Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, muss zunächst einige formale Schritte erledigen. Dazu gehören unter anderem die Gewerbeanmeldung, die nötigen Unterlagen und die steuerliche Erfassung. Der Ablauf ist in den meisten Fällen unkompliziert – trotzdem tauchen vor der Anmeldung oft viele Fragen auf.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wann Sie ein Kleingewerbe anmelden müssen, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten auf Sie zukommen und was nach der Anmeldung passiert. So wissen Sie genau, was Sie erledigen müssen und können Ihr Kleingewerbe gut vorbereitet starten.
Gut zu wissen: Ein Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform, sondern bezeichnet kleinere gewerbliche Unternehmen, für die vereinfachte gesetzliche Regelungen gelten können. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, lesen Sie unseren Ratgeber „Was ist ein Kleingewerbe?“.
Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe müssen Sie anmelden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben möchten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel vor Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt.
Typische Beispiele für Kleingewerbe sind:
ein Online-Shop
ein Café oder Imbiss
ein Handwerksbetrieb
ein Fotografen- oder Catering-Service
ein lokales Dienstleistungsunternehmen
Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert jedoch eine Gewerbeanmeldung. Freiberufler*innen, zum Beispiel viele Ärzt*innen, Rechtsanwält*innen oder Journalist*innen, müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden.
Ab wie viel Umsatz muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Es gibt keine Mindestumsatzgrenze, ab der Sie ein Kleingewerbe anmelden müssen. Entscheidend ist nicht, wie viel Sie verdienen, sondern ob Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Die Anmeldung sollte daher grundsätzlich vor Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit erfolgen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist in den meisten Fällen unkompliziert. Bevor Sie loslegen, sollten Sie jedoch prüfen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen.
In der Regel gilt:
Sie üben eine gewerbliche Tätigkeit aus. Freiberufliche Tätigkeiten müssen in der Regel nicht als Gewerbe angemeldet werden.
Sie verfügen über alle erforderlichen Genehmigungen, falls Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist. Das kann beispielsweise bei bestimmten Handwerksberufen oder reglementierten Gewerben der Fall sein.
Sie dürfen die Tätigkeit rechtlich ausüben. Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes besitzen, benötigen Sie unter Umständen einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Im weiteren Verlauf dieses Ratgebers zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Anmeldung abläuft und welche Unterlagen Sie dafür bereithalten sollten. Wenn Sie sich optimal vorbereiten möchten, können Sie sich auch unsere praktische Checkliste zur Gewerbeanmeldung kostenlos herunterladen.
Wo können Sie Ihr Kleingewerbe anmelden?
Für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes ist in der Regel das zuständige Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde verantwortlich. In einigen Kommunen übernimmt stattdessen das Bürgeramt diese Aufgabe.
Ob Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden können, hängt von Ihrem Wohn- bzw. Unternehmensort ab. Viele Städte und Gemeinden bieten inzwischen eine Online-Anmeldung an. Ist das nicht der Fall, können Sie Ihr Gewerbe in der Regel nach Terminvereinbarung vor Ort anmelden.
Wenn Sie unsicher sind, welche Behörde für Sie zuständig ist, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erfahren Sie in der Regel auch, ob eine Online-Anmeldung möglich ist und welche Unterlagen Sie für die Gewerbeanmeldung benötigen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihres Kleingewerbes benötigen, hängt unter anderem von Ihrer Tätigkeit und Ihrem Wohnort ab. In den meisten Fällen sollten Sie jedoch Folgendes bereithalten:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
Aufenthaltstitel, sofern dieser für eine selbstständige Tätigkeit erforderlich ist
Ausgefülltes Anmeldeformular, falls Ihre Gemeinde dieses vorab zum Download bereitstellt. In vielen Fällen können Sie das Formular auch direkt vor Ort oder online ausfüllen.
Erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben
Weitere Nachweise, falls diese für Ihr Gewerbe verlangt werden (z. B. ein Handelsregisterauszug oder eine Handwerkskarte)
Je nach Gemeinde können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich deshalb vorab auf der Website Ihres zuständigen Gewerbeamts.
Kleingewerbe anmelden: So läuft die Anmeldung Schritt für Schritt ab
Wenn Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, ist die eigentliche Anmeldung meist schnell erledigt. Der genaue Ablauf kann je nach Stadt oder Gemeinde leicht variieren, folgt aber in der Regel diesen Schritten:
1️⃣ Zuständiges Gewerbeamt finden
Prüfen Sie zunächst, welches Gewerbeamt für Ihren Unternehmensstandort zuständig ist. Die entsprechenden Informationen finden Sie meist auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Kleingewerbe online anmelden können oder einen Termin vor Ort benötigen.
