Viele Menschen verdienen sich neben ihrem Hauptberuf etwas dazu, zum Beispiel mit einem Etsy-Shop, Social-Media-Management, Nachhilfe oder Freelance-Projekten am Abend. Dabei kann schnell ein Nebengewerbe entstehen.
Sobald eine Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und mit Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist, kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein. In vielen Fällen lässt sich ein Nebengewerbe allerdings unkompliziert anmelden.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau als Nebengewerbe gilt, wann eine Anmeldung notwendig ist und welche Voraussetzungen gelten. Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Nebengewerbe anmelden, welche Kosten entstehen können und was Sie in Bezug auf Steuern, Arbeitgeber*innen und Buchhaltung beachten sollten.
Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die neben einer Haupttätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis, einem Studium oder einer selbstständigen Haupttätigkeit.
Damit eine Tätigkeit als Nebengewerbe gilt, sollte sie sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich einen geringeren Umfang haben als die Hauptbeschäftigung. In der Praxis bedeutet das häufig, dass weniger als etwa 20 Stunden pro Woche in das Nebengewerbe investiert werden und die Einkünfte niedriger sind als das Haupteinkommen.
Wichtig ist dabei: Auch ein kleines Nebeneinkommen kann bereits als Gewerbe gelten, wenn die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird und mit Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. In diesem Fall kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Typische Beispiele für ein Nebengewerbe sind:
ein Onlinehandel oder Etsy-Shop
Social-Media-Management
Fotografie-Aufträge am Wochenende
der Verkauf handgemachter Produkte
Webdesign oder Grafikdesign
Nachhilfe oder Sprachunterricht
Affiliate-Marketing oder Content Creation
Gut zu wissen: Ein Nebengewerbe ist keine eigene Rechtsform. Der Begriff beschreibt vielmehr eine gewerbliche Tätigkeit, die neben einer Haupttätigkeit ausgeübt wird.
➡️ Was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe, Nebentätigkeit und Kleingewerbe?
Die Begriffe Nebengewerbe, Nebentätigkeit und Kleingewerbe werden oft synonym verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Dinge.
Eine Nebentätigkeit ist zunächst einmal der Oberbegriff für jede zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein Gewerbe handeln. Auch freiberufliche Tätigkeiten oder Minijobs können Nebentätigkeiten sein.
Ein Nebengewerbe liegt dagegen vor, wenn die Nebentätigkeit gewerblich ist und deshalb beim Gewerbeamt angemeldet werden muss.
Das Kleingewerbe beschreibt wiederum keine Tätigkeit neben dem Hauptberuf, sondern bezieht sich auf die Größe beziehungsweise den organisatorischen Umfang eines Gewerbes. Viele Nebengewerbe werden gleichzeitig als Kleingewerbe geführt, das ist aber nicht automatisch der Fall.
Zusätzlich ist es wichtig, zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Viele Freiberufler*innen, etwa Journalist*innen, Designer*innen oder bestimmte Lehrtätigkeiten, müssen kein Gewerbe anmelden. Stattdessen erfolgt die Anmeldung direkt beim Finanzamt.
Die Unterscheidung ist in der Praxis wichtig, weil je nach Tätigkeit unterschiedliche Regeln für Anmeldung, Steuern und Buchhaltung gelten können.
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Nebengewerbe anmelden: Wer darf das und welche Voraussetzungen gelten?
Nachdem Sie nun wissen, was genau ein Nebengewerbe ist, stellt sich die nächste Frage: Wer darf überhaupt ein Nebengewerbe anmelden und wann ist eine Anmeldung notwendig?
Grundsätzlich können viele Personen ein Nebengewerbe anmelden, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
➡️ Wer kann ein Nebengewerbe anmelden?
Ein Nebengewerbe kann unter anderem von folgenden Personengruppen angemeldet werden:
Arbeitnehmer*innen
Studierenden
Rentner*innen
Personen in Elternzeit
Arbeitslosen
Wichtig ist dabei, dass die gewerbliche Tätigkeit weiterhin einen geringeren zeitlichen und wirtschaftlichen Umfang hat als die Haupttätigkeit.
Je nach persönlicher Situation können allerdings zusätzliche Regeln gelten, etwa in Bezug auf Arbeitszeiten, Sozialleistungen oder steuerliche Pflichten. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht oder sich in Elternzeit befindet, sollte vorab prüfen, welche Auswirkungen ein Nebengewerbe auf Leistungen oder Versicherungen haben kann.
➡️ Ab wann muss ein Nebengewerbe angemeldet werden?
Ob ein Nebengewerbe angemeldet werden muss, hängt nicht von einer festen Einkommensgrenze ab. Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit gewerblichen Charakter hat.
Eine Gewerbeanmeldung ist häufig notwendig, wenn Sie:
selbstständig Leistungen oder Produkte anbieten
wiederholt Einnahmen erzielen
dauerhaft und nicht nur gelegentlich tätig sind
Auch kleinere Nebeneinkünfte können bereits eine Gewerbeanmeldung erforderlich machen, etwa wenn Produkte oder Dienstleistungen dauerhaft angeboten werden.
