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Blog Recht & Compliance Welche Rechtsform haben Kleinunternehmer*innen?

Welche Rechtsform haben Kleinunternehmer*innen?

4 min. Lesezeit
23 Apr 2026
23 Apr 2026
4 min. Lesezeit

Für viele Gründer*innen und Selbstständige ist der Begriff „Kleinunternehmer*in“ ein zentrales Thema, da er meist mit vereinfachten steuerlichen Pflichten und geringerer Bürokratie verknüpft wird. Gleichzeitig sorgt das Thema Rechtsform für Unsicherheit: Ist „Kleinunternehmer*in“ überhaupt eine eigene Rechtsform? Und wenn nicht, welche Rechtsform gilt dann?

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau Kleinunternehmer*innen sind, welche Rechtsformen infrage kommen, was in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anzugeben ist und wie sich Kleinunternehmerstatus und Kleingewerbe zueinander verhalten.

Was genau sind Kleinunternehmer*innen?

Der Begriff „Kleinunternehmer*in“ wird im Alltag häufig missverstanden. Er beschreibt keine Unternehmensform, sondern eine umsatzsteuerliche Sonderregelung.

➡️ Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Kleinunternehmer*innen nehmen an der sogenannten Kleinunternehmerregelung teil. Diese ist im § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Demnach gilt:

  • Der Umsatz im Vorjahr lag bei maximal 22.000 Euro

  • Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr überschreitet nicht 50.000 Euro

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig entfällt allerdings auch der Vorsteuerabzug.

Mehr zum Thema: Eine ausführliche Erklärung mit Beispielen finden Sie in unserem Leitfaden zur Kleinunternehmerregelung.

➡️ Kleinunternehmer*innen können verschiedene Tätigkeiten ausüben

Kleinunternehmer*innen können unter anderem sein:

  • Freiberufler*innen (z. B. Designer*innen, Texter*innen, Berater*innen)

  • Gewerbetreibende

  • Einzelunternehmer*innen in der Gründungsphase

  • Nebenerwerbs-Selbstständige

Entscheidend ist nicht die Art der Tätigkeit, sondern ausschließlich die umsatzsteuerliche Einstufung.

Welche Rechtsform habe ich als Kleinunternehmer*in?

Da „Kleinunternehmer*in“ keine Rechtsform ist, stellt sich die Frage: Welche Rechtsform habe ich dann eigentlich?

➡️ Kleinunternehmer*innen sind meist Einzelunternehmer*innen

In der Praxis sind die meisten Kleinunternehmer*innen als Einzelunternehmer*innen tätig. Diese Rechtsform entsteht automatisch, sobald Sie:

  • allein gründen,

  • keine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) anmelden und

  • kein*e freie*r Mitarbeiter*in sind, sondern selbst unternehmerisch tätig.

Für die Einzelunternehmung ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Gründung ist vergleichsweise unkompliziert. Genau deshalb ist sie gerade für Kleinunternehmer*innen sehr beliebt.

➡️ Weitere mögliche Rechtsformen für Kleinunternehmer:innen

Grundsätzlich können Sie die Kleinunternehmerregelung auch in anderen Rechtsformen nutzen, zum Beispiel:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): bei Gründungen durch mindestens zwei Personen

  • Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH: sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden

Gerade bei Kapitalgesellschaften ist jedoch zu prüfen, ob sich der Kleinunternehmerstatus tatsächlich lohnt, da der Verwaltungsaufwand deutlich höher ist.

➡️ Rechtsform und Haftung

Ein wichtiger Punkt bei der Wahl der Rechtsform ist die Haftung:

  • Einzelunternehmer*innen und GbR-Gesellschafter*innen haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen

  • Kapitalgesellschaften haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen

Tipp: Unabhängig von der Rechtsform ist ein separates Geschäftskonto empfehlenswert, um private und betriebliche Finanzen sauber zu trennen. Ein passendes Beispiel ist das kostenlose Tide Geschäftskonto speziell für Kleinunternehmer*innen.

Was müssen Kleinunternehmer*innen als Rechtsform des Betriebes in der EÜR angeben? 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele Kleinunternehmer*innen die zentrale Grundlage der Steuererklärung. Dabei tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

➡️ Welche Rechtsform wird in der EÜR angegeben?

In der EÜR geben Sie nicht „Kleinunternehmer*in“, sondern Ihre tatsächliche Rechtsform an, zum Beispiel:

  • Einzelunternehmen

  • GbR

  • UG (haftungsbeschränkt)

Die Kleinunternehmerregelung spielt hier nur indirekt eine Rolle, da keine Umsatzsteuer als Einnahme oder Ausgabe berücksichtigt wird.

➡️ Weitere wichtige Angaben, die häufig unklar sind

Viele Kleinunternehmer*innen sind sich unsicher, welche Angaben darüber hinaus relevant sind. Besonders häufig nachgefragt werden:

Umsatzsteuerliche Angaben

  • Kennzeichnung als Kleinunternehmer*in nach § 19 UStG

  • Keine Angabe von Umsatzsteuerbeträgen in der EÜR

  • Keine Vorsteuerabzüge

Gewinnermittlungsart

  • Kleinunternehmer*innen nutzen in der Regel die EÜR und keine Bilanz

  • Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip

Steuererklärungen

Neben der EÜR müssen in der Regel abgegeben werden:

  • Einkommensteuererklärung

  • ggf. Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbetreibenden)

  • Umsatzsteuererklärung, auch wenn keine Umsatzsteuer gezahlt wird

Haben Kleinunternehmen und Kleingewerbe dieselbe Rechtsform?

Diese Frage wird oft gestellt und die Antwort wird Sie überraschen.

➡️ Kleinunternehmen ≠ Kleingewerbe

  • Kleinunternehmen: beschreibt eine umsatzsteuerliche Regelung

  • Kleingewerbe: ist eine gewerberechtliche Einstufung

Beides sind also keine Rechtsformen, sondern unterschiedliche rechtliche Konzepte.

➡️ Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn ein Gewerbebetrieb:

  • nicht im Handelsregister eingetragen ist

  • keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert

Kleingewerbetreibende sind meist ebenfalls Einzelunternehmer*innen oder GbR.

➡️ Häufige Kombination in der Praxis

Sehr häufig sind Personen:

  • Kleingewerbetreibende,

  • Einzelunternehmer*innen und

  • Kleinunternehmer*innen nach § 19 UStG.

Dies ist möglich, weil sich die Begriffe auf unterschiedliche rechtliche Ebenen beziehen.

Tipp: Wenn Sie ganz am Anfang stehen, hilft Ihnen dieser Leitfaden zur Gründung eines Kleinunternehmens.

Fazit: Ein Kleinunternehmen ist keine Rechtsform

Kleinunternehmer*innen haben keine eigene Rechtsform. Der Status als Kleinunternehmer*in bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer. Die tatsächliche Rechtsform ist in den meisten Fällen das Einzelunternehmen, seltener eine GbR oder sogar eine Kapitalgesellschaft.

Für die Praxis bedeutet das:

  • In der EÜR und Steuererklärung geben Sie immer Ihre echte Rechtsform an

  • Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Umsatzsteuer, ersetzt aber keine Rechtsform

  • Kleinunternehmerstatus und Kleingewerbe werden häufig kombiniert, sind aber nicht dasselbe

Mit einer sauberen Buchhaltung, korrekten Rechnungen (mehr dazu in unserem Leitfaden zur Rechnungsstellung für Kleinunternehmen) und einem passenden Geschäftskonto schaffen Sie eine solide Grundlage für Ihr Unternehmen.

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