Wer sich selbstständig machen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff „Kleingewerbe“. Doch was genau bedeutet das eigentlich und was heißt es in der Praxis, ein Kleingewerbe zu führen?
Gerade für Nebengewerbe oder den Einstieg in die Selbstständigkeit kann ein Kleingewerbe eine interessante Option sein. Gleichzeitig gibt es viele Fragen rund um Rechtsform, Steuern, Buchhaltung und Anmeldung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Kleingewerbe genau ist, welche Vorteile und Pflichten damit verbunden sind und worauf Sie im Alltag achten sollten.
Pro Tipp: Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen möchten, lohnt es sich, private und geschäftliche Finanzen möglichst früh voneinander zu trennen. Mit Tide können Sie Ihr Geschäftskonto schnell und unkompliziert online eröffnen – kostenlos – und von Anfang an den Überblick über Ihre Finanzen behalten.
Was ist ein Kleingewerbe? Definition und Beispiele
Ein Kleingewerbe bezeichnet ein gewerbliches Unternehmen mit vergleichsweise einfacher Struktur und überschaubarem Verwaltungsaufwand. Häufig wird ein Kleingewerbe von Einzelpersonen geführt, zum Beispiel nebenberuflich oder als erster Schritt in die Selbstständigkeit.
Typisch für ein Kleingewerbe ist, dass kein sogenannter „kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb“ erforderlich ist. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Die Organisation des Unternehmens bleibt vergleichsweise einfach.
Viele Kleingewerbe werden als Einzelunternehmen geführt. Grundsätzlich kann aber auch eine GbR als Kleingewerbe betrieben werden.
➡️ Welche Tätigkeiten zählen häufig als Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe kann in vielen verschiedenen Branchen geführt werden. Häufige Beispiele sind:
Etsy- oder Online-Shops
Fotografie
Social-Media-Management
Nachhilfe
Handwerkliche Tätigkeiten
Grafikdesign
Verkauf auf Märkten oder Events
Kleine Dienstleistungsunternehmen
Viele dieser Tätigkeiten werden zunächst nebenberuflich oder mit vergleichsweise geringem organisatorischem Aufwand geführt. Deshalb entscheiden sich viele Gründer*innen am Anfang für ein Kleingewerbe.
Gut zu wissen: Ein Kleingewerbe ist nicht dasselbe wie die Kleinunternehmerregelung. Während das Kleingewerbe die Art und Größe eines Unternehmens beschreibt, handelt es sich bei der Kleinunternehmerregelung um eine steuerliche Sonderregelung. Was das konkret bedeutet, erklären wir im Steuerabschnitt dieses Ratgebers genauer.
Was für eine Rechtsform ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. Der Begriff beschreibt vielmehr die Größe und Organisation eines gewerblichen Unternehmens.
Die eigentliche Rechtsform kann dabei unterschiedlich sein. Viele Kleingewerbe werden beispielsweise als Einzelunternehmen geführt. Auch eine GbR ist möglich, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Kleingewerbe betreiben.
Ein Beispiel: Wenn Sie alleine einen Etsy-Shop betreiben, kann dieser Shop als Kleingewerbe gelten, weil das Unternehmen organisatorisch überschaubar bleibt. Die Rechtsform wäre in diesem Fall häufig ein Einzelunternehmen.
Betreiben dagegen zwei Personen gemeinsam einen kleinen Online-Shop, kann es sich ebenfalls um ein Kleingewerbe handeln – die Rechtsform wäre dann oft eine GbR.
Die Rechtsform legt unter anderem fest:
wer für das Unternehmen haftet
wie das Unternehmen gegründet wird
welche rechtlichen und steuerlichen Pflichten gelten
Der Begriff „Kleingewerbe“ beschreibt dagegen vor allem den Umfang und die Organisation des Unternehmens.
Wer kann ein Kleingewerbe führen?
Ein Kleingewerbe eignet sich für viele Menschen, die sich selbstständig machen oder mit einer kleineren Geschäftsidee starten möchten. Häufig wird es von Einzelpersonen geführt, entweder hauptberuflich oder neben einer anderen Tätigkeit.
Vielleicht arbeiten Sie Vollzeit im Marketing und möchten zusätzlich Social-Media-Management anbieten. Oder Sie verkaufen selbst gestaltete Produkte über einen Online-Shop neben dem Studium. Auch handwerkliche Tätigkeiten, kreative Dienstleistungen oder kleinere Handelsgeschäfte starten häufig zunächst als Kleingewerbe.
