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Blog Unternehmensstrukturen Die Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen: Ist das die richtige Rechtsform für Ihre Geschäftsidee?

Die Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen: Ist das die richtige Rechtsform für Ihre Geschäftsidee?

10 min. Lesezeit
21 Jun 2024
29 Oct 2025
21 Jun 2024
10 min. Lesezeit
29 Oct 2025

Ein Einzelunternehmen ermöglicht es, schnell und unkompliziert ein Geschäft zu starten. Besonders Einsteiger*innen profitieren von der geringen Bürokratie und den niedrigen Kosten. Doch was bedeutet es genau, ein Einzelunternehmen zu führen, und wie wirkt sich diese Unternehmensform auf Ihren Alltag aus? In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile, damit Sie fundiert entscheiden können, ob ein Einzelunternehmen zu Ihren Zielen passt.

Was ist ein Einzelunternehmen? Definition & Beispiele

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die von einer einzigen Person gegründet und geführt wird. Gründer*innen haften dabei unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Einzelunternehmen sind in verschiedenen Branchen tätig, darunter Handel, Freiberuflichkeit, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft.

Ein Beispiel für ein Einzelunternehmen ist eine selbstständige Schreinerin, die ihre eigene Werkstatt betreibt und individuelle Möbelstücke für Kund*innen anfertigt. Ein weiteres Beispiel ist ein Malermeister, der alleine arbeitet und Renovierungs- und Malerarbeiten für private Haushalte übernimmt. Diese Handwerker*innen führen ihr Geschäft eigenständig und tragen die volle Verantwortung für die operativen und finanziellen Aspekte ihres Unternehmens.

7 Vorteile eines Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Gründer*innen in Deutschland – und das aus gutem Grund. Es lässt sich schnell und unkompliziert gründen, erfordert kein Mindestkapital und bietet volle Entscheidungsfreiheit. 

Besonders für Menschen, die allein starten möchten, sei es im gewerblichen Bereich oder als Freiberufler*in, ist das Einzelunternehmen eine attraktive Option. Neben der einfachen Verwaltung und direkten Gewinnzurechnung überzeugt es durch persönliche Kundenbindung und steuerliche Vorteile, die es zu einer idealen Wahl für viele Selbstständige machen.

1️⃣ Einfache und kostengünstige Gründung

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist besonders unkompliziert. Es sind keine notarielle Beurkundung, kein Gesellschaftsvertrag und kein Mindestkapital erforderlich. In vielen Fällen genügt die Anmeldung beim Gewerbeamt, was mit vergleichsweise geringen Gebühren verbunden ist.

Auch die bürokratischen Hürden sind niedrig: Es müssen keine komplexen Gründungsunterlagen erstellt werden, und die Anmeldung kann oft innerhalb eines Tages abgeschlossen werden.

Für Freiberufler*innen entfällt sogar die Gewerbeanmeldung, da sie ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anzeigen müssen. Diese einfache Gründungsstruktur macht das Einzelunternehmen besonders attraktiv für Gründer*innen, die schnell und ohne großen Aufwand starten möchten.

Tipp: Wenn Sie gerade dabei sind, einen Geschäftsplan für Ihre Gründung zu erstellen, kann unsere Checkliste "Ihr Weg in die Selbstständigkeit" Ihnen weiterhelfen. Jetzt kostenlos herunterladen!

2️⃣ Volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit

Ein großer Vorteil des Einzelunternehmens liegt in der uneingeschränkten Kontrolle durch die Unternehmerin oder den Unternehmer. Da keine weiteren Gesellschafter*innen beteiligt sind, können Entscheidungen eigenständig und ohne Abstimmungen getroffen werden. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität im Tagesgeschäft und bei strategischen Entscheidungen.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann jederzeit über Investitionen, Preisgestaltung, Marketingmaßnahmen oder Personalfragen entscheiden, ohne Rücksprache halten zu müssen. Diese Unabhängigkeit ist besonders wertvoll für Menschen, die ihre Geschäftsideen eigenverantwortlich umsetzen möchten.

3️⃣ Geringer Verwaltungsaufwand

Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist der laufende Verwaltungsaufwand bei einem Einzelunternehmen deutlich geringer. Es müssen keine Gesellschafterversammlungen abgehalten, keine umfangreichen Jahresabschlüsse veröffentlicht und keine komplexen Buchführungsregeln eingehalten werden – zumindest solange das Unternehmen bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet.