Keine Gewerbeanmeldung ist dagegen bei reinen Hobbys oder vielen freiberuflichen Tätigkeiten notwendig.
➡️ Welche Voraussetzungen gelten für ein Nebengewerbe?
Für die Anmeldung eines Nebengewerbes müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehören beispielsweise:
Sie sind volljährig beziehungsweise geschäftsfähig
Sie verfügen gegebenenfalls über einen gültigen Aufenthalts- oder Arbeitstitel
Für bestimmte Tätigkeiten liegen notwendige Genehmigungen oder Nachweise vor
Je nach Branche können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa besondere Zulassungen im Handwerk, in der Gastronomie oder bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
➡️ Muss man ein Nebengewerbe beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin anmelden?
Wer angestellt ist und zusätzlich ein Nebengewerbe starten möchte, sollte zunächst den eigenen Arbeitsvertrag prüfen. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zumindest informiert werden. Teilweise ist auch eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Außerdem darf das Nebengewerbe:
nicht in direkter Konkurrenz zum Unternehmen stehen
die Arbeitsleistung im Hauptjob nicht beeinträchtigen
keine gesetzlichen Arbeitszeitregelungen verletzen
Gerade bei umfangreicheren Nebentätigkeiten lohnt es sich daher, die Rahmenbedingungen frühzeitig zu klären.
Nebengewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie Ihr Nebengewerbe anmelden möchten, läuft der Prozess in vielen Fällen unkompliziert ab. Je nach Stadt oder Branche können sich einzelne Schritte zwar leicht unterscheiden, grundsätzlich folgt die Anmeldung aber meist einem ähnlichen Ablauf.
➡️ Schritt 1: Prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist
Bevor Sie Ihr Nebengewerbe anmelden, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Tätigkeit überhaupt als Gewerbe gilt.
Eine Gewerbeanmeldung ist häufig notwendig, wenn Sie beispielsweise:
Produkte verkaufen
Dienstleistungen anbieten
dauerhaft selbstständig tätig sind
Für viele freiberufliche Tätigkeiten ist dagegen keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Wenn Sie unsicher sind, kann es sinnvoll sein, sich vorab beim Gewerbeamt oder steuerlich beraten zu lassen.
➡️ Schritt 2: Das zuständige Gewerbeamt finden
Für die Anmeldung Ihres Nebengewerbes ist in der Regel das Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde zuständig.
Informieren Sie sich zunächst auf der Website Ihrer Stadtverwaltung oder Ihres Bürgeramts darüber, wie die Anmeldung abläuft. Je nach Gemeinde können Sie Ihr Nebengewerbe:
vollständig online anmelden
einen Termin vor Ort vereinbaren
oder die Unterlagen per Post einreichen
Wenn ein persönlicher Termin erforderlich ist, müssen Sie die ausgefüllten Formulare und notwendigen Unterlagen zum Termin mitbringen.
➡️ Schritt 3: Das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen
Für die Anmeldung müssen Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Dieses können Sie meist online herunterladen oder direkt beim Gewerbeamt erhalten.
Das ausgefüllte Formular reichen Sie anschließend, je nach Stadt oder Gemeinde, online, per Post oder persönlich beim Termin vor Ort ein.
Typischerweise werden dort Angaben abgefragt wie:
persönliche Daten
Anschrift
Art der Tätigkeit
Beginn des Gewerbes
Besonders wichtig ist die Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Formulieren Sie die Beschreibung möglichst konkret, aber dennoch flexibel genug für spätere Erweiterungen Ihres Angebots.
Statt nur „Onlinehandel“ anzugeben, kann beispielsweise eine genauere Beschreibung wie „Onlinehandel mit handgemachten Wohnaccessoires“ sinnvoll sein.
➡️ Schritt 4: Die notwendigen Unterlagen vorbereiten
Zusätzlich zum Formular verlangt das Gewerbeamt meist bestimmte Unterlagen und Nachweise. Diese müssen Sie entweder digital hochladen, per Post verschicken oder zum Termin vor Ort mitbringen.
Häufig werden folgende Dokumente benötigt:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltstitel, falls erforderlich mit Arbeitserlaubnis
erforderliche Genehmigungen oder Nachweise
Handwerkskarte bei zulassungspflichtigem Handwerk
Prüfen Sie die Anforderungen am besten vorab auf der Website Ihres zuständigen Gewerbeamts. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
➡️ Schritt 5: Die Gebühren bezahlen
Für die Gewerbeanmeldung fallen in der Regel Gebühren an. Die genaue Höhe unterscheidet sich je nach Stadt oder Gemeinde, liegt aber häufig zwischen etwa 20 und 60 €.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn:
Genehmigungen erforderlich sind
Nachweise eingereicht werden müssen
Kopien oder Beglaubigungen benötigt werden
Die Zahlung erfolgt je nach Behörde entweder online, per EC-Karte oder bar vor Ort.
