Tide Logo

Geschäftskonten

Finanzmanagement

Finanzierung

Support

Über Tide

Tide Logo
Tide Logo
Tide Logo


Diese Steuern müssen Sie als Freiberufler*in zahlen

9 min. Lesezeit
15 Oct 2024
05 Nov 2025
15 Oct 2024
9 min. Lesezeit
05 Nov 2025

Für Freiberufler*innen sind steuerliche Pflichten ein zentraler Aspekt des beruflichen Alltags. Von der Einkommensteuer bis zur Umsatzsteuer – wer sich gut informiert und strategisch vorgeht, kann nicht nur unnötige Überraschungen vermeiden, sondern auch finanzielle Vorteile nutzen. 

Dieser Blogbeitrag gibt einen klaren Überblick über alle wichtigen steuerlichen Themen und bietet praktische Tipps, wie man als Freiberufler*in Steuern sparen kann. 

Welche Steuern müssen Freiberufler*innen zahlen?

Freiberufler*innen in Deutschland müssen mehrere Steuerarten beachten, wobei sie aber gegenüber Gewerbetreibenden einige Vorteile genießen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Abgaben:

➡️ Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer, die Sie als Freiberufler*in zahlen müssen. Sie wird auf Ihren Gewinn erhoben – also auf den Betrag, der nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben von Ihren Einnahmen übrig bleibt.

Der sogenannte Grundfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 12.096 Euro. Das bedeutet: Erst wenn Ihr Gewinn diesen Betrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig. Der Steuersatz ist progressiv – er beginnt bei 14 Prozent und steigt mit zunehmendem Einkommen bis zu 42 Prozent. Für sehr hohe Einkommen gilt sogar ein Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Das Finanzamt verlangt in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Diese basieren auf Ihrem geschätzten Jahresgewinn und sind fällig jeweils zum:

  • 10. März

  • 10. Juni

  • 10. September

  • 10. Dezember

Die genauen Beträge legt das Finanzamt in Ihrem Steuerbescheid fest.

➡️ Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer betrifft die meisten freiberuflichen Tätigkeiten. Sie müssen auf Ihre Leistungen Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen – es sei denn, Sie nutzen die sogenannte Kleinunternehmerregelung.

Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, für bestimmte Leistungen (z. B. journalistische Tätigkeiten oder Bücher) gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. 

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. 

Allerdings entfällt dann auch der Vorsteuerabzug – das heißt, Sie können die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen, nicht geltend machen. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, können Sie die sogenannte Vorsteuer abziehen. Das bedeutet: Sie zahlen nur die Differenz zwischen der vereinnahmten Umsatzsteuer und der gezahlten Vorsteuer.

➡️ Gewerbesteuer

Ein großer Vorteil für Sie als Freiberufler*in ist, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Diese Steuer betrifft ausschließlich Gewerbetreibende. Voraussetzung ist, dass Ihre Tätigkeit als „freier Beruf“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt – etwa als Ärzt*in, Designer*in, Journalist*in, Übersetzer*in oder Berater*in.

Sollte Ihre Tätigkeit nicht eindeutig als freiberuflich eingestuft werden, kann das Finanzamt Sie als Gewerbetreibende*n behandeln – dann wäre Gewerbesteuer fällig.

➡️ Weitere mögliche Steuern

Zusätzlich zur Einkommen- und Umsatzsteuer können für Sie folgende Abgaben relevant sein:

  • Solidaritätszuschlag: Dieser beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer und wird nur bei höheren Einkommen erhoben.

  • Kirchensteuer: Wenn Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, zahlen Sie zusätzlich 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (in anderen Bundesländern) der Einkommensteuer.

Freiberufler*in als Nebentätigkeit: Muss man dann auch Steuern zahlen?

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausüben – also zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung – gelten grundsätzlich dieselben steuerlichen Regeln wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und Freibeträge, die Sie kennen sollten:

➡️ Einkommensteuer

Auch bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit müssen Sie Einkommensteuer zahlen – sofern Ihre Einkünfte über bestimmten Grenzen liegen.

  • Bagatellgrenze: Wenn Ihre Einkünfte aus der freiberuflichen Nebentätigkeit nicht mehr als 410 Euro pro Jahr betragen, bleibt diese Tätigkeit steuerfrei.

  • Grundfreibetrag: Liegt Ihr gesamtes Einkommen (aus Haupt- und Nebentätigkeit) unter dem Grundfreibetrag von 12.084 Euro (Stand 2025), fällt ebenfalls keine Einkommensteuer an.