Für kleinere Einzelunternehmen genügt oft die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die deutlich einfacher zu erstellen ist als eine Bilanz. Auch die steuerlichen Pflichten sind überschaubar, insbesondere bei Freiberufler*innen, die von der Gewerbesteuer befreit sind.

4️⃣ Direkte Gewinnzurechnung

Der Gewinn eines Einzelunternehmens gehört vollständig der Unternehmerin oder dem Unternehmer. Es gibt keine Gewinnverteilung an Mitgesellschafter*innen oder Aktionär*innen. Das bedeutet, dass alle Erträge direkt dem privaten Einkommen zugerechnet werden und zur freien Verfügung stehen.

Diese direkte Gewinnzurechnung vereinfacht nicht nur die Buchhaltung, sondern ermöglicht auch eine klare finanzielle Planung. Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann selbst entscheiden, ob der Gewinn privat verwendet oder wieder ins Unternehmen investiert wird.

Tipp: Mit einem kostenlosen Geschäftskonto speziell für Einzelunternehmer*innen sorgen Sie für eine übersichtliche Abgrenzung von privaten und geschäftlichen Einnahmen. Mit dem Tide Geschäftskonto können Sie Ihre Rechnungen und Buchhaltung sogar direkt in der App verwalten!

5️⃣ Persönliche Kundenbindung und Vertrauen

Einzelunternehmer*innen treten oft unter ihrem eigenen Namen auf, was eine persönliche Bindung zu Kund*innen und Geschäftspartner*innen fördert. Diese Nähe schafft Vertrauen und Authentizität, insbesondere in Branchen, in denen persönliche Beziehungen eine große Rolle spielen – etwa im Coaching, in der Beratung oder im Handwerk.

Kund*innen wissen, mit wem sie es zu tun haben, und schätzen die direkte Kommunikation ohne Umwege über ein anonymes Unternehmen. Diese persönliche Note kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

6️⃣ Steuerliche Vorteile für Freiberufler*innen

Wer als Einzelunternehmer*in eine freiberufliche Tätigkeit ausübt – etwa als Ärzt*in, Künstler*in, Journalist*in oder IT-Berater*in – profitiert von besonderen steuerlichen Vorteilen. Freiberufler*innen müssen keine Gewerbesteuer zahlen und unterliegen oft weniger strengen Buchführungspflichten.

Zudem ist die Anmeldung beim Finanzamt in der Regel unkompliziert, und es besteht keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.

Diese steuerlichen Erleichterungen machen das Einzelunternehmen besonders attraktiv für Menschen, die in freien Berufen tätig sind.

7️⃣ Flexibilität bei der Geschäftsentwicklung

Ein Einzelunternehmen lässt sich jederzeit anpassen, erweitern oder umstrukturieren. Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann neue Geschäftsfelder erschließen, den Standort wechseln oder die Rechtsform später ändern – etwa in eine GmbH, wenn das Unternehmen wächst und eine Haftungsbeschränkung sinnvoll wird.

Diese Flexibilität ist besonders wichtig in der Anfangsphase eines Unternehmens, wenn sich Geschäftsmodelle noch entwickeln und an den Markt angepasst werden müssen.

6 Nachteile eines Einzelunternehmens

Obwohl das Einzelunternehmen viele Vorteile bietet, bringt diese Rechtsform auch einige Risiken und Einschränkungen mit sich. Besonders die persönliche Haftung, begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten und die hohe Verantwortung können für Unternehmer*innen zur Belastung werden. 

Wer sich für ein Einzelunternehmen entscheidet, sollte daher auch die potenziellen Nachteile kennen und sorgfältig abwägen, ob diese Form langfristig zur eigenen Geschäftsidee passt.

1️⃣ Unbeschränkte persönliche Haftung

Der wohl größte Nachteil eines Einzelunternehmens ist die unbeschränkte Haftung. Die Unternehmerin oder der Unternehmer haftet nicht nur mit dem Betriebsvermögen, sondern auch mit dem gesamten privaten Vermögen. 

Das bedeutet: Im Falle von Schulden, Schadensersatzforderungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen können auch private Ersparnisse, Immobilien oder andere Vermögenswerte zur Begleichung herangezogen werden. 

Diese Haftungsform birgt ein erhebliches finanzielles Risiko, insbesondere in Branchen mit hohen Investitionen oder rechtlichen Unsicherheiten.

