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So bekommen Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit

8 min. Lesezeit
06 Feb 2026
06 Feb 2026
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Der Gründungszuschuss ist für viele angehende Selbstständige ein wichtiger Baustein, um den finanziellen Übergang in die Existenzgründung sicher zu gestalten. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Höhe, Antragstellung und wichtige Tipps für Ihren erfolgreichen Start.

Was ist der Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit? 

Der Gründungszuschuss (oft auch Existenzgründungszuschuss genannt) ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose auf dem Weg in die hauptberufliche Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist es, Einkommensausfälle in der Anfangsphase der Gründung abzufedern und den Start in eine nachhaltige Selbstständigkeit zu erleichtern.

➡️ Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Der Gründungszuschuss gilt als steuerfreie Einnahme, weil er als Lohnersatzleistung eingestuft wird. Er erhöht aber den persönlichen Steuersatz nach dem Progressionsvorbehalt. 

Das bedeutet: Er ist steuerfrei, kann aber Einfluss auf die Höhe Ihrer Einkommensteuer nehmen.

➡️ Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Grundsätzlich ist der Gründungszuschuss bundesweit einheitlich, da er dem Bundesrecht folgt. Allerdings kann sich die Handhabung der Vergabe von Region zu Region unterscheiden, da der oder die jeweilige Arbeitsvermittler*in einen Ermessensspielraum besitzt. Die Erfolgsquote kann daher variieren.

➡️ Agentur für Arbeit vs. Jobcenter: Gibt es Unterschiede?

Der Gründungszuschuss ist eine exklusive Leistung für Kund*innen im ALG I.

Das Jobcenter bietet stattdessen das Einstiegsgeld, welches andere Bedingungen und Förderhöhen hat.

  • Gründungszuschuss → Agentur für Arbeit (ALG I)

  • Einstiegsgeld → Jobcenter (ALG II / Bürgergeld)

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Zuschuss besteht aus Phase 1 und Phase 2. Die Höhe hängt dabei vom persönlichen Arbeitslosengeldanspruch ab: 

  • Phase 1 (6 Monate): Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld I (ALG I) weiter sowie 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. Da die ALG‑I‑Höhe individuell ist, kann der Gesamtbetrag stark variieren.

  • Phase 2 (weitere 9 Monate): Sie erhalten ausschließlich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. Diese zweite Phase muss separat beantragt werden. Wenn Ihnen die erste Phase bewilligt wurde, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf die zweite.

Damit erhalten Gründer*innen insgesamt bis zu 15 Monate Förderung.

Für wen ist der Gründungszuschuss? 

Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die:

  • arbeitslos gemeldet sind und ALG I beziehen: Nur dann besteht Anspruch.

  • ein hauptberufliches Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit gründen wollen: Auch ein Kleingewerbe zählt als Gründung und ist förderfähig, solange Sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.

Der Zuschuss kann nicht gewährt werden, wenn Sie gleichzeitig in einer Festanstellung bleiben, da die Selbstständigkeit Hauptberuf sein muss.

Welche Voraussetzungen braucht man, um den Gründungszuschuss zu bekommen? 

Um gefördert zu werden, müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:

1️⃣ Anspruch auf ALG I für mindestens 150 Tage

Eine zentrale Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Diese Regelung stellt sicher, dass die Förderung tatsächlich Menschen zugutekommt, die aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. 

Der verbliebene Anspruch dient dabei als eine Art „Sicherheitsindikator“: Je höher der Restanspruch, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Selbstständigkeit erfüllen und die Gründung nicht aus einer kurzfristigen Notsituation heraus entsteht.

Es ist wichtig, dass diese 150 Tage noch nicht verbraucht sind, wenn Sie den Antrag stellen. Sobald der Restanspruch unter diese Grenze fällt, kann Ihr Antrag nicht mehr bewilligt werden. Deshalb sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Gründungsberatung und der Ausarbeitung Ihres Businessplans beginnen. Melden Sie der Agentur für Arbeit früh und offen, dass Sie eine Selbstständigkeit planen. Damit sichern Sie sich genügend Zeit für die Vorbereitung und vermeiden Engpässe in der Antragsphase.