➡️ Schritt 6: Auf Rückmeldung vom Finanzamt warten
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt in der Regel automatisch das Finanzamt über Ihr neues Nebengewerbe.
Anschließend erhalten Sie den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen müssen Sie meist online über ELSTER ausfüllen.
Im Fragebogen geben Sie unter anderem an:
Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihre Steuernummer.
➡️ Schritt 7: Mitgliedschaft bei IHK oder HWK prüfen
Viele Gewerbetreibende werden nach der Anmeldung automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
Welche Kammer zuständig ist, hängt von Ihrer Tätigkeit ab.
Kleine Nebengewerbe sind teilweise von Beiträgen befreit oder zahlen nur reduzierte Gebühren. Die zuständige Kammer informiert Sie in der Regel automatisch über die nächsten Schritte.
Welche Steuern fallen bei einem Nebengewerbe an?
Auch bei einem Nebengewerbe können steuerliche Pflichten entstehen. Welche Steuern konkret anfallen, hängt unter anderem von der Art Ihrer Tätigkeit, Ihrem Gewinn und Ihrem Umsatz ab.
Viele Nebengewerbe starten zunächst klein, trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den wichtigsten Steuerarten auseinanderzusetzen.
➡️ Einkommensteuer
Gewinne aus einem Nebengewerbe müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei wird der Gewinn aus dem Nebengewerbe mit weiteren Einkünften, etwa aus einem Angestelltenverhältnis, zusammengerechnet.
Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt, hängt deshalb immer von Ihrer gesamten finanziellen Situation ab.
➡️ Gewerbesteuer
Grundsätzlich kann auch bei einem Nebengewerbe Gewerbesteuer anfallen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt allerdings ein Freibetrag von aktuell 24.500 € Gewinn pro Jahr.
Viele kleinere Nebengewerbe bleiben deshalb unterhalb dieser Grenze und zahlen keine Gewerbesteuer.
Unabhängig davon kann dennoch eine Gewerbesteuererklärung erforderlich sein.
➡️ Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Zusätzlich kann bei einem Nebengewerbe Umsatzsteuer relevant werden. Viele Gründer*innen entscheiden sich zunächst für die sogenannte Kleinunternehmerregelung.
Wenn Sie diese Regelung nutzen, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Dadurch wird die Buchhaltung oft einfacher, gerade bei kleineren Nebengewerben mit überschaubarem Umsatz.
Die Kleinunternehmerregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Entscheidend sind dabei vor allem die Umsatzgrenzen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
Nebengewerbe anmelden: Ihre Checkliste
Bevor Sie Ihr Nebengewerbe anmelden, kann es hilfreich sein, die wichtigsten Punkte noch einmal Schritt für Schritt durchzugehen.
Fragen Sie sich zum Beispiel:
Gilt meine Tätigkeit überhaupt als Nebengewerbe?
Übe ich die Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht aus?
Habe ich geprüft, ob ich mein Nebengewerbe beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin anmelden muss?
Habe ich das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt?
Liegen alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vor?
Habe ich geprüft, ob die Kleinunternehmerregelung für mich infrage kommt?
Weiß ich, wie ich Buchhaltung und Steuern organisieren möchte?
Wenn Sie bei der Gewerbeanmeldung nichts vergessen möchten, finden Sie in unserer Checkliste zur Gewerbeanmeldung eine praktische Übersicht aller wichtigen Schritte und Unterlagen.
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich ein Nebengewerbe unkompliziert anmelden
Wer neben dem Hauptberuf selbstständig tätig werden möchte, kann ein Nebengewerbe in vielen Fällen unkompliziert anmelden. Wichtig ist vor allem, die eigene Tätigkeit korrekt einzuordnen, notwendige Unterlagen vorzubereiten und steuerliche Themen im Blick zu behalten.
Wie geht es weiter?
Nachdem Sie Ihr Nebengewerbe angemeldet haben, lohnt es sich, von Anfang an klare Abläufe für Organisation, Buchhaltung und Steuern zu schaffen.
Behalten Sie wichtige Unterlagen im Blick: Bewahren Sie Dokumente wie Gewerbeanmeldung, Rechnungen und steuerliche Unterlagen möglichst zentral und gut organisiert auf.
Organisieren Sie Buchhaltung und Rechnungen übersichtlich: Auch bei kleineren Nebengewerben hilft eine klare Struktur dabei, den Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Fristen zu behalten.
Prüfen Sie regelmäßig die Entwicklung Ihres Nebengewerbes: Wenn Umsatz oder Zeitaufwand wachsen, kann es sinnvoll sein, steuerliche oder organisatorische Themen erneut zu überprüfen.
Mit einer guten Vorbereitung schaffen Sie eine stabile Grundlage für Ihr Nebengewerbe und können sich anschließend stärker auf den Aufbau Ihres Angebots konzentrieren.