Mehr zum Thema: Umfassender Leitfaden zur Haftung für Einzelunternehmer*innen

2️⃣ Begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten

Einzelunternehmer*innen haben es oft schwerer, größere Investitionen zu tätigen oder externe Kapitalgeber*innen zu gewinnen. Da es keine Gesellschaftsanteile gibt, können keine Anteile verkauft werden, um Kapital zu beschaffen. Auch Banken sind bei der Kreditvergabe häufig zurückhaltender, da die Bonität allein auf der Person des Unternehmers oder der Unternehmerin basiert. 

Ohne zusätzliche Sicherheiten oder ein starkes Geschäftsmodell kann die Finanzierung von Wachstumsvorhaben zur Herausforderung werden.

Mehr zum Thema: So sichern Sie sich eine Gründungsfinanzierung

3️⃣ Hohe persönliche Verantwortung und Belastung

Da Einzelunternehmer*innen alle Entscheidungen selbst treffen und für sämtliche Geschäftsbereiche verantwortlich sind, kann die Arbeitsbelastung schnell sehr hoch werden. Es gibt keine Mitgesellschafter*innen, mit denen Aufgaben geteilt oder strategische Fragen diskutiert werden können. 

Gerade in der Anfangsphase oder bei starkem Wachstum kann dies zu Überforderung führen. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben leidet oft unter der ständigen Verantwortung und Erreichbarkeit.

4️⃣ Eingeschränkte Skalierbarkeit

Ein Einzelunternehmen ist in seiner Struktur auf eine einzelne Person ausgerichtet. Das kann die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells einschränken, insbesondere wenn die persönliche Arbeitskraft oder Expertise der Unternehmerin oder des Unternehmers zentral für das Angebot ist. 

In solchen Fällen ist es schwierig, das Unternehmen zu vergrößern, ohne die Rechtsform zu ändern oder zusätzliche Strukturen zu schaffen – etwa durch die Gründung einer GmbH oder die Einstellung von Führungspersonal.

5️⃣ Geringere Außenwirkung und Professionalität

Einzelunternehmen wirken auf Geschäftspartner*innen und Kund*innen manchmal weniger professionell als Kapitalgesellschaften. Der fehlende Zusatz wie „GmbH“ oder „AG“ kann den Eindruck erwecken, dass es sich um ein kleines oder weniger etabliertes Unternehmen handelt – auch wenn das inhaltlich nicht zutreffen muss. 

Besonders im B2B-Bereich oder bei größeren Aufträgen kann dies ein Nachteil sein, wenn Seriosität und wirtschaftliche Stabilität eine wichtige Rolle spielen.

6️⃣ Steuerliche Nachteile bei hohen Gewinnen

Obwohl Einzelunternehmen bei niedrigen Umsätzen steuerlich oft begünstigt sind, kann sich das bei steigenden Gewinnen ändern. Da der gesamte Gewinn dem privaten Einkommen zugerechnet wird, unterliegt er der Einkommensteuer, die bei hohen Beträgen deutlich höher ausfallen kann als die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften. 

Es gibt keine Möglichkeit, Gewinne im Unternehmen zu belassen und steuerlich günstiger zu behandeln, wie es bei einer GmbH möglich wäre.

Gängige Abkürzungen und Bezeichnungen für Einzelunternehmen

➡️ Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag

Für Einzelunternehmen gibt es keine einheitliche juristische Abkürzung wie etwa „GmbH“ für Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder „AG“ für Aktiengesellschaft. Dennoch existiert eine besondere Kennzeichnung, die verwendet werden kann, wenn das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen ist: „e. K.“, was für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ steht.

Diese Abkürzung darf nur verwendet werden, wenn das Unternehmen tatsächlich im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert – etwa bei größeren Umsätzen, mehreren Angestellten oder komplexen Geschäftsprozessen.

Ein typisches Beispiel für eine solche Firmierung wäre: „Max Müller e. K.“

Hier erkennt man, dass Max Müller als Einzelunternehmer im Handelsregister geführt wird und somit die Abkürzung „e. K.“ rechtmäßig verwendet.

Mehr zum Thema: So wählen Sie den richtigen Firmenname für Ihr Einzelunternehmen

➡️ Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag

Wenn ein Einzelunternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist – was bei kleineren Betrieben oder freiberuflichen Tätigkeiten häufig der Fall ist – wird meist einfach der Name der Unternehmerin oder des Unternehmers verwendet, eventuell ergänzt durch eine Tätigkeitsbeschreibung. In solchen Fällen gibt es keine offizielle Abkürzung oder Zusatz im Firmennamen.

Ein Beispiel wäre: „Max Müller – Webdesign & Beratung“

Hier handelt es sich ebenfalls um ein Einzelunternehmen, jedoch ohne Handelsregistereintrag und somit ohne die Abkürzung „e. K.“.