  • Besteuerung: Sobald Sie über diese Grenzen kommen, wird Ihr Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit zusätzlich zu Ihrem Haupteinkommen versteuert. Die Einkommensteuer wird dann auf die Summe aller Einkünfte berechnet.

➡️ Umsatzsteuer

Auch nebenberuflich tätige Freiberufler*innen können umsatzsteuerpflichtig sein.

  • Kleinunternehmerregelung: Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen.

  • Regelbesteuerung: Überschreiten Sie diese Grenzen, müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen erheben und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Mehr dazu finden Sie im vorherigen Punkt.

➡️ Sozialabgaben

Da Ihre Haupttätigkeit in der Regel sozialversicherungspflichtig ist, sind Sie über diese bereits abgesichert. Für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit gelten daher keine zusätzlichen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, es sei denn, Sie gehören zu einer Berufsgruppe mit Rentenversicherungspflicht (z. B. Lehrer*innen, Künstler*innen).

Anmeldung beim Finanzamt

Wenn Sie eine freiberufliche Nebentätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Finanzamt anmelden. Sie erhalten dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie Ihre Tätigkeit und voraussichtlichen Einkünfte angeben.

Wie kann man Steuern sparen als Freiberufler*in? 7 Tipps

Wenn Sie als Freiberufler*in in Deutschland tätig sind, gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen:

1️⃣ Betriebsausgaben konsequent angeben

Der wichtigste Hebel zur Steuerersparnis ist die Reduzierung Ihres steuerpflichtigen Gewinns durch Betriebsausgaben. Je mehr beruflich veranlasste Kosten Sie korrekt erfassen, desto geringer fällt Ihre Einkommensteuer aus.

Typische absetzbare Ausgaben:

  • Miete für Büro oder Homeoffice (anteilig)

  • Büromaterial, Technik (Laptop, Drucker, Software)

  • Fortbildungen, Fachliteratur

  • Fahrtkosten (z. B. mit Fahrtenbuch)

  • Bewirtungskosten bei Geschäftsterminen

  • Marketingkosten (Website, Anzeigen, Flyer)

  • Beratungskosten (Steuerberater*in, Coachings)

  • Versicherungen (Berufshaftpflicht, Krankenversicherung)

  • Altersvorsorgebeiträge

2️⃣ Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nutzen

Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die für die meisten Freiberufler*innen ausreicht. Sie ermöglicht eine übersichtliche Darstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, was die Steuererklärung erleichtert und Fehler vermeidet.

3️⃣ Kleinunternehmerregelung prüfen

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen. Dadurch entfällt die Umsatzsteuerpflicht – das spart Verwaltungsaufwand und vereinfacht Ihre Buchhaltung.

4️⃣ Vorauszahlungen anpassen

Wenn sich Ihre Einkünfte im Laufe des Jahres ändern, können Sie beim Finanzamt eine Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen oder unnötige Liquiditätsbelastungen.

5️⃣ Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) nutzen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Gestaltungsinstrument, das es Ihnen erlaubt, bereits vor einer geplanten Investition Ihre Steuerlast zu senken. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen – dazu zählen auch Freiberufler*innen, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln.

Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie planen, in den nächsten drei Jahren ein wirtschaftsgut für Ihre freiberufliche Tätigkeit anzuschaffen (z. B. Laptop, Kamera, Büroausstattung, Fahrzeug), dürfen Sie bereits im aktuellen Steuerjahr bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Betriebsausgabe abziehen – obwohl Sie das Gerät noch gar nicht gekauft haben.

Vorteile für Sie

  • Steuerliche Entlastung im Voraus: Sie senken Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast bereits im Jahr der Planung.

  • Liquiditätsvorteil: Sie zahlen weniger Einkommensteuer, obwohl die Investition erst später erfolgt.

  • Flexibilität: Sie haben bis zu drei Jahre Zeit, die geplante Anschaffung tatsächlich umzusetzen.

Voraussetzungen

  • Ihr Gewinn darf 200.000 Euro im betreffenden Jahr nicht überschreiten.

  • Sie müssen das Wirtschaftsgut fast ausschließlich betrieblich nutzen (mindestens 90 Prozent).

  • Die geplante Investition muss konkret benannt werden (z. B. „Notebook für Büroarbeit“).

  • Die Anschaffung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen – sonst muss der Abzugsbetrag rückgängig gemacht werden.