2️⃣ Hauptberufliche Selbstständigkeit anstreben

Um den Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen, müssen Sie die Absicht haben, Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich auszuüben. Das bedeutet: Ihre Tätigkeit muss den größten Teil Ihrer Arbeitszeit einnehmen und Ihr Haupteinkommen darstellen. Die Agentur für Arbeit möchte sicherstellen, dass Sie Ihr Gründungsvorhaben ernsthaft verfolgen und nicht lediglich eine Nebentätigkeit beginnen. 

Als grober Richtwert gilt eine wöchentliche Arbeitszeit ab mindestens 15 Stunden – weniger wäre eine Nebentätigkeit und damit nicht förderfähig.

In der Praxis heißt das: Wenn Sie parallel noch einer anderen Beschäftigung nachgehen möchten, darf diese nicht den Hauptteil Ihrer Zeit oder Ihres Einkommens ausmachen. Eine Teilzeitstelle ist möglich, solange die Selbstständigkeit klar im Vordergrund steht. 

3️⃣ Tragfähiger Businessplan

Sie brauchen zwingend einen Businessplan, der Folgendes enthält:

  • Geschäftsidee

  • Zielgruppenanalyse

  • Marktanalyse

  • Finanzplanung

  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Tipp: In unserem Blogbeitrag “Wie erstelle ich einen Businessplan?” finden Sie eine hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung. 

4️⃣ Fachkundige Stellungnahme

Für den Gründungszuschuss benötigen Sie eine sogenannte fachkundige Stellungnahme, die bestätigt, dass Ihr Gründungsvorhaben tragfähig ist. Diese Bewertung kann von verschiedenen anerkannten Stellen ausgestellt werden, etwa von 

  • der IHK, 

  • der HWK, 

  • einer Steuerberatung, 

  • einer Bank oder 

  • einer professionellen Gründungsberatung. 

Die Expert*innen prüfen Ihren Businessplan, insbesondere Ihr Geschäftsmodell, die Marktanalyse und Ihre Finanzplanung, und beurteilen, ob Ihre geplante Selbstständigkeit realistische Erfolgschancen hat. 

Die Stellungnahme dient der Agentur für Arbeit als unabhängige Qualitätssicherung und ist ein wichtiger Faktor bei der Bewilligung Ihres Antrags.

Tipp für weitere Finanzierung: Gerade zu Beginn einer Gründung benötigen viele Selbstständige finanzielle Flexibilität – sei es für erste Investitionen, Marketingmaßnahmen oder die Überbrückung der Startphase. Falls Sie neben dem Gründungszuschuss zusätzliche Mittel benötigen, finden Sie bei Tide unkomplizierte Kredite für Selbstständige, speziell auf die Bedürfnisse junger Unternehmen zugeschnitten.

Wann sollte man den Gründungszuschuss beantragen?

Der Antrag muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.

Der optimale Ablauf sollte sein:

  1. Während Arbeitslosigkeit: Idee ausarbeiten, Businessplan erstellen

  2. Termin bei der Agentur für Arbeit: Vorhaben vorstellen

  3. Fachkundige Stellungnahme einholen

  4. Erst dann gründen

Wichtig: Eine Rechnung oder Gewerbeanmeldung vor Antragstellung kann zu einer Ablehnung führen.

5 Tipps zum Beantragen des Gründungszuschuss 

Eine gründliche Vorbereitung erhöht Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss erheblich. Auch wenn der Zuschuss grundsätzlich eine Ermessensleistung ist, können Sie mit überzeugenden Unterlagen und einem professionellen Auftreten Ihr Vorhaben als nachhaltig und tragfähig präsentieren. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, den Antrag strategisch und gut vorbereitet zu stellen.

