztengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit

Rente bei Erwerbsminderung (ab 20 %)

Leistungen für Hinterbliebene (z. B. Sterbegeld, Witwen-/Waisenrente)

Darüber hinaus engagieren sich Berufsgenossenschaften stark in der Prävention, etwa durch Schulungen, Sicherheitsprüfungen und Beratung zur Unfallvermeidung.

Invaliditätsleistung bereits ab 1 % Invaliditätsgrad

Unfallrente ab 50 % Invalidität

Todesfallleistung

Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld

Bergungskosten, kosmetische Operationen

Reha-Management und Assistance-Leistungen

Diese Leistungen sind individuell wählbar und können je nach Anbieter und Tarif stark variieren.

Kosten / Beiträge

Die Beiträge richten sich nach:

der Gefahrenklasse Ihrer Tätigkeit

der gewählten Versicherungssumme

dem Beitragsfuß der jeweiligen Berufsgenossenschaft

Sie können die Versicherungssumme selbst festlegen – sie sollte sich realistisch an Ihrem Einkommen orientieren. Die Beiträge sind oft moderat und steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.

Die Beiträge hängen ab von:

der gewählten Versicherungssumme

dem Beruf und Risikoprofil

den gewählten Zusatzleistungen

Private Versicherungen arbeiten gewinnorientiert, was bedeutet, dass die Beiträge auch wirtschaftlich kalkuliert werden. Dafür erhalten Sie aber oft eine sehr flexible und umfassende Absicherung.

Vorteile

Gesetzlich geregelte Leistungen

Starke Absicherung bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen

Präventionsangebote und Reha-Leistungen

Steuerlich absetzbar

Besonders sinnvoll bei beruflichem Risiko (z. B. Handwerk, Pflege, Bau)

Schutz auch in der Freizeit und weltweit

Flexible Gestaltung der Leistungen

Geringere Einstiegshürden

Sinnvoll bei aktiver Freizeitgestaltung oder geringem beruflichem Risiko

➡️ Kombination beider Versicherungen

Unter Umständen empfiehlt sich eine Kombination beider Versicherungen. Die Berufsgenossenschaft deckt den beruflichen Bereich ab, während die private Unfallversicherung den Schutz in der Freizeit ergänzt. So erhalten Sie eine ganzheitliche Absicherung, die sowohl gesetzlich fundiert als auch individuell anpassbar ist.

Fazit

Die Wahl zwischen Berufsgenossenschaft und privater Unfallversicherung hängt stark von Ihrer individuellen Lebens- und Arbeitssituation ab. Die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft bietet Ihnen eine solide, gesetzlich geregelte Absicherung im beruflichen Kontext – insbesondere bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung hingegen schützt Sie rund um die Uhr, auch in der Freizeit, und lässt sich flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen. 

Für viele Selbstständige kann eine Kombination beider Versicherungen die sinnvollste Lösung sein: Sie profitieren von der umfassenden Absicherung der Berufsgenossenschaft im Beruf und ergänzen diesen Schutz durch die private Unfallversicherung im Alltag. 

Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und eine Absicherung wählen, die zu Ihrem Risiko, Ihrem Beruf und Ihrem Lebensstil passt.

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