Viele Gründer*innen verbinden ein Kleingewerbe zunächst mit niedrigen Umsätzen, wenig Bürokratie und steuerlichen Vorteilen. Tatsächlich können kleinere oder nebenberufliche Gewerbe oft von Freibeträgen oder vereinfachten Regelungen profitieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Kleingewerbe grundsätzlich steuerfrei bleibt.
Denn ob und ab wann Steuern anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Umsatz, Gewinn und der jeweiligen Steuerart. So gelten beispielsweise bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer unterschiedliche Grenzen und Regelungen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Kleingewerbe steuerfrei bleiben kann, welche Freibeträge relevant sind und worauf Sie bei den wichtigsten Steuerarten achten sollten.
Mit welchen Grenzen und Freibeträgen bleibt ein Kleingewerbe steuerfrei?
Ob ein Kleingewerbe steuerfrei bleibt, hängt unter anderem davon ab, welche Steuerart betrachtet wird. Denn für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Grenzen und Freibeträge.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Grenzen für Kleingewerbe im Überblick:
Steuerart | Grenze/Freibetrag | Bedeutung |
|---|
| Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) | Bis zu dieser Grenze fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an |
| | Erst darüber fällt Gewerbesteuer an |
| Kleinunternehmerregelung:
- Vorjahr (2025): maximal 25.000 € Netto‑Umsatz
- Laufendes Jahr (2026): maximal 100.000 € Netto‑Umsatz | Unter bestimmten Umsatzgrenzen muss häufig keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden |
Da sich Freibeträge und Umsatzgrenzen regelmäßig ändern können, lohnt es sich, aktuelle Werte stets beim Bundesfinanzministerium oder Finanzamt zu prüfen.
Wenn Sie sich zunächst genauer mit den Grundlagen beschäftigen möchten, finden Sie in unserem Ratgeber weitere Informationen dazu, was ein Kleingewerbe eigentlich ist und welche Besonderheiten gelten.
Ab wann muss ein Kleingewerbe Einkommensteuer zahlen?
Ob für ein Kleingewerbe Einkommensteuer anfällt, hängt in erster Linie vom zu versteuernden Einkommen ab. Dabei spielt nicht nur das Kleingewerbe selbst eine Rolle, sondern häufig auch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einem Vollzeitjob.
Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an. Wird dieser Freibetrag überschritten, kann Einkommensteuer relevant werden.
Gerade bei nebenberuflichen Kleingewerben ist das wichtig zu beachten. Wer beispielsweise zusätzlich zum Gehalt Einnahmen aus einem Online-Shop oder selbstständigen Dienstleistungen erzielt, muss Gewinne aus dem Kleingewerbe in der Regel in der Steuererklärung angeben.
➡️ Warum Umsatz und Gewinn nicht dasselbe sind
Beim Thema Steuern werden Umsatz und Gewinn häufig verwechselt. Für viele Steuerarten ist jedoch nicht der gesamte Umsatz entscheidend, sondern der tatsächliche Gewinn.
Der Umsatz beschreibt alle Einnahmen des Gewerbes. Der Gewinn ergibt sich erst, nachdem betrieblich veranlasste Ausgaben abgezogen wurden, etwa für Software, Arbeitsmittel, Materialien oder Fahrtkosten.
Wer beispielsweise mit einem kleinen Online-Shop 15.000 Euro Umsatz erzielt, aber gleichzeitig hohe Ausgaben für Materialien, Verpackung und Versand hat, versteuert in der Regel nicht den gesamten Umsatz, sondern den tatsächlichen Gewinn.
Wann fällt Gewerbesteuer an?
Auch bei einem Kleingewerbe kann Gewerbesteuer relevant werden. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Erst wenn der Gewinn diesen Betrag überschreitet, fällt grundsätzlich Gewerbesteuer an.
Gerade kleinere oder nebenberufliche Kleingewerbe bleiben daher häufig zunächst unter dieser Grenze. Wer beispielsweise neben dem Hauptberuf ein kleines Gewerbe aufbaut oder zunächst nur geringe Gewinne erzielt, zahlt oft noch keine Gewerbesteuer.
Wichtig ist dabei erneut die Unterscheidung zwischen Umsatz und Gewinn. Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist nicht der gesamte Umsatz, sondern der tatsächliche Gewinn des Gewerbes.
Wenn Sie sich genauer damit beschäftigen möchten, welche Steuerarten grundsätzlich für ein Kleingewerbe relevant werden können, finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber weitere Informationen zu Steuern beim Kleingewerbe.
Wann bleibt ein Kleingewerbe umsatzsteuerfrei?
Viele kleinere Kleingewerbe nutzen die sogenannte Kleinunternehmerregelung. In diesem Fall wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt. Gerade in der Anfangsphase kann das den Verwaltungsaufwand deutlich vereinfachen.
Entscheidend sind dabei bestimmte Umsatzgrenzen, die wir Ihnen ausführlich in unserem Ratgeber zur Kleinuntehmerregelung erklären. Werden diese eingehalten, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Überschreitet ein Unternehmen die relevanten Grenzen, wird Umsatzsteuer in der Regel verpflichtend.
Für viele nebenberufliche oder kleinere Gewerbe, etwa beim Verkauf handgemachter Produkte oder beim Einstieg in die Selbstständigkeit, kann die Regelung daher zunächst attraktiv sein.