Grundsätzlich kann ein Kleingewerbe unter anderem für folgende Personen infrage kommen:
Arbeitnehmer*innen mit Nebengewerbe
Studierende
Rentner*innen
Gründer*innen in der Anfangsphase
Selbstständige mit kleineren Geschäftsmodellen
Personen, die eine Geschäftsidee zunächst testen möchten
Wichtig ist vor allem, dass die Tätigkeit gewerblich ist und kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wird. Je nach persönlicher Situation können allerdings zusätzliche Regeln gelten, etwa bei einem Nebengewerbe neben einem Angestelltenverhältnis oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen.
Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?
Für viele Gründer*innen ist ein Kleingewerbe ein unkomplizierter Einstieg in die Selbstständigkeit. Viele Geschäftsideen lassen sich damit vergleichsweise einfach starten und flexibel weiterentwickeln.
Zu den wichtigsten Vorteilen eines Kleingewerbes gehören:
Einfacher Einstieg: Die Gründung ist häufig weniger komplex als bei größeren Unternehmensformen oder Kapitalgesellschaften.
Geringe Gründungskosten: In vielen Fällen fallen zunächst nur vergleichsweise niedrige Kosten für die Gewerbeanmeldung an.
Überschaubare Organisation: Viele Kleingewerbe profitieren von vergleichsweise einfachen organisatorischen und buchhalterischen Anforderungen.
Gut mit anderen Tätigkeiten kombinierbar: Ein Kleingewerbe lässt sich häufig neben einem Angestelltenverhältnis, dem Studium oder anderen Verpflichtungen führen.
Flexibilität beim Wachstum: Viele Gründer*innen entwickeln ihr Angebot oder ihre Kundschaft nach und nach weiter.
Deshalb eignet sich ein Kleingewerbe häufig gut, um erste Erfahrungen in der Selbstständigkeit zu sammeln oder eine Geschäftsidee zunächst zu testen.
Welche Nachteile hat ein Kleingewerbe?
Auch wenn ein Kleingewerbe für viele Gründer*innen ein einfacher Einstieg in die Selbstständigkeit sein kann, gibt es einige mögliche Nachteile und Einschränkungen, die Sie kennen sollten.
Dazu gehören unter anderem:
Persönliche Haftung: Viele Kleingewerbe werden als Einzelunternehmen geführt. Das bedeutet, dass Unternehmer*innen in der Regel auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Verwaltungsaufwand trotz einfacher Struktur: Auch kleinere Gewerbe müssen sich um Buchhaltung, Rechnungen und steuerliche Pflichten kümmern.
Teilweise eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten: Im Vergleich zu größeren Unternehmen oder Kapitalgesellschaften kann es schwieriger sein, Investor*innen oder bestimmte Finanzierungen zu erhalten.
Zusätzliche Pflichten bei Wachstum: Wenn das Unternehmen größer wird, können weitere rechtliche, organisatorische oder buchhalterische Anforderungen hinzukommen.
Nicht für jedes Geschäftsmodell geeignet: Mit zunehmender Unternehmensgröße oder höherem Risiko kann eine andere Unternehmensstruktur sinnvoller werden.
Welche Struktur am besten passt, hängt immer auch von Ihren Zielen, Ihrer Branche und den geplanten Umsätzen ab.
Was ist bei einem Kleingewerbe zu beachten?
Auch bei einem kleineren Unternehmen gibt es bestimmte rechtliche, organisatorische und steuerliche Pflichten, die beachtet werden müssen. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von Ihrer Tätigkeit und der Größe Ihres Unternehmens ab.
➡️ Gewerbeanmeldung
Ein Kleingewerbe muss in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Nach der Anmeldung werden häufig automatisch weitere Stellen informiert, etwa das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wie die Anmeldung genau funktioniert und welche Unterlagen benötigt werden, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Anmeldung eines Kleingewerbes.
➡️ Buchhaltung und Dokumentation
Auch Kleingewerbe müssen Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und wichtige Unterlagen aufbewahren. Viele kleinere Unternehmen nutzen dafür eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Gerade am Anfang lohnt es sich, Buchhaltung und geschäftliche Finanzen möglichst strukturiert zu organisieren.