1️⃣ Erstellen Sie einen überzeugenden und professionellen Businessplan

Der Businessplan ist das zentrale Dokument Ihres Antrags – er ist nicht nur eine formale Voraussetzung, sondern vor allem Ihr wichtigstes Argument für die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee.

Er sollte unter anderem enthalten:

  • eine klare Beschreibung Ihrer Geschäftsidee

  • eine realistische Markt- und Wettbewerbsanalyse

  • eine plausible Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

  • einen strukturierten Finanzplan

Wichtig ist, dass Ihr Businessplan nachvollziehbar zeigt, wie Sie Kund*innen gewinnen, Ihre Preise kalkulieren und wann Ihr Unternehmen profitabel arbeitet.

Professionelles Layout, klare Struktur und präzise Sprache machen einen spürbaren Unterschied. Verwenden Sie konkrete Zahlen und vermeiden Sie vage Formulierungen – die Agentur für Arbeit möchte sehen, dass Sie wissen, wovon Sie sprechen.

Tipp: In unserem Blogbeitrag “Wie erstelle ich einen Businessplan?” finden Sie eine hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung. 

2️⃣ Bereiten Sie sich sorgfältig auf das Gespräch vor

Wie bereits erwähnt, entscheidet Ihr*e Arbeitsvermittler*in in einem Ermessensspielraum über Ihren Antrag – das persönliche Gespräch ist daher wichtiger, als viele glauben.

Was Sie vorbereiten sollten:

  • die wichtigsten Argumente für Ihre Selbstständigkeit

  • warum die Nachfrage nach Ihrem Angebot existiert

  • wie Sie sich von Wettbewerber*innen abheben

  • wie Sie Ihre Finanzierung in den ersten Monaten sicherstellen

  • welche Qualifikationen oder Erfahrungen Sie mitbringen

Wenn Ihr Vorhaben gut vorbereitet wirkt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr*e Vermittler*in den Antrag wohlwollend unterstützt.

Tipp: Behandeln Sie das Gespräch wie einen Mini-Pitch. Kurz, prägnant und überzeugend. Wenn Sie selbstsicher auftreten, erhöht das die Chancen stark.

3️⃣ Stellen Sie den Antrag für den Gründungszuschuss frühzeitig

Viele Gründer*innen warten zu lange – das ist ein häufiger Fehler.

Warum frühes Handeln wichtig ist:

  • Sie müssen vor der tatsächlichen Aufnahme der Selbstständigkeit den Antrag stellen.

  • Sie benötigen Zeit für den Businessplan und die fachkundige Stellungnahme.

  • Vermittler*innen können Wartezeiten für Termine haben.

  • Auch interne Prüfprozesse dauern gelegentlich länger.

Idealer Zeitpunkt: Sobald Sie arbeitslos gemeldet sind, sollten Sie Ihre Gründungsabsicht mitteilen. So bleibt genügend Zeit, alles vorzubereiten – ohne unter Zeitdruck in eine Ablehnung zu geraten.

4️⃣ Weisen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung nach

Auch wenn es keine formelle Pflicht ist, stärkt es Ihren Antrag erheblich, wenn Sie Ihre Qualifikation für die selbstständige Tätigkeit nachweisen können.

Das können sein:

  • Berufliche Abschlüsse

  • Fachweiterbildungen

  • Arbeitszeugnisse

  • Projektbeispiele

  • Zertifikate

  • Referenzen

  • Bereits vorhandene Kontakte mit Kund*innen

Auch mehrjährige Berufserfahrung in Ihrem Bereich ist ein Pluspunkt – betonen Sie diese ruhig!

Tipp: Wenn Ihnen Qualifikationen fehlen, können Sie der Agentur für Arbeit Weiterbildungen vorschlagen, die Sie vor der Gründung absolvieren. Das zeigt Engagement und wird oft positiv bewertet.

5️⃣ Beantragen Sie die Verlängerung für Phase 2 rechtzeitig

Nach den ersten 6 Monaten endet die erste Förderphase automatisch. Viele Gründer*innen vergessen, dass die zweite Phase separat beantragt werden muss.