➡️ Freiberufler*innen als Einzelunternehmer*innen

Auch Freiberufler*innen wie Ärzt*innen, Journalist*innen, Designer*innen oder Therapeut*innen gelten rechtlich als Einzelunternehmer*innen. Sie unterliegen jedoch besonderen steuerlichen Regelungen und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen.

Ihre Tätigkeit wird meist unter dem eigenen Namen ausgeübt, ergänzt durch eine Berufsbezeichnung oder Leistungsbeschreibung. Auch hier wird keine juristische Abkürzung verwendet.

Mehr zum Thema: Was bedeutet es, Freiberufler*in zu sein?

Was passiert, wenn man ein Einzelunternehmen wieder auflösen muss?

Die Auflösung eines Einzelunternehmens ist in der Regel unkompliziert, aber sie erfordert dennoch einige formale Schritte, um rechtlich und steuerlich korrekt abgeschlossen zu werden. 

Hier ist eine ausführliche Erklärung, wie dieser Prozess abläuft:

  1. Gründe für die Auflösung: Ein Einzelunternehmen kann aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden – etwa wegen Geschäftsaufgabe, Krankheit, Ruhestand, einem Wechsel in eine andere Rechtsform (z. B. GmbH) oder auch aus wirtschaftlichen Gründen wie Insolvenz. Unabhängig vom Grund muss die Auflösung ordnungsgemäß durchgeführt werden, um spätere rechtliche oder steuerliche Probleme zu vermeiden.

  2. Abmeldung beim Gewerbeamt: Der erste Schritt ist die formale Abmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Dies erfolgt durch das Ausfüllen eines Abmeldeformulars, das entweder online oder vor Ort eingereicht werden kann. Die Abmeldung muss zeitnah erfolgen, sobald die Geschäftstätigkeit eingestellt wird. Bei Freiberufler*innen entfällt dieser Schritt, da sie kein Gewerbe angemeldet haben – sie müssen stattdessen das Finanzamt informieren.

  3. Information an das Finanzamt: Das Finanzamt muss ebenfalls über die Geschäftsaufgabe informiert werden. Dabei wird das Unternehmen steuerlich „abgemeldet“. Es folgt eine sogenannte Schlussbesteuerung, bei der alle offenen Steuererklärungen eingereicht und etwaige Steuerschulden oder Erstattungen abgewickelt werden. Dazu gehören insbesondere die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer.

  4. Auflösung von Verträgen und Verpflichtungen: Alle laufenden Verträge – etwa mit Lieferant*innen, Kund*innen, Vermieter*innen oder Dienstleister*innen – müssen gekündigt oder ordnungsgemäß beendet werden. Auch Mitarbeiter*innen müssen rechtzeitig informiert und ggf. gekündigt werden, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und arbeitsrechtlichen Vorgaben.

  5. Liquidation des Betriebsvermögens: Das vorhandene Betriebsvermögen (z. B. Waren, Maschinen, Büroausstattung) kann verkauft oder privat übernommen werden. Dabei müssen steuerliche Aspekte beachtet werden, insbesondere bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern ins Privatvermögen. Diese Vorgänge sind in der Schlussbilanz bzw. der letzten Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu dokumentieren.

  6. Aufbewahrungspflichten: Auch nach der Auflösung des Einzelunternehmens bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten für geschäftliche Unterlagen. Diese betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre, abhängig von der Art der Dokumente (z. B. Rechnungen, Buchführungsunterlagen, Steuerbescheide). Die Unternehmerin oder der Unternehmer bleibt für die Einhaltung dieser Fristen verantwortlich.

  7. Eintragung im Handelsregister (falls vorhanden): Falls das Einzelunternehmen als „e. K.“ im Handelsregister eingetragen war, muss zusätzlich eine Löschung der Eintragung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dies erfolgt durch eine notarielle Erklärung, die die Geschäftsaufgabe bestätigt.

Fazit

Ein Einzelunternehmen bietet einen schnellen und einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit mit niedrigen Gründungskosten und hoher Flexibilität. Allerdings bringt diese Unternehmensform auch Herausforderungen wie die unbeschränkte Haftung und die alleinige Verantwortung mit sich.

Wenn Sie Unterstützung suchen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens zu konzentrieren, bietet Tide speziell auf Einzelunternehmer*innen zugeschnittene Dienstleistungen. So können Sie Ihr Geschäft effizient voranbringen.

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