➡️ Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung für Unternehmen mit vergleichsweise niedrigen Umsätzen. Wer sie nutzt, weist auf Rechnungen grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das gesamte Kleingewerbe steuerfrei ist. Andere Steuerarten wie Einkommensteuer oder gegebenenfalls Gewerbesteuer können trotzdem weiterhin relevant bleiben.
➡️ Wann kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein?
Die Regelung kann besonders sinnvoll sein, wenn ein Gewerbe noch am Anfang steht, eher geringe Umsätze erzielt oder der Verwaltungsaufwand möglichst überschaubar bleiben soll.
Manche Unternehmen verzichten jedoch bewusst auf die Kleinunternehmerregelung, etwa wenn größere Investitionen geplant sind oder regelmäßig mit umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskund*innen gearbeitet wird.
Wenn Sie mehr über Voraussetzungen, Vorteile und mögliche Nachteile erfahren möchten, finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung weitere Informationen.
Welche Einnahmen beim Kleingewerbe bleiben häufig steuerfrei?
Viele Menschen fragen sich, ob bestimmte Einnahmen oder Verdienste beim Kleingewerbe grundsätzlich steuerfrei bleiben. Tatsächlich gibt es jedoch keine pauschale Grenze, bis zu der sämtliche Einnahmen automatisch steuerfrei sind.
Entscheidend sind dabei unter anderem Gewinn, Betriebsausgaben und die jeweilige Steuerart. Außerdem greifen je nach Steuerart unterschiedliche Freibeträge und Regelungen.
Gerade in der Anfangsphase erzielen viele Kleingewerbe zunächst nur geringe Gewinne. Wer beispielsweise nebenberuflich kreative Dienstleistungen anbietet oder einen kleinen Online-Shop betreibt, bleibt unter Umständen zunächst unter bestimmten steuerlichen Grenzen.
Gleichzeitig können betriebliche Ausgaben den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Dazu zählen je nach Tätigkeit beispielsweise:
Arbeitsmittel wie Laptop oder Kamera
Materialien oder Verpackungen
Software und digitale Tools
Fahrtkosten
anteilige Telefon- oder Internetkosten
Welche Einnahmen tatsächlich steuerfrei bleiben oder versteuert werden müssen, hängt daher immer von der individuellen Situation des Gewerbes ab.
Häufige Missverständnisse rund um steuerfreie Kleingewerbe
Rund um steuerfreie Kleingewerbe gibt es viele Missverständnisse. Gerade Begriffe wie Umsatz, Gewinn oder Kleinunternehmerregelung werden häufig verwechselt.
Zu den häufigsten Irrtümern gehören unter anderem:
Ein Kleingewerbe ist grundsätzlich steuerfrei: Ein Kleingewerbe ist nicht automatisch komplett steuerfrei. Welche Steuern anfallen, hängt unter anderem vom Gewinn, Umsatz und der jeweiligen Steuerart ab.
Keine Umsatzsteuer bedeutet automatisch keine Steuern: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist zwar in der Regel keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus. Trotzdem können beispielsweise Einkommensteuer oder Gewerbesteuer weiterhin relevant bleiben.
Nur der Umsatz entscheidet: Für viele Steuerarten spielt nicht allein der Umsatz eine Rolle, sondern der tatsächliche Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben.
Nebenberufliche Kleingewerbe bleiben immer steuerfrei: Auch nebenberufliche Kleingewerbe können steuerpflichtig sein, etwa wenn Gewinne erzielt werden oder bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Gerade deshalb lohnt es sich, die wichtigsten steuerlichen Grundlagen rund um das eigene Kleingewerbe frühzeitig zu verstehen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und steuerliche Pflichten besser einschätzen.
Was kann dabei helfen, steuerliche Belastungen beim Kleingewerbe gering zu halten?
Auch kleinere Gewerbe sollten Einnahmen, Ausgaben und steuerliche Grenzen möglichst früh im Blick behalten. Das kann dabei helfen, steuerliche Pflichten besser einzuordnen und mögliche Freibeträge sinnvoll zu nutzen.
Hilfreich kann unter anderem sein:
Betriebsausgaben möglichst sauber zu dokumentieren
Umsatz- und Gewinngrenzen regelmäßig zu prüfen
zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist
geschäftliche und private Finanzen möglichst getrennt zu organisieren
Wer beispielsweise regelmäßig Software, Arbeitsmittel oder Materialien für das Gewerbe nutzt, kann diese Ausgaben unter Umständen steuerlich berücksichtigen und dadurch den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.
Fazit: Steuerfrei bedeutet beim Kleingewerbe nicht automatisch komplett steuerfrei
Auch bei einem Kleingewerbe können unterschiedliche Steuerarten relevant werden. Welche Steuern tatsächlich anfallen, hängt jedoch von Faktoren wie Umsatz, Gewinn und der individuellen Situation des Gewerbes ab.
Wer die wichtigsten Freibeträge und Grenzen kennt und steuerliche Themen frühzeitig im Blick behält, kann viele Pflichten rund um das Kleingewerbe besser einschätzen und organisieren.
Wie geht es weiter?
Die folgenden Schritte können dabei helfen, steuerliche Themen beim Kleingewerbe besser einzuordnen:
Prüfen Sie, welche Freibeträge und Umsatzgrenzen aktuell für Ihr Gewerbe relevant sind
Schätzen Sie realistisch ein, wie sich Umsatz und Gewinn entwickeln könnten
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche Steuerarten für Ihre individuelle Situation relevant werden können
So schaffen Sie eine bessere Grundlage, um steuerliche Pflichten und die Entwicklung Ihres Kleingewerbes langfristig im Blick zu behalten.