➡️ Rechnungen korrekt erstellen
Wenn Sie Rechnungen schreiben, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein, etwa Name und Anschrift, Rechnungsdatum oder die erbrachte Leistung.
Je nachdem, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen oder nicht, können außerdem unterschiedliche Anforderungen für die Umsatzsteuer gelten.
Gerade zu Beginn lohnt es sich deshalb, die wichtigsten Anforderungen für Rechnungen frühzeitig zu kennen. In unserem Ratgeber mit Tipps zum korrekten Schreiben von Rechnungen erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
➡️ Steuern und Abgaben
Auch ein Kleingewerbe kann steuerpflichtig sein. Je nach Tätigkeit und Umsatz können unter anderem Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer relevant werden.
Mit welchen Steuern Sie konkret rechnen müssen und welche Regelungen für Kleingewerbe gelten, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den wichtigsten Steuern für Kleingewerbe.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kleingewerbe außerdem ganz oder teilweise steuerfrei bleiben. Welche Grenzen und Regelungen dabei wichtig sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema steuerfreies Kleingewerbe.
➡️ IHK oder HWK
Viele Kleingewerbe werden automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder (bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten) der Handwerkskammer (HWK).
Je nach Umsatz oder Gewinn können Beiträge anfallen. Kleine oder nebenberufliche Gewerbe profitieren allerdings teilweise von reduzierten Gebühren oder Befreiungen.
➡️ Umsatz- und Gewinngrenzen im Blick behalten
Auch wenn ein Kleingewerbe zunächst klein startet, sollten Umsatz und Gewinn regelmäßig überprüft werden. Bestimmte steuerliche Regelungen, etwa die Kleinunternehmerregelung, sind an Umsatzgrenzen gebunden.
Wächst das Unternehmen stärker, können zusätzliche Pflichten oder komplexere Abläufe hinzukommen. Deshalb lohnt es sich, die Entwicklung des Unternehmens regelmäßig im Blick zu behalten.
Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?
Ein Kleingewerbe kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Sie sich selbstständig machen möchten, ohne direkt eine komplexere Unternehmensstruktur mit höherem Verwaltungsaufwand oder größeren Gründungskosten in Kauf nehmen zu müssen.
Gerade für den Einstieg in die Selbstständigkeit bietet ein Kleingewerbe häufig eine flexible und vergleichsweise unkomplizierte Lösung, zum Beispiel dann, wenn Sie:
zunächst nebenberuflich starten möchten
Ihre Geschäftsidee erst testen wollen
alleine oder in kleinem Rahmen arbeiten
nur geringe Anfangsinvestitionen planen
Buchhaltung und Organisation möglichst überschaubar halten möchten
Wächst das Unternehmen später weiter, kann die Unternehmensstruktur bei Bedarf angepasst werden.
Fazit: Mit einem Kleingewerbe lassen sich viele Geschäftsideen unkompliziert umsetzen
Ein Kleingewerbe kann für viele Gründer*innen eine flexible und vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit sein, eine Geschäftsidee umzusetzen. Gerade kleinere oder nebenberufliche Unternehmen profitieren häufig von geringeren Gründungskosten und überschaubarem Verwaltungsaufwand.
Trotzdem sollten Themen wie Buchhaltung, Steuern und rechtliche Pflichten von Anfang an mitgedacht werden. Wer die wichtigsten Anforderungen kennt und das Unternehmen strukturiert aufbaut, schafft eine gute Grundlage für langfristiges Wachstum.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie überlegen, ein Kleingewerbe zu gründen, können die folgenden Schritte beim Einstieg helfen:
Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit als Kleingewerbe infrage kommt: Gerade kleinere Handels-, Dienstleistungs- oder Nebengewerbe werden häufig als Kleingewerbe geführt.
Informieren Sie sich frühzeitig über Steuern und Pflichten: So lassen sich spätere Überraschungen bei Buchhaltung, Rechnungen oder Abgaben besser vermeiden.
Organisieren Sie die nächsten Schritte frühzeitig: Dazu gehören beispielsweise die Gewerbeanmeldung, die Wahl der passenden Unternehmensstruktur und die Organisation Ihrer Finanzen.
Mit einer guten Vorbereitung lässt sich der Start oft deutlich einfacher und strukturierter gestalten.