Beispiel

Sie planen, im nächsten Jahr ein neues Notebook für Ihre freiberufliche Tätigkeit zu kaufen, das 2.000 Euro kosten soll. Bereits in Ihrer Steuererklärung für das laufende Jahr dürfen Sie 1.000 Euro (50 Prozent) als Betriebsausgabe abziehen – obwohl Sie das Gerät noch gar nicht besitzen. Dadurch sinkt Ihr Gewinn und Ihre Steuerlast.

Wichtig:

  • Der Investitionsabzugsbetrag wird in der Anlage EÜR und ggf. in der Anlage AVEÜR Ihrer Steuererklärung eingetragen.

  • Wenn Sie die Investition später nicht tätigen, müssen Sie den Abzugsbetrag rückwirkend versteuern.

6️⃣ Steuerliche Beratung einholen

Ein*e spezialisierte*r Steuerberater*in kann Ihnen helfen, alle legalen Steuersparpotenziale auszuschöpfen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten oder gemischten Tätigkeiten (freiberuflich + gewerblich) lohnt sich professionelle Unterstützung.

7️⃣ Digitale Tools nutzen

Moderne Buchhaltungs-Tools, wie die Tide Buchhaltung und Finanzübersicht, bieten Funktionen wie:

  • Automatische Kategorisierung von Buchungen

  • Belege in der App hochladen und mit Transaktionen verknüpfen

  • DATEV-Schnittstelle

  • Analyse Ihrer Finanzstatistiken

  • Cashflow-Management

Diese Tools helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.

Checkliste: Steuererklärung für Freiberufler*innen

Als Freiberufler*in sind Sie verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben – unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Damit Sie dabei den Überblick behalten und keine wichtigen Angaben vergessen, hilft eine strukturierte Vorbereitung. 

Die folgende Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen und Informationen Sie benötigen, welche Formulare relevant sind und worauf Sie besonders achten sollten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Steuererklärung vollständig, korrekt und fristgerecht beim Finanzamt eingeht.

  1. Vorbereitung

    1. Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt (falls noch nicht erfolgt)

    2. Steuernummer bereithalten

    3. ELSTER-Zugang oder Steuer-Software einrichten

    4. Fristen kennen: Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: bis Ende Februar des übernächsten Jahres)

  2. Einnahmen und Ausgaben erfassen

    1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen

      1. Einnahmen: Alle Rechnungen und Gutschriften

      2. Ausgaben: Betriebsausgaben wie Miete, Software, Fortbildungen, Fahrtkosten etc.

    2. Belege sammeln und sortieren

      1. Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge

      2. Bewirtungsbelege, Reisekostenabrechnungen

    3. Private und berufliche Ausgaben trennen

  3. Umsatzsteuer (falls nicht Kleinunternehmer*in)

    1. Umsatzsteuer-Voranmeldungen regelmäßig abgegeben?

    2. Umsatzsteuererklärung für das Jahr vorbereiten

    3. Vorsteuer korrekt erfasst und geltend gemacht?

  4. Weitere Steuerformulare

    1. Mantelbogen der Einkommensteuererklärung ausfüllen

    2. Anlage S (für selbstständige Tätigkeiten)

    3. Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)

    4. Anlage USt (Umsatzsteuererklärung, falls relevant)

    5. Anlage Vorsorgeaufwand (für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)

    6. Anlage Sonderausgaben (z. B. Spenden, Kirchensteuer)

  5. Versicherungen und Altersvorsorge

    1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dokumentieren

    2. Beiträge zur Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge erfassen

    3. Ggf. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Haftpflicht

  6. Weitere steuerlich relevante Punkte

    1. Arbeitszimmer: Anteil der Miete, Strom, Internet etc. korrekt berechnet?

    2. Fahrtenbuch geführt (bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs)?

    3. Bewirtungskosten korrekt dokumentiert (mit Anlass und Teilnehmer*innen)?

    4. Fortbildungen und Fachliteratur berücksichtigt?

  7. Abgabe und Nachweise

    1. Steuererklärung elektronisch über ELSTER oder Software eingereicht?

    2. Nachweise (z. B. Versicherungsbeiträge, Spendenquittungen) bereit für Rückfragen?

    3. Ggf. Steuerberater*in konsultiert?

Beispielrechnung: Steuern für Freiberufler*in bei 50.000 Euro Gewinn

Nehmen wir an, Sie erzielen als Freiberufler*in in Deutschland einen Jahresgewinn von 50.000 Euro und sind umsatzsteuerpflichtig sowie kirchensteuerpflichtig (9 Prozent). Daraus ergibt sich diese Steuerlast:

➡️ Einkommensteuer

Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist progressiv. Für 50.000 Euro ergibt sich (vereinfacht berechnet):

  • Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 Euro – Grundfreibetrag (ca. 12.096 Euro) = 37.904 Euro

  • Einkommensteuer: ca. 8.900 Euro

Hinweis: Die genaue Berechnung erfolgt nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG), hier vereinfacht dargestellt.