2️⃣ Anmeldeformular ausfüllen
Im Formular geben Sie unter anderem Ihre persönlichen Daten, die Anschrift Ihres Unternehmens, den Beginn Ihrer Tätigkeit und eine Beschreibung Ihres Gewerbes an. Formulieren Sie Ihre Tätigkeit dabei möglichst konkret. Statt nur „Dienstleistungen“ anzugeben, ist beispielsweise „Erstellung von Websites und Onlinemarketing-Beratung“ deutlich aussagekräftiger. So kann die zuständige Behörde Ihr Gewerbe besser einordnen.
3️⃣ Unterlagen einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Das kann online, per Post oder persönlich beim Gewerbeamt erfolgen – je nachdem, welche Möglichkeiten Ihre Gemeinde anbietet.
4️⃣ Gebühr bezahlen
Für die Anmeldung fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Die Höhe unterscheidet sich je nach Gemeinde. In vielen Fällen können Sie die Gebühr direkt online oder beim Termin vor Ort bezahlen. Wie hoch die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes ausfallen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt dieses Ratgebers.
5️⃣ Gewerbeschein erhalten
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Gewerbeanmeldung bzw. Ihren Gewerbeschein. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Gewerbe offiziell angemeldet ist. Bewahren Sie es gut auf, da Sie es später möglicherweise für weitere Schritte benötigen.
6️⃣ Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen
Nach der Gewerbeanmeldung wird in der Regel das Finanzamt informiert. Anschließend müssen Sie den steuerlichen Erfassungsbogen über ELSTER ausfüllen. Darin machen Sie Angaben zu Ihrer Tätigkeit, Ihren erwarteten Einnahmen und Ihrer steuerlichen Situation.
7️⃣ Weitere Stellen beachten
Je nach Tätigkeit werden nach der Anmeldung weitere Stellen informiert, zum Beispiel die IHK oder Handwerkskammer. Prüfen Sie außerdem, ob Sie sich bei einer Berufsgenossenschaft melden müssen oder ob weitere Genehmigungen erforderlich sind.
Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung?
Die Kosten für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jede Stadt oder Gemeinde legt ihre eigenen Gebühren fest.
In den meisten Fällen kostet die Gewerbeanmeldung zwischen 15 € und 60 €. Je nach Wohnort und Art Ihres Gewerbes können die Gebühren jedoch etwas höher oder niedriger ausfallen.
Kostenpunkt | Typische Kosten |
|---|
| |
Erlaubnisse oder Genehmigungen (falls erforderlich) | je nach Tätigkeit unterschiedlich |
Auszug aus dem Gewerberegister (optional) | je nach Gemeinde unterschiedlich |
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist in der Regel einmalig und wird direkt bei der Anmeldung bezahlt – entweder online oder vor Ort.
Was passiert nach der Anmeldung?
Mit der Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige Schritt geschafft – ganz abgeschlossen ist der Gründungsprozess damit jedoch noch nicht. Nach der Anmeldung folgen einige weitere organisatorische und steuerliche Schritte.
Das Finanzamt wird automatisch informiert. In der Regel müssen Sie nichts weiter veranlassen. Anschließend erhalten Sie den steuerlichen Erfassungsbogen, den Sie über ELSTER ausfüllen.
Sie erhalten Ihre Steuernummer. Sobald das Finanzamt Ihre Angaben geprüft hat, erhalten Sie Ihre Steuernummer. Diese benötigen Sie beispielsweise, um Rechnungen auszustellen.
Prüfen Sie Ihre steuerlichen Pflichten. Je nach Ihrer Situation können Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer relevant werden. Welche Steuern für Ihr Kleingewerbe anfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Mit welchen Steuern muss ein Kleingewerbe rechnen?“. Wenn Sie wissen möchten, unter welchen Voraussetzungen ein Kleingewerbe steuerfrei sein kann, finden Sie weitere Informationen in unserem Artikel „Wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?“.
Je nach Tätigkeit kommen weitere Schritte hinzu. In einigen Fällen werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Außerdem kann eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich sein.
Fazit: Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist einfacher, als viele denken
Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist in den meisten Fällen unkompliziert und schnell erledigt. Wenn Sie die Voraussetzungen kennen, die erforderlichen Unterlagen vorbereiten und die einzelnen Schritte der Gewerbeanmeldung beachten, schaffen Sie eine solide Grundlage für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.
Wie geht es weiter?
Die Anmeldung Ihres Kleingewerbes ist ein wichtiger Meilenstein – jetzt beginnt die spannende Gründungsphase. Mit diesen nächsten Schritten schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start:
Legen Sie alle Unterlagen für Ihre Gewerbeanmeldung bereit, damit der Anmeldeprozess reibungslos verläuft.
Informieren Sie sich über Steuern und Buchhaltung, damit Sie von Anfang an den Überblick behalten.
Richten Sie Ihr Unternehmen für den Geschäftsalltag ein, zum Beispiel mit einem Geschäftskonto und einer klaren Trennung Ihrer privaten und geschäftlichen Finanzen.
Mit einer guten Vorbereitung können Sie sich schon bald auf das konzentrieren, worauf es wirklich ankommt: Ihr Unternehmen erfolgreich aufzubauen.