Darauf sollten Sie achten:

  • Stellen Sie den Antrag am besten spätestens 4 Wochen vor Ende der ersten Phase.

  • Legen Sie eine aktuelle Einnahmen-Überschuss-Prognose vor.

  • Beschreiben Sie kurz Ihren bisherigen Geschäftserfolg (z. B. Akquise, erste Umsätze, neue Kund*innen).

  • Zeigen Sie, dass Sie weiterhin engagiert und aktiv am Aufbau Ihres Unternehmens arbeiten.

Ihr Ziel ist es zu zeigen: „Ich bin auf einem guten Weg – die Verlängerung hilft mir dabei, diesen Erfolg weiter auszubauen.“

Muss man den Gründungszuschuss später zurückzahlen?

Grundsätzlich müssen Sie den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen, denn er ist eine echte Zuschussleistung und kein Kredit. Die Agentur für Arbeit unterstützt damit Ihren finanziellen Start in die Selbstständigkeit, ohne dass später eine Rückforderung vorgesehen ist – selbst dann nicht, wenn Ihr Unternehmen überraschend scheitert oder Sie später wieder in eine Anstellung wechseln.

Eine Rückzahlung kommt nur in sehr seltenen Fällen vor, beispielsweise wenn der Antrag falsche Angaben enthält oder die Selbstständigkeit gar nicht erst aufgenommen wird. Solange Sie Ihr Vorhaben ehrlich, nachvollziehbar und tatsächlich umsetzen, besteht hier kein Risiko. Dokumentieren Sie Ihren Gründungsverlauf, etwa durch Ihre Website, Rechnungen oder Marketingmaßnahmen, um im Zweifel nachweisen zu können, dass Sie aktiv gegründet haben.

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass er Ihren Steuersatz leicht beeinflussen kann. Dies hat jedoch nichts mit einer Rückzahlung zu tun, sondern betrifft lediglich die steuerliche Einordnung Ihres Gesamteinkommens.

Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung, wenn man einen Gründungszuschuss bekommt?

Mit Start Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit müssen Sie sich selbst krankenversichern – entweder:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Hier orientieren sich die Beiträge am Einkommen.

Der Zuschuss selbst zählt nicht als Einkommen.

  • Private Krankenversicherung (PKV):

Oft für gut verdienende oder sehr junge Gründer*innen attraktiv.

Gut zu wissen: Die 300 € monatlich dienen insbesondere dazu, Ihre Versicherungsbeiträge abzufedern.

Tipp für Ihren Start in die Selbstständigkeit: Ein professionelles Geschäftskonto erleichtert Ihnen von Anfang an die Buchhaltung, die Steuerplanung und Ihre gesamte Finanzorganisation. Mit dem kostenlosen Tide Geschäftskonto für Selbstständige behalten Sie Ihre geschäftlichen Ausgaben klar getrennt, sparen Zeit und profitieren von smarten Funktionen speziell für Selbstständige.

Fazit: Mit guter Vorbereitung zum erfolgreichen Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Unterstützung für alle, die aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit starten möchten. Er bietet finanzielle Sicherheit in der entscheidenden Anfangsphase und ermöglicht Ihnen, sich voll auf den Aufbau Ihres Unternehmens zu konzentrieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Antrag gut vorbereiten, Ihre Gründungsidee überzeugend darstellen und alle notwendigen Unterlagen vollständig einreichen.

Mit einem durchdachten Businessplan, einem klaren Finanzierungskonzept und einer aktiven Gesprächsführung bei der Agentur für Arbeit erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich. Sobald der Zuschuss bewilligt ist, profitieren Sie von einer Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss und die Ihnen Raum gibt, Ihr Geschäftsmodell nachhaltig zu entwickeln.

Wenn Sie Ihre Schritte sorgfältig planen und die Anforderungen der Agentur für Arbeit kennen, wird der Gründungszuschuss zu einem starken Fundament für Ihre Selbstständigkeit.

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