Wer selbstständig arbeitet oder ein Unternehmen aufbaut, stößt früher oder später auf die Rechtsform der GmbH. Ob bei der Gründung, beim Wachstum oder im Austausch mit Steuerberater*innen und Kreditgeber*innen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt zu den zentralen Unternehmensformen.
Doch was genau steckt hinter der GmbH? Dieser Artikel erklärt, was eine GmbH ist, wie sie rechtlich einzuordnen ist und welche zentralen Merkmale sie auszeichnen. Außerdem geben wir einen Überblick über verschiedene GmbH-Formen, beleuchten die steuerlichen Grundlagen und ordnen ein, in welchen Situationen eine GmbH grundsätzlich relevant sein kann.
Was ist eine GmbH? – einfach erklärt
GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie tritt rechtlich selbstständig auf, schließt Verträge im eigenen Namen ab und haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Im Alltag bedeutet das: Die GmbH wird als eigenständige Einheit wahrgenommen – unabhängig von den Personen, die hinter ihr stehen. Für viele Unternehmer*innen ist genau diese klare Abgrenzung ein zentraler Grund, sich mit der Rechtsform auseinanderzusetzen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Zwei Freelancer*innen bündeln ihre Leistungen in einer gemeinsamen Gesellschaft, um größere Aufträge anzunehmen. Statt weiterhin als Einzelpersonen aufzutreten, gründen sie eine GmbH. Verträge werden künftig im Namen der Gesellschaft geschlossen, nicht mehr im Namen der einzelnen Personen. Die GmbH fungiert damit als rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmen für das gemeinsame Geschäft.
Gut zu wissen: Die Haftungsbeschränkung gilt grundsätzlich. In Ausnahmefällen – etwa bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung – kann dennoch eine persönliche Haftung entstehen.
Rechtliche Einordnung der GmbH
Die GmbH ist gesetzlich klar geregelt und folgt festen rechtlichen Strukturen. Ihre rechtliche Einordnung ist wichtig, um zu verstehen, wie sie nach außen handelt und welche Grundprinzipien für ihren Betrieb gelten.
Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH eine eigene juristische Person. Ihre rechtlichen Grundlagen sind im GmbH-Gesetz (GmbHG) festgelegt. Dort ist unter anderem geregelt, wie die Gesellschaft gegründet wird, welche Organe sie hat und wie sie rechtlich vertreten wird.
Die GmbH handelt durch eine oder mehrere Geschäftsführer*innen, die die laufenden Geschäfte führen und die Gesellschaft nach außen vertreten, etwa gegenüber Vertragspartner*innen, Behörden oder Kreditgeber*innen.
Gut zu wissen: Geschäftsführer*innen müssen nicht zwingend Gesellschafter*innen der GmbH sein. Eigentum an der Gesellschaft und operative Leitung sind rechtlich voneinander getrennt.
Zentrale Merkmale einer GmbH
Die GmbH folgt klaren rechtlichen und organisatorischen Prinzipien. Diese bestimmen, wie die Gesellschaft strukturiert ist, wie sie wirtschaftlich handelt und welche Anforderungen im laufenden Betrieb entstehen.
➡️ Beschränkte Haftung
Die GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Private Vermögenswerte der Gesellschafter*innen sind rechtlich davon getrennt. Diese Trennung schafft Klarheit und reduziert das persönliche Risiko, ersetzt jedoch nicht die Einhaltung gesetzlicher Pflichten durch Geschäftsführung und Gesellschafter*innen.
➡️ Eigenes Gesellschaftsvermögen
Das Vermögen der GmbH gehört der Gesellschaft selbst, etwa Bankguthaben, Betriebsmittel oder Forderungen. Entsprechend führt eine GmbH ein eigenes Geschäftskonto, über das Zahlungen abgewickelt und finanzielle Verpflichtungen erfüllt werden. Spezialisierte Geschäftskonten für GmbHs wie das von Tide unterstützen dabei, den Zahlungsverkehr strukturiert zu organisieren und unternehmerische Finanzen sauber abzubilden.
➡️ Stammkapital
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 Euro vorgesehen. Bei einer Bargründung müssen für die Eintragung ins Handelsregister mindestens 12.500 Euro tatsächlich eingezahlt sein.
➡️ Gesellschafter*innen und Geschäftsführung
Gesellschafter*innen sind die Eigentümer*innen der GmbH. Die laufenden Geschäfte werden von einer oder mehreren Geschäftsführer*innen geführt, die die Gesellschaft nach außen vertreten. Grundlegende Entscheidungen, etwa zur Gewinnverwendung oder zur Bestellung der Geschäftsführung, werden in der Gesellschafterversammlung getroffen.