➡️ Solidaritätszuschlag

  • 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer:

5,5 Prozent von 8.900 Euro = 489,50 Euro

➡️ Kirchensteuer

  • 9 Prozent auf die Einkommensteuer:

9 Prozent von 8.900 Euro = 801,00 Euro

➡️ Umsatzsteuer

Angenommen, Sie stellen Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus und haben keine Vorsteuer geltend gemacht*

  • Umsatzsteuer auf 50.000 Euro Einnahmen:

19 Prozent von 50.000 Euro = 9.500 Euro

Diese Umsatzsteuer führen Sie an das Finanzamt ab, sie ist nicht Teil Ihrer Steuerlast, sondern wird von Ihren Kund*innen bezahlt. Sie mindert also nicht Ihren Gewinn, sondern ist ein durchlaufender Posten.

➡️ Gesamte Steuerlast (ohne Umsatzsteuer)

Steuerart

Betrag

Einkommensteuer

8.900 Euro

Solidaritätszuschlag

489,50 Euro

Kirchensteuer

801,00 Euro

Summe

10.190,50 Euro

Fazit: Steuern im Griff – mit Klarheit und Struktur

Als Freiberufler*in tragen Sie nicht nur kreative oder fachliche Verantwortung, sondern auch steuerliche. Die wichtigsten Abgaben – Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag – lassen sich mit guter Vorbereitung und einem klaren Überblick effizient bewältigen. 

Wer seine Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentiert, Fristen kennt und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie den Investitionsabzugsbetrag nutzt, kann nicht nur rechtssicher arbeiten, sondern auch gezielt Steuern sparen.

Ob haupt- oder nebenberuflich: Mit einer strukturierten Herangehensweise und der richtigen Unterstützung behalten Sie Ihre steuerlichen Pflichten im Blick – und schaffen sich Freiraum für das Wesentliche Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Über den Autor

Verwandte Artikel

Das Geschäftskonto, das Ihnen Zeit und Geld spart – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Kostenloses Geschäftskonto eröffnen

Tide | Do what you love.

Scannen Sie den QR-Code, um sofortigen Zugang zu unserer vollständigen Geschäftslizenz zu erhalten

Tide Platform S.A. (Tide) entwirft und betreibt die Tide-Website und App. Tide ist keine Bank. Tide Platform S.A. wurde als Agent von PPS EU SA unter der Agent-ID - PPSELUA000001 registriert. PPS EU ist ein Hauptmitglied von Mastercard und von der belgischen Zentralbank (Nationale Bank Van Belgie NV; NBB) unter der Nummer 0712775202 als E-Geld-Institut zugelassen. Im Rahmen dieser Lizenz kann PPE ES die lizenzierten Dienste über seine Passporting-Rechte in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Mastercard ist eine eingetragene Marke, und das Kreisdesign ist eine Marke von Mastercard International Incorporated. Tide Platform S.A. bietet Geschäftskonten an, die von Adyen N.V. bereitgestellt werden. Adyen N.V ist eine niederländische Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap) gemäß den Gesetzen der Niederlande. Die Unternehmensnummer lautet 34259528, und der Geschäftssitz befindet sich in Simon Carmiggeltstraat 6, 1011DJ Amsterdam. Adyen N.V ist von De Nederlandsche Bank als Kreditinstitut lizenziert und kann somit grenzüberschreitende Dienstleistungen im EWR erbringen. In der EU ist Adyen N.V. im niederländischen Einlagensicherungsregister eingetragen. Das bedeutet, dass berechtigte Gelder bis zu 100.000 EUR rechtlich durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt sind. Weitere Informationen finden Sie hier. Das Tide Partner-Kreditportal wird von der Tide Platform GmbH über die Tide-Website (betrieben von Tide Platform S.A.) bereitgestellt. Die Tide Plattform GmbH ist Inhaberin einer Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO. Sie ist damit berechtigt, gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen. Die Tide Plattform GmbH ist kein Kreditgeber, sondern handelt als Kreditvermittler. © Tide Platform S.A 2025