Wer in Deutschland ein Einzelunternehmen gründet oder betreibt, muss sich nicht nur mit Kund*innen, Produkten und Dienstleistungen beschäftigen, sondern auch mit dem Thema Steuern. Die steuerlichen Pflichten sind vielfältig und hängen von der Art der Tätigkeit, der Höhe des Gewinns und der Unternehmensstruktur ab.
Wer die Grundlagen kennt und gezielt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, kann nicht nur rechtssicher wirtschaften, sondern auch die Steuerlast deutlich senken. Dieser Überblick zeigt, welche Steuern Einzelunternehmer*innen zahlen müssen und wie sich diese durch kluge Planung optimieren lassen.
Welche Steuern müssen Einzelunternehmen zahlen?
Die steuerlichen Pflichten eines Einzelunternehmens sind ein zentraler Bestandteil der Selbstständigkeit – und oft komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Je nach Art der Tätigkeit und Höhe des Gewinns fallen unterschiedliche Steuerarten an, die sowohl das unternehmerische Handeln als auch die private finanzielle Situation beeinflussen.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die eigene Steuerlast realistisch einschätzen zu können, lohnt sich ein genauer Blick auf die wichtigsten Steuern, die Einzelunternehmer*innen in Deutschland zahlen müssen.
1️⃣ Einkommensteuer – Die zentrale Steuer für Einzelunternehmer*innen
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Einzelunternehmen, da der gesamte Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit als persönliches Einkommen gilt. Einzelunternehmer*innen erhalten keinen Lohn, sondern entnehmen den Gewinn direkt aus dem Unternehmen. Dieser Gewinn wird jährlich in der Einkommensteuererklärung angegeben.
Die Berechnung erfolgt auf Basis einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), bei der alle Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Liegt der Gewinn unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro für Einzelpersonen), fällt keine Einkommensteuer an. Darüber hinaus steigt der Steuersatz progressiv an – von 14 Prozent bis zu 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen.
Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen ggf. der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Einkommensteuer) und die Kirchensteuer (8-9 Prozent) an. Das Finanzamt verlangt vierteljährliche Vorauszahlungen, die auf Basis des Vorjahresgewinns berechnet werden. Diese sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
2️⃣ Umsatzsteuer – Pflicht für die meisten Einzelunternehmen
Die Umsatzsteuer betrifft alle Einzelunternehmer*innen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie müssen auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent, für bestimmte Produkte wie Grundnahrungsmittel gilt ein ermäßigter Satz von 7 Prozent.
Einzelunternehmer*innen dürfen die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet: Sie können die Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen und nur die Differenz an das Finanzamt zahlen.
Die Umsatzsteuer muss regelmäßig gemeldet werden:
monatlich, wenn die Umsatzsteuerlast im Vorjahr über 7.500 Euro lag
vierteljährlich, wenn sie darunter liegt
Ausnahme: Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht, die es kleinen Unternehmen erlaubt, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
Voraussetzungen:
Umsatz im Vorjahr max. 22.000 Euro
Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich max. 50.000 Euro
Wer diese Regelung nutzt, muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und spart Verwaltungsaufwand. Allerdings darf man dann auch keine Vorsteuer geltend machen, was bei größeren Investitionen ein Nachteil sein kann.
3️⃣ Gewerbesteuer – Nur für Gewerbetreibende relevant
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Sie betrifft nur gewerbliche Einzelunternehmen – Freiberufler*innen sind davon befreit.
Ein Freibetrag von 24.500 Euro gilt für Einzelunternehmer*innen. Erst ab einem Gewinn darüber wird Gewerbesteuer fällig. Die Berechnung erfolgt so:
Der Gewinn wird um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.
Auf den bereinigten Gewerbeertrag wird ein Steuermessbetrag von 3,5 Prozent angewendet.
Dieser Betrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert (meist zwischen 200 Prozent und 900 Prozent) – je nach Standort kann die Steuerlast also stark variieren.
Ein Teil der gezahlten Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden, was die Gesamtbelastung reduziert.
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Beispiel: Wieviel Steuern müssen Einzelunternehmen zahlen bei 100.000 Euro Gewinn?