➡️ Außenauftritt als eigenständige Einheit
Verträge, Rechnungen und Finanzierungen laufen im Namen der GmbH, nicht im Namen einzelner Personen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister eingetragen und unter einer HRB-Nummer eindeutig identifizierbar. Dadurch tritt sie nach außen als rechtlich selbstständige Organisation auf.
➡️ Kurzvergleich: GmbH im Verhältnis zu anderen Rechtsformen
Um die Merkmale der GmbH besser einzuordnen, lohnt sich ein kurzer Vergleich mit anderen gängigen Rechtsformen:
Merkmal | GmbH | Einzelunternehmen | UG (haftungsbeschränkt) |
|---|
| | | |
Eigene Rechtspersönlichkeit | | | |
| Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen | | |
| | | |
| Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer | Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer |
| Etablierte oder wachsende Unternehmen | | Gründungen mit wenig Startkapital |
Diese Übersicht dient der ersten Orientierung. Welche Rechtsform im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Geschäftsmodell, dem Haftungsrisiko und den Wachstumsplänen ab.
Welche Arten von GmbHs gibt es?
Die GmbH ist keine einheitliche Rechtsform. Je nach Zweck, Struktur und Tätigkeit gibt es unterschiedliche Ausprägungen, die sich rechtlich und organisatorisch voneinander unterscheiden. Ein kurzer Überblick hilft, die verschiedenen Formen besser einzuordnen.
➡️ Die klassische GmbH
Die klassische GmbH ist die am weitesten verbreitete Form. Sie wird operativ tätig, bietet Produkte oder Dienstleistungen an und verfolgt in der Regel wirtschaftliche Zwecke. Viele kleine und mittelständische Unternehmen nutzen diese Form, wenn sie ihr Geschäft klar strukturieren und rechtlich absichern möchten.
➡️ Was ist eine gemeinnützige GmbH?
Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter*innen ausgeschüttet werden, sondern müssen dem gemeinnützigen Zweck dienen. Gleichzeitig profitiert die gGmbH von der Haftungsbeschränkung einer GmbH und bestimmten steuerlichen Besonderheiten.
➡️ Was ist eine vermögensverwaltende (VV) GmbH?
Bei einer vermögensverwaltenden GmbH steht nicht das operative Geschäft, sondern die Verwaltung von Vermögen im Vordergrund. Dazu zählen etwa Beteiligungen, Immobilien oder Kapitalanlagen. Ziel ist es, Vermögenswerte strukturiert, gebündelt und rechtlich getrennt zu halten.
Der Begriff „VV GmbH“ wird dabei häufig als Abkürzung für „vermögensverwaltende GmbH“ verwendet. Rechtlich handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform, sondern um eine klassische GmbH, deren Tätigkeit auf die Vermögensverwaltung ausgerichtet ist.
Diese Struktur wird häufig genutzt, wenn Vermögen langfristig organisiert, verwaltet oder weiterentwickelt werden soll, ohne ein aktives operatives Geschäft zu betreiben.
➡️ UG als Sonderform der GmbH
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Sonderform der GmbH. Sie kann mit einem geringeren Stammkapital gegründet werden und unterliegt weitgehend denselben rechtlichen Vorgaben. Häufig wird sie als Einstiegsvariante genutzt, mit dem Ziel, später in eine klassische GmbH überzugehen.
Im Unterschied zur klassischen GmbH muss das Stammkapital bei der UG vollständig eingezahlt werden. Zudem ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, bis durch die Rücklagenbildung und eine entsprechende Kapitalmaßnahme ein Stammkapital auf GmbH-Niveau (25.000 Euro) erreicht wird.
➡️ Was ist eine GmbH & Co. KG?
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Unternehmensstruktur, die Elemente einer Kapital- und einer Personengesellschaft verbindet. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine GmbH die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) übernimmt.
Diese sogenannte Komplementär-GmbH führt die Geschäfte der KG und vertritt sie nach außen. Ihre Haftung ist dabei auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Weitere Gesellschafter*innen sind als Kommanditist*innen beteiligt und haften in der Regel nur mit ihrer Einlage.
Die GmbH & Co. KG wird häufig genutzt, um unternehmerische Flexibilität mit einer klar begrenzten Haftung zu verbinden.
Welche Form sinnvoll ist, hängt stark vom Zweck der Gesellschaft ab. Unabhängig von der Ausgestaltung gelten jedoch für alle GmbHs bestimmte steuerliche Grundlagen, die wir im nächsten Abschnitt betrachten.
Die steuerlichen Aspekte einer GmbH im Überblick
Die steuerlichen Rahmenbedingungen einer GmbH bestimmen, auf welcher Ebene Gewinne besteuert werden und welche Abgaben im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen.
Im Überblick gilt für eine GmbH:
Körperschaftsteuer: Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Anders als bei Einzelunternehmen wird der Gewinn nicht direkt den Gesellschafter*innen zugerechnet, sondern auf Ebene der Gesellschaft besteuert.
