Wer ein Kleingewerbe gründet oder nebenberuflich selbstständig tätig ist, stößt schnell auf Fragen rund um das Thema Steuern:
Muss ein Kleingewerbe automatisch Umsatzsteuer zahlen?
Welche Abgaben fallen bei einem kleinen Nebenverdienst an?
Und welche Freibeträge oder Vereinfachungen gibt es?
Die gute Nachricht: Nicht jede Steuer ist automatisch für jedes Kleingewerbe relevant. Welche steuerlichen Pflichten tatsächlich entstehen, hängt unter anderem vom Umsatz, Gewinn und der individuellen Situation ab.
Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen kompakten und praxisnahen Überblick darüber, welche Steuern beim Kleingewerbe anfallen können und worauf Sie bei Steuererklärung, Buchhaltung und Kleinunternehmerregelung achten sollten.
Welche Steuern können für ein Kleingewerbe anfallen?
Ein Kleingewerbe bezeichnet in der Regel ein kleineres gewerbliches Unternehmen mit vergleichsweise überschaubaren Verwaltungs- und Steuerpflichten.
Welche Steuern für ein Kleingewerbe tatsächlich relevant werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Gewinn, Umsatz oder davon, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich geführt wird. Nicht jedes Kleingewerbe muss automatisch alle Steuerarten zahlen.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Steuerarten, die bei einem Kleingewerbe anfallen können:
Steuerart | Wann relevant? | Für wen gilt sie? |
|---|
| | |
| Ab Überschreiten des Freibetrags | |
| Wenn keine Kleinunternehmerregelung genutzt wird | Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht |
Gut zu wissen: Wenn Sie im Rahmen Ihres Kleingewerbes Mitarbeitende beschäftigen, können zusätzlich Themen wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge relevant werden. Dadurch entstehen oft weitere organisatorische und steuerliche Pflichten, etwa bei Anmeldung, Gehaltsabrechnung oder Dokumentation.
Einkommensteuer beim Kleingewerbe
Für viele Kleingewerbe ist die Einkommensteuer die wichtigste Steuerart. Denn Gewinne aus dem Gewerbe gelten in der Regel als persönliches Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden.
Entscheidend ist dabei nicht der Umsatz, sondern der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der betrieblichen Ausgaben. Dazu können je nach Tätigkeit beispielsweise Arbeitsmittel wie Laptop oder Kamera, Software-Abonnements, Büromaterial oder Fahrtkosten zählen. Gerade kleinere Gewerbe ermitteln ihren Gewinn häufig mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Auch bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe können Gewinne einkommensteuerpflichtig sein. Wer beispielsweise neben dem Vollzeitjob einen kleinen Online-Shop betreibt oder selbstständig Dienstleistungen anbietet, muss Gewinne aus dem Kleingewerbe in der Steuererklärung angeben
Wann fällt Gewerbesteuer für ein Kleingewerbe an?
Neben der Einkommensteuer kann für ein Kleingewerbe auch Gewerbesteuer relevant werden. Sie betrifft grundsätzlich gewerbliche Unternehmen, also auch viele Kleingewerbe.
Ob tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt werden muss, hängt jedoch vom Gewinn ab. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro. Erst wenn der Gewinn diesen Betrag überschreitet, fällt Gewerbesteuer an.
Gerade kleinere oder nebenberufliche Gewerbe bleiben in der Anfangsphase häufig unter diesem Freibetrag. Wer beispielsweise neben dem Vollzeitjob einen kleinen Online-Shop betreibt oder sich schrittweise eine selbstständige Tätigkeit aufbaut, zahlt daher oft zunächst keine Gewerbesteuer.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, unter welchen Voraussetzungen ein Kleingewerbe steuerfrei bleiben kann, finden Sie in unserem Ratgeber weitere Informationen zu Freibeträgen und steuerlichen Grenzen.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Auch die Umsatzsteuer kann für ein Kleingewerbe relevant werden. Grundsätzlich gilt: Unternehmen müssen auf ihre Leistungen oder Verkäufe häufig Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen.
Viele kleinere Kleingewerbe nutzen jedoch die sogenannte Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Das kann den Verwaltungsaufwand gerade in der Anfangsphase deutlich reduzieren.
Wer beispielsweise nebenberuflich handgemachte Produkte verkauft oder erste Kund*innen für eine selbstständige Dienstleistung gewinnt, entscheidet sich häufig zunächst für diese Regelung, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
➡️ Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab. Sie kann besonders attraktiv sein, wenn der Umsatz noch vergleichsweise niedrig ist und der administrative Aufwand reduziert werden soll.
Gleichzeitig gibt es Situationen, in denen Unternehmen bewusst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, etwa wenn hohe Investitionen geplant sind oder regelmäßig mit umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskund*innen gearbeitet wird.