Bei einem Gewinn von 100.000 Euro zahlt ein Einzelunternehmen in Deutschland voraussichtlich folgende Steuern (vereinfachte Berechnung, ohne Umsatzsteuer, da diese ein durchlaufender Posten ist):
Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer beträgt etwa 20.656,06 Euro. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Grundfreibetrags (12.096 Euro) berechnet und steigt progressiv mit dem Einkommen.
Solidaritätszuschlag:
Der Solidaritätszuschlag beläuft sich auf 1.136,08 Euro. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
Kirchensteuer (optional):
Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, kommen 1.859,05 Euro hinzu. Die Kirchensteuer beträgt in den meisten Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer beträgt bei einem angenommenen Hebesatz von 400 Prozent (typisch für viele Städte) etwa 10.570,00 Euro. Der Freibetrag liegt bei 24.500 Euro, nur der darüber liegende Gewinn wird besteuert.
Die gesamte Steuerlast bei 100.000 Euro Gewinn:
Ohne Kirchensteuer: 32.362,14 Euro
Mit Kirchensteuer: 34.221,19 Euro
Das bedeutet: Bei einem Gewinn von 100.000 Euro bleibt Ihnen – je nach Kirchensteuerpflicht – etwa 65.800 bis 67.600 Euro nach Steuern.
Müssen Einzelunternehmen auch Körperschaftssteuer zahlen?
Nein, Einzelunternehmen müssen keine Körperschaftsteuer zahlen.
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich für juristische Personen gilt – also für Kapitalgesellschaften wie:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
AG (Aktiengesellschaft)
UG (Unternehmergesellschaft)
Genossenschaften und ähnliche Rechtsformen
Ein Einzelunternehmen ist jedoch keine juristische Person, sondern eine natürliche Person, die unternehmerisch tätig ist. Der Gewinn des Einzelunternehmens wird daher nicht auf Unternehmensebene, sondern direkt beim Unternehmer bzw. der Unternehmerin versteuert – und zwar über die Einkommensteuer.
➡️ Warum ist das wichtig?
Die Körperschaftsteuer beträgt pauschal 15 Prozent auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer. Bei Einzelunternehmen hingegen wird der Gewinn progressiv versteuert – je nach Höhe des Einkommens.
Wie können Einzelunternehmen den Gewinn mindern und Steuern sparen?
Steuern gehören zu den größten laufenden Kosten für Einzelunternehmer*innen – und oft auch zu den am wenigsten durchschauten. Dabei gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, die Steuerlast gezielt zu senken und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens zu verbessern.
Wer seine Ausgaben klug plant, Investitionen strategisch tätigt und steuerliche Sonderregelungen nutzt, kann Jahr für Jahr mehrere tausend Euro sparen. Die folgenden Strategien zeigen, wie Einzelunternehmer*innen ihre Steuerpflicht optimieren können, ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen.
1️⃣ Betriebsausgaben vollständig und korrekt absetzen
Einzelunternehmer*innen können alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu zählen:
Büromaterial, Fachliteratur, Software
Reisekosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung)
Fortbildungen und Seminare
Telefon- und Internetkosten
Miete für Geschäftsräume oder anteilig fürs Homeoffice
Wichtig: Die Ausgaben müssen nachweisbar und nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine saubere Buchführung mit Belegen ist entscheidend, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt keine Probleme zu bekommen.
2️⃣ Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) nutzen
Wenn Sie planen, in den nächsten drei Jahren ein Wirtschaftsgut (z. B. Computer, Maschine, Fahrzeug) anzuschaffen, können Sie bereits vorab bis zu 50 Prozent der Kosten steuerlich absetzen – auch wenn Sie es noch gar nicht gekauft haben.
Das senkt den Gewinn im aktuellen Jahr und damit die Steuerlast. Später wird die tatsächliche Anschaffung dann regulär abgeschrieben.
3️⃣ Abschreibungen strategisch einsetzen
Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. Büroausstattung, Technik) können über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Es gibt verschiedene Abschreibungsarten:
Lineare Abschreibung: gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer
Degressive Abschreibung: höhere Abschreibung in den ersten Jahren
Sonderabschreibungen: zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Investitionen
Diese Methoden helfen, den Gewinn zu senken und die Steuerlast zu verteilen.
4️⃣ Homeoffice und Arbeitszimmer absetzen
Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich beruflich nutzen, können Sie anteilig Kosten für Miete, Strom, Heizung und Internet absetzen.
Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Details zur aktuellen Regelung:
6 Euro pro Tag können angesetzt werden
Maximal 210 Tage pro Jahr sind steuerlich absetzbar
Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 Euro jährlich
Diese Pauschale gilt für jeden Kalendertag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.
Die Homeoffice-Pauschale wird im Gesetz inzwischen als Tagespauschale bezeichnet, ist aber weiterhin unter dem Begriff „Homeoffice-Pauschale“ bekannt. Sie kann von Arbeitnehmer*innen, Selbstständigen und Freiberufler*innen genutzt werden – entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
5️⃣ Einnahmen und Ausgaben strategisch planen
Sie können Ihre Steuerlast beeinflussen, indem Sie Einnahmen und Ausgaben zeitlich steuerlich günstig verschieben:
Einnahmen ins nächste Jahr verschieben (z. B. Rechnungsstellung verzögern)
Ausgaben vorziehen (z. B. größere Anschaffungen noch im laufenden Jahr tätigen)
Das kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie im aktuellen Jahr einen hohen Gewinn erwarten.
6️⃣ Kleinunternehmerregelung gezielt nutzen
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, können Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) wählen.
Vorteile | Nachteil |
|---|
- Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
- Sie sparen sich die Umsatzsteuervoranmeldung.
- Die Buchhaltung wird deutlich einfacher. | Sie können keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen – das lohnt sich also nur, wenn Sie geringe Ausgaben haben. |
7️⃣ Altersvorsorge und Versicherungen absetzen
Beiträge zu bestimmten Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, private Rentenversicherung) sind steuerlich absetzbar. Das senkt nicht nur die Steuerlast, sondern sorgt auch für finanzielle Sicherheit.
Mehr zum Thema: Ist die Berufsgenossenschaft für Selbstständige sinnvoll?
8️⃣ Rücklagen bilden und Förderungen nutzen
Sie können steuerlich begünstigte Rücklagen für Investitionen bilden. Der sogenannte Investitionsabzugsbetrag erlaubt es Ihnen, bis zu 200.000 Euro für geplante Anschaffungen steuerlich geltend zu machen – auch wenn Sie das Wirtschaftsgut erst später kaufen.
Zudem gibt es staatliche Förderungen wie Gründungszuschüsse oder Investitionszuschüsse, die oft steuerlich begünstigt sind.
Mehr zum Thema: Wie sichert man sich eine Gründungsfinanzierung?
9️⃣ Steuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen nutzen
Wer Mitarbeitende beschäftigt, kann steuerfreie oder pauschal besteuerte Zusatzleistungen wie Gutscheine, Fahrtkostenzuschüsse oder Gesundheitsangebote nutzen. Diese mindern den Gewinn, ohne dass die Mitarbeitenden volle Steuer- und Sozialabgaben zahlen müssen.
🔟 Steuerberater*in einbeziehen
Ein erfahrene*r Steuerberater*in kann Ihnen helfen, individuelle Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen, die Sie allein vielleicht übersehen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten (z. B. Immobilien, Gesellschaftsstruktur) lohnt sich die Investition in professionelle Beratung.
Auch digitale Buchhaltungstools, wie z. B. Tide Buchhaltung, helfen, alle abzugsfähigen Posten zu erfassen und keine Sparpotenziale zu übersehen.
Fazit
Einzelunternehmen in Deutschland unterliegen mehreren Steuerarten, darunter Einkommensteuer, Umsatzsteuer und – bei gewerblicher Tätigkeit – Gewerbesteuer. Die Körperschaftsteuer betrifft sie nicht, da sie keine juristischen Personen sind.
Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben, wobei der Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) steuerfrei bleibt. Die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro jährlich und die Kleinunternehmerregelung bieten zusätzliche Entlastung, insbesondere für kleinere Betriebe.
Durch gezielte Maßnahmen wie das vollständige Absetzen von Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge, Abschreibungen, Rückstellungen und die zeitliche Planung von Einnahmen und Ausgaben lässt sich die Steuerlast deutlich senken.
Auch Vorsorgeaufwendungen und digitale Buchhaltungstools, wie beispielsweise Tide Buchhaltung, helfen, den steuerlich relevanten Gewinn zu optimieren. Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch die finanzielle Stabilität seines Einzelunternehmens stärken.