Gewerbesteuer: Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Ob und in welcher Höhe sie erhoben wird, hängt unter anderem vom jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde ab.
Umsatzsteuer: Erbringt die GmbH steuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen, unterliegt sie in der Regel der Umsatzsteuer. Auch hier ist die GmbH selbst steuerpflichtig.
Besteuerung von Geschäftsführergehältern: Erhält eine Geschäftsführer*in ein Gehalt, wird dieses lohnsteuerlich wie ein Arbeitslohn behandelt. Die Besteuerung erfolgt getrennt von der Besteuerung der GmbH selbst.
Diese Punkte zeigen: Die Besteuerung einer GmbH ist klar strukturiert, bringt jedoch auch laufende Pflichten mit sich. Für die konkrete steuerliche Ausgestaltung spielen individuelle Faktoren eine Rolle, etwa die Art der Tätigkeit oder die Gewinnverwendung.
Jetzt stellt sich die Frage, für wen eine GmbH grundsätzlich relevant ist – und in welchen Situationen diese Rechtsform typischerweise in Betracht gezogen wird. Genau darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein.
Für wen ist eine GmbH grundsätzlich relevant?
Die GmbH kommt häufig dann ins Spiel, wenn sich die Anforderungen an ein Unternehmen verändern. Sie ist weniger eine Einstiegsform als vielmehr eine Rechtsform, die auf Struktur, Abgrenzung und Weiterentwicklung ausgelegt ist.
Typische Situationen, in denen Unternehmer*innen über eine GmbH nachdenken, sind zum Beispiel:
Wachstum und Professionalisierung: Wenn ein Geschäft wächst, neue Kund*innen hinzukommen oder größere Projekte umgesetzt werden, gewinnt eine klare rechtliche Struktur an Bedeutung. Für bestehende Selbstständige kann in diesem Zusammenhang auch eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH relevant werden.
Mehrere Beteiligte: Arbeiten mehrere Personen gemeinsam am Unternehmen, bietet die GmbH eine klare Rollen- und Verantwortungsverteilung zwischen Gesellschafter*innen und Geschäftsführung.
Steigendes wirtschaftliches Risiko: Mit zunehmendem Umsatz oder komplexeren Geschäftsmodellen wird die Trennung von privatem und gesellschaftlichem Vermögen relevanter.
Finanzierungsbedarf: Investitionen, Expansion oder die Sicherung der Liquidität erfolgen bei einer GmbH auf Gesellschaftsebene. In dieser Phase lohnt es sich, spezialisierte Finanzangebote in Betracht zu ziehen. Unternehmenskredite für GmbHs von Tide sind darauf ausgerichtet, genau diese Anforderungen zu unterstützen – etwa bei Wachstumsplänen oder kurzfristigem Kapitalbedarf.
Gleichzeitig ist die GmbH nicht automatisch die passende Rechtsform für jedes Business. Laufende Pflichten, formale Anforderungen und steuerliche Rahmenbedingungen sollten immer im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Bevor Sie sich entscheiden, lohnt es sich daher, die Vor- und Nachteile einer GmbH sorgfältig abzuwägen, um zu prüfen, ob diese Rechtsform wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
Fazit: Die GmbH als klar strukturierte Rechtsform mit Verantwortung
Die GmbH ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft mit klarer rechtlicher und finanzieller Trennung zwischen Gesellschaft und Privatperson. Sie bietet eine strukturierte Grundlage für Unternehmen, die wachsen, sich professionalisieren oder mit mehreren Beteiligten arbeiten.
Zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Punkte zur GmbH:
Eigene Rechtspersönlichkeit: Die GmbH handelt rechtlich selbstständig und tritt nach außen als eigenständige Einheit auf.
Begrenzte Haftung: Die Haftung ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Klare Rahmenbedingungen: Rechtliche, organisatorische und steuerliche Pflichten sind eindeutig geregelt.
Diese Merkmale machen die GmbH zu einer verbreiteten, aber auch anspruchsvollen Rechtsform, die bewusst gewählt werden sollte.
Wie geht es weiter?
Nachdem Sie nun einen Überblick über die GmbH gewonnen haben, lohnt sich im nächsten Schritt eine sorgfältige Einordnung Ihrer eigenen Situation. Überlegen Sie, ob diese Rechtsform zu Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Risikoprofil und Ihren unternehmerischen Zielen passt. Ebenso wichtig ist es, die finanziellen Voraussetzungen zu prüfen, insbesondere das erforderliche Stammkapital.
Wenn die Entscheidung für eine GmbH gefallen ist, hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer GmbH dabei, die nächsten Schritte strukturiert und vorbereitet anzugehen.