Wenn Sie sich genauer mit Voraussetzungen, Vorteilen und möglichen Nachteilen beschäftigen möchten, finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung weitere Informationen.
Welche Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen?
Viele Ausgaben, die direkt mit dem Kleingewerbe zusammenhängen, können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn. Erfasst werden diese Ausgaben in der Regel im Rahmen der Buchhaltung beziehungsweise der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Welche Kosten absetzbar sind, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Typische Beispiele sind unter anderem:
Arbeitsmittel wie Laptop, Kamera oder Werkzeug
Materialien oder Zutaten für Produkte
Software und digitale Tools
Büromaterial
Fahrtkosten zu Kund*innen oder Terminen
anteilige Kosten für Telefon, Internet oder Homeoffice
Wer beispielsweise nebenberuflich einen Etsy-Shop betreibt, kann unter Umständen Materialkosten oder Verpackungen steuerlich berücksichtigen. Selbstständige Designer*innen oder Fotograf*innen setzen dagegen häufig Software-Abonnements oder technische Ausstattung ab.
Wie funktioniert die Steuererklärung beim Kleingewerbe?
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt in der Regel mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin machen Gründer*innen unter anderem Angaben zur Tätigkeit, zum erwarteten Umsatz und dazu, ob die Kleinunternehmerregelung genutzt werden soll.
Im laufenden Geschäftsjahr sollten Einnahmen und Ausgaben möglichst sorgfältig dokumentiert werden, zum Beispiel für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Auf dieser Grundlage werden später die relevanten Steuererklärungen erstellt und beim Finanzamt eingereicht.
Welche Erklärungen erforderlich sind, hängt von der individuellen Situation ab. Häufig gehören dazu unter anderem:
die Einkommensteuererklärung
die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
gegebenenfalls die Umsatzsteuererklärung
gegebenenfalls die Gewerbesteuererklärung
Wer beispielsweise ein kleines nebenberufliches Gewerbe mit überschaubaren Umsätzen führt, hat oft weniger Verwaltungsaufwand als größere Unternehmen. Trotzdem lohnt es sich, Belege und Finanzunterlagen von Anfang an gut zu organisieren, z. B. mit dem kostenlosen Tide Geschäftskonto.
Welche Steuern sind für Ihr Kleingewerbe relevant?
Welche Steuerarten für Ihr Kleingewerbe eine Rolle spielen, hängt unter anderem davon ab, wie hoch Umsatz und Gewinn ausfallen und ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich geführt wird.
Die folgenden Fragen können dabei helfen, die eigene steuerliche Situation besser einzuordnen:
Erzielen Sie mit Ihrem Kleingewerbe bereits Gewinne? Dann kann Einkommensteuer relevant werden.
Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung? In diesem Fall wird in der Regel keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen.
Liegt Ihr Gewinn über dem Freibetrag für die Gewerbesteuer? Dann kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen.
Beschäftigen Sie Mitarbeitende? Dann werden weitere Themen wie Lohnsteuer und Sozialversicherung relevant.
Wächst Ihr Gewerbe oder steigen die Umsätze? Dann können zusätzliche steuerliche Pflichten und organisatorische Anforderungen hinzukommen.
Je nach Situation können also unterschiedliche Steuerarten und Pflichten relevant werden. Umso wichtiger ist es, die eigene steuerliche Situation regelmäßig im Blick zu behalten.
Fazit: Mit dem richtigen Überblick lassen sich Steuern beim Kleingewerbe gut organisieren
Welche Steuern für ein Kleingewerbe relevant werden, hängt unter anderem von Umsatz, Gewinn und der individuellen Situation ab. Während manche kleinere oder nebenberufliche Gewerbe zunächst nur wenige steuerliche Pflichten erfüllen müssen, kommen mit wachsendem Geschäft häufig weitere Anforderungen hinzu.
Wer die wichtigsten Steuerarten, Freibeträge und Regelungen kennt, schafft eine gute Grundlage dafür, steuerliche Anforderungen im Alltag besser zu überblicken und frühzeitig vorbereitet zu sein.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie ein Kleingewerbe gründen oder bereits führen, lohnt es sich, steuerliche Themen von Anfang an möglichst strukturiert anzugehen. Die folgenden Schritte können dabei helfen:
Prüfen Sie regelmäßig, welche Steuerarten und Freibeträge für Ihre aktuelle Situation relevant sind
Behalten Sie Umsatz, Gewinn und wichtige steuerliche Grenzen möglichst früh im Blick
Dokumentieren Sie Einnahmen, Ausgaben und wichtige Unterlagen möglichst übersichtlich
Wer Einnahmen, Ausgaben und wichtige Unterlagen übersichtlich organisiert, schafft oft auch die Grundlage für eine einfachere Buchhaltung und Steuererklärung.