Für viele Gründer*innen und Selbstständige ist der Begriff „Kleinunternehmer*in“ ein zentrales Thema, da er meist mit vereinfachten steuerlichen Pflichten und geringerer Bürokratie verknüpft wird. Gleichzeitig sorgt das Thema Rechtsform für Unsicherheit: Ist „Kleinunternehmer*in“ überhaupt eine eigene Rechtsform? Und wenn nicht, welche Rechtsform gilt dann?
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau Kleinunternehmer*innen sind, welche Rechtsformen infrage kommen, was in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anzugeben ist und wie sich Kleinunternehmerstatus und Kleingewerbe zueinander verhalten.
Was genau sind Kleinunternehmer*innen?
Der Begriff „Kleinunternehmer*in“ wird im Alltag häufig missverstanden. Er beschreibt keine Unternehmensform, sondern eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.
➡️ Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Kleinunternehmer*innen nehmen an der sogenannten Kleinunternehmerregelung teil. Diese ist im § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Demnach gilt:
Der Umsatz im Vorjahr lag bei maximal 22.000 Euro
Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr überschreitet nicht 50.000 Euro
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig entfällt allerdings auch der Vorsteuerabzug.
Mehr zum Thema: Eine ausführliche Erklärung mit Beispielen finden Sie in unserem Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung.
➡️ Kleinunternehmer*innen können verschiedene Tätigkeiten ausüben
Kleinunternehmer*innen können unter anderem sein:
Freiberufler*innen (z. B. Designer*innen, Texter*innen, Berater*innen)
Gewerbetreibende
Einzelunternehmer*innen in der Gründungsphase
Nebenerwerbs-Selbstständige
Entscheidend ist nicht die Art der Tätigkeit, sondern ausschließlich die umsatzsteuerliche Einstufung.
Welche Rechtsform habe ich als Kleinunternehmer*in?
Da „Kleinunternehmer*in“ keine Rechtsform ist, stellt sich die Frage: Welche Rechtsform habe ich dann eigentlich?
➡️ Kleinunternehmer*innen sind meist Einzelunternehmer*innen
In der Praxis sind die meisten Kleinunternehmer*innen als Einzelunternehmer*innen tätig. Diese Rechtsform entsteht automatisch, sobald Sie:
allein gründen,
keine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) anmelden und
kein*e freie*r Mitarbeiter*in sind, sondern selbst unternehmerisch tätig.
Für die Einzelunternehmung ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert. Genau deshalb ist sie gerade für Kleinunternehmer*innen sehr beliebt.
➡️ Weitere mögliche Rechtsformen für Kleinunternehmer:innen
Grundsätzlich können Sie die Kleinunternehmerregelung auch in anderen Rechtsformen nutzen, zum Beispiel:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
bei Gründungen durch mindestens zwei Personen
Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH:
sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden
Gerade bei Kapitalgesellschaften ist jedoch zu prüfen, ob sich der Kleinunternehmerstatus tatsächlich lohnt, da der Verwaltungsaufwand deutlich höher ist.
➡️ Rechtsform und Haftung
Ein wichtiger Punkt bei der Wahl der Rechtsform ist die Haftung:
Einzelunternehmer*innen und GbR-Gesellschafter*innen haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen
Kapitalgesellschaften haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen
Tipp: Unabhängig von der Rechtsform ist ein separates Geschäftskonto empfehlenswert, um private und betriebliche Finanzen sauber zu trennen. Ein passendes Beispiel ist das kostenlose Tide Geschäftskonto speziell für Kleinunternehmer*innen.
Was müssen Kleinunternehmer*innen als Rechtsform des Betriebes in der EÜR angeben?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele Kleinunternehmer*innen die zentrale Grundlage der Steuererklärung. Dabei tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
➡️ Welche Rechtsform wird in der EÜR angegeben?
In der EÜR geben Sie nicht „Kleinunternehmer*in“, sondern Ihre tatsächliche Rechtsform an, zum Beispiel:
Einzelunternehmen
GbR
UG (haftungsbeschränkt)
Die Kleinunternehmerregelung spielt hier nur indirekt eine Rolle, da keine Umsatzsteuer als Einnahme oder Ausgabe berücksichtigt wird.
➡️ Weitere wichtige Angaben, die häufig unklar sind
Viele Kleinunternehmer*innen sind sich unsicher, welche Angaben darüber hinaus relevant sind. Besonders häufig nachgefragt werden:
Umsatzsteuerliche Angaben
Kennzeichnung als Kleinunternehmer*in nach § 19 UStG
Keine Angabe von Umsatzsteuerbeträgen in der EÜR
Keine Vorsteuerabzüge
Gewinnermittlungsart
Kleinunternehmer*innen nutzen in der Regel die EÜR und keine Bilanz
Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip
Steuererklärungen
Neben der EÜR müssen in der Regel abgegeben werden:
Einkommensteuererklärung
ggf. Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbetreibenden)
Umsatzsteuererklärung, auch wenn keine Umsatzsteuer gezahlt wird
Haben Kleinunternehmen und Kleingewerbe dieselbe Rechtsform?
Diese Frage wird oft gestellt und die Antwort wird Sie überraschen.
➡️ Kleinunternehmen ≠ Kleingewerbe
Kleinunternehmen: beschreibt eine umsatzsteuerliche Regelung
Kleingewerbe: ist eine gewerberechtliche Einstufung
Beides sind also keine Rechtsformen, sondern unterschiedliche rechtliche Konzepte.
➡️ Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn ein Gewerbebetrieb:
nicht im Handelsregister eingetragen ist
keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
Kleingewerbetreibende sind meist ebenfalls Einzelunternehmer*innen oder GbR.
➡️ Häufige Kombination in der Praxis
Sehr häufig sind Personen:
Kleingewerbetreibende,
Einzelunternehmer*innen und
Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG.
Dies ist möglich, weil sich die Begriffe auf unterschiedliche rechtliche Ebenen beziehen.
Tipp: Wenn Sie ganz am Anfang stehen, hilft Ihnen dieser Leitfaden zur Gründung eines Kleinunternehmens.
Fazit: Ein Kleinunternehmen ist keine Rechtsform
Kleinunternehmer*innen haben keine eigene Rechtsform. Der Status als Kleinunternehmer*in bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer. Die tatsächliche Rechtsform ist in den meisten Fällen das Einzelunternehmen, seltener eine GbR oder sogar eine Kapitalgesellschaft.
Für die Praxis bedeutet das:
In der EÜR und Steuererklärung geben Sie immer Ihre echte Rechtsform an
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Umsatzsteuer, ersetzt aber keine Rechtsform
Kleinunternehmerstatus und Kleingewerbe werden häufig kombiniert, sind aber nicht dasselbe
Mit einer sauberen Buchhaltung, korrekten Rechnungen (mehr dazu in unserem Leitfaden zur Rechnungsstellung für Kleinunternehmen) und einem passenden Geschäftskonto schaffen Sie eine solide Grundlage für Ihr Unternehmen.